1) Aus der Praxis wird der Wiederbeschaffungswert verwendet, aber das Gesetz lässt es offen, Markt oder Börsenwert zu verwenden. Es muss allerdings Konstant sein, also nicht in Jahr 01 Börsen und 02 Marktwert. Ich würde zum Börsenwert raten, dieser ist einfacher zu Sichern, d.h, wenn ein Prüfer in 4 Jahren vor der Tür steht, viel Spaß zu beweisen, wie der Marktwert war.
2) auch die Rabatte gehören zu den Einkaufspreisen dazu. Gibt es eine Standardbestellung, welche ihr tätigt? Ich würde den Einzelpreis von dieser Bestellung wählen. Ihr könnt nicht viel Falsch machen dort, wichtig ist nur, die Berechnungshilfe aufzubewahren. Solange der Prüfer euch folgen kann und ihr es nicht übertreibt gibt es einen gewissen Spielraum.
3) Das Wort Abschreibung ist hier nicht gut gewählt. Abschreibung wäre, wenn euch der Tank explodiert und ihr kurz vor Jahresende auf 0 wäret, dann würde ich es gegen #4892 buchen (Abschreibungen auf Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe/Waren (soweit unübliche Höhe)). Im oben genannten Fall gehe ich von einer Neubewertung aus, dort mache ich es mir einfach: ich buche den bestehenden Vorrat als Bestand an Roh-Hilfs und Betriebsstoffen ein (#397X, nehmt eine Nummer nach Wahl) gegen Bestandsveränderung Roh- Hilfs und Betriebsstoffe (#3955 bis #3959). Abschreibungen wie gesagt nur, wenn etwas verschwindet (Diebstahl, Leck, so etwas).
Sanity