zu mir: Einzel- und Kleinunternehmer, EÜR, SKR3.
Es geht um digitale Güter, also Grafik, Audio und auch Programmcode Material das ich regelmäßig online einkaufe. Genaugenommen der Unity AssetStore.
Zum einen sind das 3D und 2D Grafiken die ich für die App-Entwicklung verwende, also Bestandteil eines Endproduktes werden.
Andere brauche ich nur um "herumzuprobieren", Stichwort Prototyping. Manche fliegen dann wieder raus und sind auch von vorneherein nur Platzhalter.
Das passendste und gängige Beispiel sind wohl Stockfotos bei Werbegrafikern.
Mein Steuerberater hat mir 4980 Betriebsbedarf genannt, aber schon darauf hingewießen, dass das etwas aufs Detail ankommt.
Ich frage mich jetzt nur wo Betriebsbedarf anfängt und etwa Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe aufhört. Sind digitale Güter überhaupt ansatzweiße Betriebsmittel? Software und Codeschnippsel sind für mich ja schon wie Hammer und Meißel und so ein Asset-Pack wie Schrauben oder Türgriffe wenn der Schreiner einen Schrank baut. Nur halt beliebig digital duplizierbar. Gleichzeitig erwirbt man ja aber irgendwo auch eine Lizenz um diese Dinge nutzen zu dürfen (wird jetzt aber nicht wie etwa beim Fotografen separat ausgewiesen).
Bin zwar noch nicht billanzierungspflichtig aber möchte mich eben schonmal damit befassen, ob ich da selber durchblicke oder das später abgeben muss

Zumindest möchte ich versuchen vorzusortieren damit mein StB nicht zu viel Arbeit hat.