Buchung von Zuschreibungen auf das Finanzanlagevermögen

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Buchung von Zuschreibungen auf das Finanzanlagevermögen
Guten Morgen  :wink1: ,

ich habe eine Frage zu folgenden Geschäftsvorfall:

Wegen gestiegener Börsenkurse wird der Wert des in Aktien wichtiger Zulieferbetriebe angelegten Kapitals im Rahmen gesetzlich zulässiger Möglichkeiten um 20 % heraufgesetzt (Zuschreibung auf das Finanzanlagenvermögen).

Mich wundert in dieser Darstellung, dass der Aktienwert um 20% heraufgesetzt werden kann, warum gilt hier nicht das Realisationsprinzip?  :denk:

Wie muss hier der Buchungssatz lauten? Wertpapiere des AV an sonst. betriebliche Erträge?
Handelt es sich hier um einen neutralen (betriebsfremden) Ertrag?

Oder ist dies ein nicht erfolgswirksamer Vorgang, der sich nicht in der GuV niederschlägt . Meine Vermutung. :denk:

Vielen lieben Dank für Eure Antworten.  :D

Tina2020
Hallo zusammen,

kann mir niemand helfen?  :(

LG Tana2020
[CODE]Wie muss hier der Buchungssatz lauten? Wertpapiere des AV an sonst. betriebliche Erträge?[/CODE]

Ja.

[CODE]Mich wundert in dieser Darstellung, dass der Aktienwert um 20% heraufgesetzt werden kann, warum gilt hier nicht das Realisationsprinzip? [/CODE]

Die Aktienkurse sind vorher gefallen. Jetzt sind sie wieder gestiegen. Es besteht dabei die Pflicht  Zuschreibung vorzunehmen.
Nicht ganz unwichtig wäre auch zu wissen, ob HGB oder IFRS! Bei HGB sind die Zuschreibungen bei Finanzanlagen "gedeckelt" auf die ursprünglichen Anschaffungskosten, bei IFRS besteht die Pflicht, auch über diese hinaus zuzuschreiben.
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