Jahresabschlussbuchung zu erwarteter IHK-Beitragserstattung

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Jahresabschlussbuchung zu erwarteter IHK-Beitragserstattung
Hallo zusammen,

mit einer Kollegin habe ich über einen interessanten Fall betreffend der Verbuchung von IHK-Beiträgen am Jahresende, insbesondere zu erwarteten Beitragsrückerstattungen, geführt und würde gerne eure Meinung dazu hören.

Folgende Situation: Es ist der 31.12.2022 und wir bereiten den Jahresabschluss 2022 für eine eine kleine Kapitalgesellschaft vor, die nach SKR04 bilanziert. Die Gesellschaft ist beitragspflichtig bei der IHK. Die IHK hat im Januar 2022 den IHK-Beitrag 2022 auf Grundlage des Gewerbeertrags der Vorjahre vorläufig auf 900 € festgesetzt. Die Gesellschaft hat im März 2022 die Vorauszahlung für den IHK-Beitrag 2022 über 900 € geleistet. Entsprechend wurden im März 2022 gebucht: 6420 an 1800 900 €

Nun lief das Jahr 2022 nicht so gut und wir stellen am 31.12.2022 fest, dass die Gesellschaft einen Verlust erwirtschaftet hat. Dadurch wird der IHK-Beitrag auf den Grundbeitrag (100 €) sinken und die Gesellschaft kann eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 800 € erwarten. Ein Bescheid existiert naturgemäß noch nicht, da die IHK diesen erst auf Grundlage des Gewerbesteuerbescheids festlegen wird. Wie findet diese erwartete Beitragsrückerstattung im Jahresabschluss Berücksichtigung?

Wir haben verschiedene Alternativen diskutiert:

  1. Gar keine. Auf dem Aufwandskonto bleiben die 900 € stehen und wir buchen im nächsten Jahr, wenn die Beitragsrückerstattung kommt, einen periodenfremden Ertrag in Höhe von 800 €: 1800 an 4960 800 €
  2. Der Aufwand ist auf 100 € zu reduzieren, es ist zu buchen: XXXX an 64200 800 €. Unklar ist das Gegenkonto:
    1. Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (ARAP). Da sich der IHK-Beitrag 2022 vollständig aufs Jahr 2022 bezieht passt das aber nicht mal mit viel Fantasie... Konto 1900?
    2. Bildung einer Forderung. Inhaltlich passender als ein ARAP, eine Forderung aus Lieferung und Leistung (FLL) trifft es aber auch nur so halb, immerhin sind IHK-Beiträge keine klassische Lieferung/Leistung... Konto 1200?
    3. Bildung eines sonstigen Vermögensgegenstandes. Wäre eine Alternative nachdem die FLL nicht ganz passt, aber auch nicht viel besser... Konto 1300?
    Hinzu kommt, dass der IHK-Beitrag auf dem vom Finanzamt festgestellten Gewerbeertrag basiert, der am 31.12.2022 zwar geschätzt, aber per Gesetz als unsicher zu werten ist - weshalb für die Gewerbesteuer ja auch eine Rückstellung und keine Verbindlichkeit zu bilden ist. Analog beim IHK-Beitrag: Dass es zu einer Rückerstattung kommen wird ist "in der Praxis" sicher, "in der Theorie" aber nicht weil dessen Berechnungsgrundlage qua Gesetz als unsicher zu gelten hat. Alternativ zu 2.2 also eher Konto 1240?
  3. Eine andere Lösung an die wir jetzt gar nicht gedacht haben...

Wie seht ihr das?

Liebe Grüße
Daniel
Hallo Daniel,

ich tendiere zu 1.

LG
Zitat
Ein Bescheid existiert naturgemäß noch nicht, da die IHK diesen erst auf Grundlage des Gewerbesteuerbescheids festlegen wird. Wie findet diese erwartete Beitragsrückerstattung im Jahresabschluss Berücksichtigung?

es gibt bisher keinen beleg über diese erstattung und es ist auch bisher gar nichts
ausgezahlt worden, also keine buchung.

Zitat
Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (ARAP)
auf keinen fall.
ARAP ist immer aufwand, wenn das ertrag ist, ist das PRAP (passive rechnungsabgrenzung).
das kommt aber nur infrage bei im voraus erhaltenen erträgen.
Bearbeitet: graf*zahl - 22.08.2023 00:39:51
Vielen Dank für eure Einschätzungen Fachkraft und graf*zahl! Woran würdet ihr diese festmachen?

