Aufteilung Firmenwagen auf 2 Betriebsteile

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[ geschlossen ] Aufteilung Firmenwagen auf 2 Betriebsteile
Oops!
Ich war der Meinung, dass man als Untenehmer die tatsächlichen Betriebskosten/km nur dann ansetzen darf, wenn das Fahrzeug zum BV gehört. Wo finde ich denn was darüber, das es auch anders geht?
Was ist denn dann noch der Vorteil, wenn ich den PKW dem gewillkürten BV zuordne? Die Möglichkeit der Geltendmachung der Vorsteuer?
Letzteres könnte ich ja (glaube ich) ohnehin nicht tun, da der umsatzsteuerpflichtige Nutzungsanteil < 10% ist.
Mal zwischendrin: Vielen Dank für Eure Hilfe
und schöne Grüße
Yvonne
Du kannst auch so die Vorsteuer teilweise geltend machen

Hier mal der Auszug USTR 192 (21) Nr. 2 a

Wird ein nicht zum Unternehmen gehörender Gegenstand gelegentlich dem Unternehmen überlassen, können die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Gegenstands anfallenden Vorsteuern (z.B. Vorsteuerbeträge aus Betrieb und Wartung eines nicht dem Unternehmen zugeordneten Kraftfahrzeugs) im Verhältnis der unternehmerischen zur nichtunternehmerischen Nutzung abgezogen werden. Vorsteuerbeträge , die unmittelbar und ausschließlich auf die unternehmerische Verwendung des Kraftfahrzeugs entfallen (z.B. die Steuer für den Bezug von Kraftstoff anlässlich einer betrieblichen Fahrt mit einem privaten Kraftfahrzeug oder Vorsteuerbeträge aus Reparaturaufwendungen in Folge eines Unfalls während einer unternehmerisch veranlassten Fahrt), können unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG in voller Höhe abgezogen werden .

Dies würde natürlich nur auf deine Umsatzsteuerliche EÜR zutreffen.

Das oben bedeutet auch das du nicht die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten ziehen darfst, sondern nur "aus Betrieb und Wartung".


Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo, Yvonne,
Hallo, an alle,

es geht hier doch um eine EÜR. Sind bei einer EÜR nicht die Vorsteuer und die Umsatzsteuer als steuermindernde Ausgaben und steuererhöhende Einnahmen zu behandeln?
Sind die 2 EÜR für die verschiedenen Bereich nicht völiig unsinnge Forderungen von Seiten des Finanzamtes. Eine Forderung nach 2 Buchhaltungen völlig absurd?

Wäre hier nicht ein erstes Gespräch mit einem Steuerberater sinnvoll, bevor Du dich in weitere zeitaufwendige und kostenintesive Dinge verstrickst (hoher Aufwand für 2 Buchhaltungen, falsche steuerliche Gestaltungen) und Dein eigentliches Geschäft darunter leidet?
Der Steuerberater ist doch da die kostengünsitgste Alternative.

Gruß Wilfried
Hallo,

@wilfried: 2 Buchhaltungen bzw. 2 Firmen können auch bei einem Einzelunternehmen und einem organisatorisch einheitlichen Betrieb durchaus erforderlich sein. Dies ist der Fall, wenn eine freiberufliche Tätigkeit von einer gewerblichen getrennt werden muss. Diese Tätigkeiten werden unterschiedlich besteuert. Die freiberufliche Tätigkeit unterliegt nicht der Gewerbesteuer und genießt noch weitere Vorteile, z.B. bei der Buchführungspflicht.

Der Unternehmer kann hier jedoch den zusätzlichen Aufwand für eine zweite Buchhaltung vermeiden, indem die freiberufliche Tätigkeit freiwillig zum Gewerbebetrieb gemacht wird. Dies passiert automatisch dann, wenn keine getrennte Buchhaltung vorliegt. Das Finanzamt sagt dann, gemischt gebucht ist gleich alles Gewerbebetrieb und damit der Gewinn beider Tätigkeiten voll gewerbesteuerpflichtig. I.d.R. ist die getrennte Buchhaltung jedoch besser für den Steuerpflichtigen.

Umsatzsteuerrechtlich sind übrigens beide Tätigkeiten bei einem Einzelunternehmer als ein Unternehmen zu betrachten Die Umsätze können jedoch natürlich unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen.

