Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Wenn ich meine Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bewerte, in diesem Fall Heizöl, welchen Preis muss ich nach § 253 (4) ansetzen?
1.) Den Markt- oder Börsenpreis?
Der Marktpreis liegt natürlich über dem an der Börse.
2.) Und bei einem Bestand von ca. 16.000 Liter frage ich mich beim Marktpreis wie ich vorzugehen habe. Der Preis bei einem Bezug von 16.000 Liter liegt bei 74 Cent, während bei einer geringeren Abnahme auch der Abnahmepreis ansteigt.
3.) Wie wäre denn eine Abschreibung zu buchen, wenn das Niederstwertprinzip eingehalten werden muss, also meine Berechnung über dem Preis am Markt/an der Börse liegt.
Vielen Dank!
ich habe folgende Frage: Wenn ich meine Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bewerte, in diesem Fall Heizöl, welchen Preis muss ich nach § 253 (4) ansetzen?
1.) Den Markt- oder Börsenpreis?
Der Marktpreis liegt natürlich über dem an der Börse.
2.) Und bei einem Bestand von ca. 16.000 Liter frage ich mich beim Marktpreis wie ich vorzugehen habe. Der Preis bei einem Bezug von 16.000 Liter liegt bei 74 Cent, während bei einer geringeren Abnahme auch der Abnahmepreis ansteigt.
3.) Wie wäre denn eine Abschreibung zu buchen, wenn das Niederstwertprinzip eingehalten werden muss, also meine Berechnung über dem Preis am Markt/an der Börse liegt.
Vielen Dank!