Wir sind letztendlich dazu gekommen, dass #1 und #2.3 grundsätzlich in Frage kämen, man aber für beide Varianten absolut valide Argumente anführen kann. So sprach aus unserer Sicht für #1 die auch von graf*zahl erwähnte Tatsache, dass schlicht und ergreifend nur der ursprüngliche Beleg über 900 € vorliegt. Allerdings spricht das auch nicht zwingend gegen #2.3, denn bei der Steuer selbst bedarf es auch keines Belegs: Wenn am Ende des Jahres die erwartete Körperschaftssteuer bei 0 € liegt, aber Vorauszahlungen geleistet wurden, steht in 1450 Körperschaftsteuerrückforderung ja auch ohne Bescheid ein sonstiger Vermögensgegenstand. Forderungen entstehen ab dem Zeitpunkt an dem die Forderung erhoben wird, es bedarf an und für sich keiner Anerkenntnis des Gegenübers. Zwar gilt das strenge Niederstwertprinzip, was aber erst mal nicht auf eine Anerkenntnis abzielt, sondern auf die inhaltliche Strittigkeit der Forderung und die Zahlungswürdigkeit der IHK - und beides ist selbst bei sehr strenger Auslegung unstrittig.

Ein weiterer Punkt wäre die Wirkung auf die Steuer: Den Aufwand in Hohe von 900 € stehen zu lassen (also #1) und somit als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend zu machen, obwohl bereits klar ist, dass der tatsächliche dem Jahr zuzurechnende Aufwand niedriger ist, ist nicht ganz unproblematisch - auch wenn im nächsten Jahr dann zwingend ein Ertrag verbucht wird. Dass das Finanzamt bei diesen Beträgen in der Praxis kein Fass aufmachen wird ist ein anderes Thema, es geht aber ja erst mal um die grundsätzliche Überlegung - das würde die Sollversteuerung ansonsten ja komplett ad absurdum führen.

Letztendlich würde ich sagen, dass sowohl #1 als auch #2.3 möglich sind... Wie sieht ihr das?

Zitat
graf*zahl schreibt:
auf keinen fall.
ARAP ist immer aufwand, wenn das ertrag ist, ist das PRAP (passive rechnungsabgrenzung).
das kommt aber nur infrage bei im voraus erhaltenen erträgen.

Ja, ein RAP war generell eine etwas verrückte Idee... Allerdings wäre ARAP schon richtig, die IHK-Beiträge sind Aufwand - eine Erstattung auf einen Aufwand mindert den Aufwand und ist kein Ertrag. Zum Ertrag würde die Erstattung erst in Ermangelung des ursprünglichen Aufwands im Folgejahr werden... Aber wie gesagt, ein RAP passt meiner Meinung nach so oder so schon inhaltlich nicht, der IHK-Beitrag 2022 gehört zum Jahr 2022, daher kommt ein RAP nicht in Frage.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Arbeitsmarkt 2024: Immer mehr Menschen wollen den Job wechseln Arbeitsmarkt 2024: Immer mehr Menschen wollen den Job wechseln Zu hohe Arbeitsbelastung, zu wenig Gehalt, ein besseres Angebot von einem anderen Unternehmen: Immer mehr Menschen wollen den Job wechseln. Das ist Ergebnis einer Studie der digitalen Recruiting-Plattform......

Bundesregierung bringt Jahressteuergesetz 2024 auf den Weg Bundesregierung bringt Jahressteuergesetz 2024 auf den Weg Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen und damit in den parlamentarischen Prozess eingebracht. Bundeswirtschaftsminister Christian Lindner zufolge ist das Gesetz ......

Bundesfinanzhof klärt Anspruch auf Auskunft nach der DSGVO Bundesfinanzhof klärt Anspruch auf Auskunft nach der DSGVO Der Bundesfinanzhof hat sich erstmals mit den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs gegenüber der Finanzverwaltung befasst. Demnach können Steuerpflichtige vom......


Aktuelle Stellenangebote


Buchhalter mit Abschluss- und Projektverantwortung (w/m/d) Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdi......

Junior Accounting Specialist (w/m/d) Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdi......

Referent (m/w/d) Konzernrechnungswesen Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilunge......

Mitarbeiter (w/m/d) Finanz- und Rechnungswesen Ihre Aufgaben: Prüfung und Erfassung von Lieferantenrechnungen, Durchführung der wöchentlichen Zahlläufe und Kontenabstimmung, Anlagenbuchhaltung, Mitarbeit an Monats- und Jahresabschlüssen (nach ......

Leiter* Finanzbuchhaltung / Head* of Accounting & Finance DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern......