Gruß, Buchi
Guten Morgen alle Zusammen,

ich schließ mich hier Buchi an, die Vermischung der Umsätze in einer EÜR kann sogar dazu führen, das umsatzsteuerfreie Umsätze aufgrund der Abfärbetheorie dann steuerpfl. werden. Ich empfehle bei solchen Betrieben immer eine strikt getrennt Buchführung. Die auch durch gesonderte Logo´s usw. nach aussen deutlich sichtbar wird um hier in keine Falle zu tappen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo zusammen,
ich habe mich nun so entschieden:
1. Ich werde zwei EÜRs abgeben, was für die meisten Buchungen nicht soooo aufwendig ist und damit das Finanzamt glücklich machen (hab heute nochmal mit denen telefoniert).
2. Den Firmenwagen werde ich nun nicht gewillkürt ins BV einbringen, sondern ihn weiterhin als Privatwagen führen
3. Die Konten, auf die man normalerweise Kfz-kosten in der EÜR bucht, kann ich dann wohl nicht mehr verwenden. Also werde ich per Excel-Tabelle die tatsächlichen Betriebskosten aus Abschreibung über 8 Jahre, Steuer, Versicherung, Sprit etc. ermitteln, durch die Gesamtkilometer teilen und dann splitten in die Anteile Seminare:Vermittlung:privat und diese dann als Fahrtkosten auf die jeweiligen Fahrtkostenkonten 4673 der beiden EÜRs buchen.
4. Wie ich die Vorsteuer hinsichtlich der laufenden Kfz-Kosten geltendmachen kann, ist mir noch nicht ganz klar, da diese Kosten ja nicht mehr direkt in der (USt-pflichtigen) EÜR auftauchen, so dass ich kein Gegenkonto zum Konto: 1576 habe
Aber vielleicht fällt mir dazu ja auch noch was ein - oder eventuell euch??
Ansonsten vielen Dank für eure Antworten
Yvonne
Hallo Yvonne,

Zitat
Yvonne quote:
3. Die Konten, auf die man normalerweise Kfz-kosten in der EÜR bucht, kann ich dann wohl nicht mehr verwenden. Also werde ich per Excel-Tabelle die tatsächlichen Betriebskosten aus Abschreibung über 8 Jahre, Steuer, Versicherung, Sprit etc. ermitteln, durch die Gesamtkilometer teilen und dann splitten in die Anteile Seminare:Vermittlung:privat und diese dann als Fahrtkosten auf die jeweiligen Fahrtkostenkonten 4673 der beiden EÜRs buchen.
Das kannst du so machen.

Zitat
Yvonne quote:
4. Wie ich die Vorsteuer hinsichtlich der laufenden Kfz-Kosten geltendmachen kann, ist mir noch nicht ganz klar, da diese Kosten ja nicht mehr direkt in der (USt-pflichtigen) EÜR auftauchen, so dass ich kein Gegenkonto zum Konto: 1576 habe
Aber vielleicht fällt mir dazu ja auch noch was ein - oder eventuell euch??
Ansonsten vielen Dank für eure Antworten
Du legst alle Belege in einer gesonderten Ablage ab, darauf ein Deckblatt das wie folgt aussehen könnte:

Kosten 19% Ust.
Tanken...............................1190,- Euro
Reparaturen .........................119,- Euro
usw.
-------------------------------------------------------------------
gesamt ...........................................................1309,- Euro

Kosten ohne Ust.
Steuern ..............................100,- Euro
usw.
-------------------------------------------------------------------
gesamt ............................................................100,- Euro


Darunter kommt dann die Aufteilung

Ust.-freier Betrieb (50%) = 704,50 Euro

Betrieb mit Ust.(10%) = Beträge ohne Ust. = 10,- Euro
...................................Beträge mit Ust. = 130,90 Euro (hier ziehst du nun die Ust. raus)


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
HAllo Andreas :-)

Wieso denn ohne Afa ?

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

Zitat
sroko quote:
Wieso denn ohne Afa ?
Oh, steht oben ein wenig unglücklich :oops: , sollte sich aber vorallem auf die Ust. beziehen. Bei den Kosten ohne Ust. kann die Afa mit einbezogen werden.


Edit: hab es oben mal korrigiert.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Nun bin ich doch schon ein gutes Stück weiter mit meinen zwei EÜRs.
Euch allen ein herzliches Dankeschön für eure Unterstütung und Mühen!!!
Yvonne

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