Bürokauffrau / Steuerfachangestellter (m/w/d) ACURA Zahnärzte Gruppe ist eine dynamische Unternehmensgruppe in Healthcare Segment mit Sitz in Frankfurt am Main, welche in 2018 als Start-Up privater Träger gegründet wurde und mit aktuell über 1500......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Bürokauffrau / Steuerfachangestellter (m/w/d)
ACURA Zahnärzte Gruppe ist eine dynamische Unternehmensgruppe in Healthcare Segment mit Sitz in Frankfurt am Main, welche in 2018 als Start-Up privater Träger gegründet wurde und mit aktuell über 1500 Mitarbeitern an mehreren Standorten am Beginn seiner Mission steht: Der Aufbau des führenden Net... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Besteuerung und Governance
Als Referent Besteuerung und Governance tragen sie maßgeblich zu der Sicherstellung der Einhaltung steuerrelevanter Prozesse in einer innerdeutschen Holdingstruktur bei. Ihre Rolle umfasst auch die Mitarbeit und teilweise Verantwortung bei steuerlich getriebenen Projekten sowie die Begleitung von... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit
Für den Bereich Buchhaltung suchen wir ab sofort einen engagierten Buchhalter (m/w/d), der unser Team stärkt und maßgeblich zur Sicherstellung einer präzisen Buchführung und erfolgreichen finanziellen Verwaltung beiträgt. Sie sind nicht nur zuverlässig und verantwortungsbewusst, sondern a... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Als Mitglied eines engagierten 13-köpfigen Teams bringen Sie Ihr professionelles Fachwissen für das Rechnungswesen ein. Sie sind tätig in der Buchhaltung und übernehmen hier vielseitige Aufgaben und Verantwortung in den Bereichen Hauptbuch und Nebenbücher. Zu Ihren Aufgaben zählen insbesondere fo... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Finanzbuchhaltung/Controlling
Das Verbundkrankenhaus Linz-Remagen ist eine freigemeinnützige Einrichtung der Grund- und Regel­ver­sorgung, mit den zwei Betriebsstätten Franziskus Krankenhaus in Linz am Rhein und Krankenhaus Maria Stern in Remagen, mit insgesamt 293 Betten in den Fachabteilungen der Inneren Medizin, Allgemein-... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (all genders) Finanzbuchhaltung
Bei AEB vereinfachen wir globale Warenbewegungen - und machen effiziente, ökologische, sichere und gerechte Lieferketten möglich. Mit intuitiven Technologien aus der Cloud - und mit dir! Weil du, deine Fähigkeiten, Gedanken und Ideen uns weiterbringen. Du bekommst bei uns den Freiraum und offene ... Mehr Infos >>

Leiter* Finanzbuchhaltung / Head* of Accounting & Finance
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten und vielfältigen Teams, welches weitere echte Persönlichkeiten... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter:in (m/w/d)
Als eine der größten und renommiertesten deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des gewerb­lichen Rechts­schutzes steht Maiwald für höchste Professio­nali­tät und Quali­tät. In den branchenrelevanten Rankings werden wir regelmäßig als eine der Top Kanzleien aus­gezeichnet. Die Grundpfeiler dieses Erf... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>


Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool "doppelte Buchführung" für Buchhaltungs-Übungen

PantherMedia_Randolf-Berold_400x250.jpg
Dieses Excel-Tool zur Buchhaltung besteht aus 8 verschiedenen Tabellenblättern. Es besteht die Möglichkeit Buchhaltungsaufgaben zu berechnen und zum Abschluss zu bringen. Im Excel-Tool sind viele Formeln verbaut, die im Nachhinein mit einem Zellschutz versehen sind.  
Mehr Informationen >>

Forderungsverwaltung mit integrierter Kundendatenbank

Bild_Forderungsuebersicht.png
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Kundendatenbanken verwalten von bis zu 5.000 Kunden inkl. aller relevanten Kundendaten. Sie erhalten kundenbezogene Zuordnung von vergangenen und aktuellen Projekten (inkl. des akt. Status). Es gibt ein intelligentes Suchsystem nach Firma, Vor- oder Nachname, Straße, PLZ oder Stadt.
Mehr Informationen >>

ARAP Excel-Tool aktiv. Rechnungsabgrenzung leicht gemacht

Rechnungsabgrenzungsposten bilden beim Jahresabschluss Aufwendungen und Erträge, die dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind, zu dem sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich gehören. Dieses ARAP Excel Tool übernimmt zuverlässig und genau monatliche zeitliche Abgrenzung und ermittelt den exakten Betrag automatisch.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>