USt aus selbständiger Arbeit bei Gewerbebetrieb buchen

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USt aus selbständiger Arbeit bei Gewerbebetrieb buchen
Hallo!

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, bin schon leicht am Verzweifeln...

Mein Mandant ist Einzelunternehmer und hat seit August zusätzlich zu seinem Betrieb Einkünfte aus selbständiger Arbeit, bei denen USt angefallen ist. Die USt für Betrieb und selbständige Arbeit sind in einem Betrag vom betrieblichen Konto abgebucht worden, anschließend hat der Mandant die geschuldete USt für die selbständige Arbeit vom neuen Konto auf das Betriebskonto überwiesen.
Wie buche ich diesen Zahlungseingang auf dem Betriebskonto? Und wie auf dem neuen Konto?

Vielen Dank im Voraus schon mal für Eure Hilfe!

LG
Hallo calamaja,

herzlich willkommen in unserem Rechnungswesen-Forum  :wink1:

Ich würde buchen:
Bank an Privateinlage

Viele Grüße,
Neele
Viele Grüße Neele :-)
Danke Neele, dann werd ich das mal so buchen  :)

Gruß,

calamaja
Ich würde 1371 bevorzugen.
Beste Grüße BiBu
Hmmm...hab mir das jetzt noch einmal angeschaut und bin mir wieder unsicher :(

Muss ich nicht die USt-Zahlung auf dem betrieblichen Konto mindern und dafür bei dem neuen Konto als USt-Zahlung buchen?

Also zum Beispiel: USt lt. USt-VA Betrieb 2000 Euro, Selbst. 1000 Euro.
X Abbuchung bei Konto A 3000 Euro, Buchung USt-VZ an Bank 3000 Euro.
X Überweisung von Konto B auf Konto A 1000 Euro, Buchung auf Konto B USt-VZ an Bank 1000 Euro,
X Buchung auf Konto A Bank an USt-VZ 1000 Euro.
Macht das Sinn? Die Konten laufen unter zwei verschiedenen Mandantennummern.

Gruß,

calamaja
Nach § 1(1) Nr. 1 UStG schuldet ein Unternehmer für Lieferungen und sonstige Leistungen die er im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt im Inland ausführt die Umsatzsteuer.
Dort steht nicht das ein Gewerbetreibender oder ein Freiberufler oder sonst wer die Umst schuldet.

Nach § 2 (1) S. 1 UStG ist ein Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Bei der Unternehmertätigkeit kommt es weder auf die Rechtsform noch auf die Rechtsfähigkeit an (Abschnitt 2.1 (1) S. 3 UStAE).
Gewerblich oder beruflich im umsatzsteuerlichen Sinne ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt (§ 2(1)S. 3 UStG) ! Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Sinne des UStG geht über den Begriff des Gewerbebetriebes im Sinne des EStG und damit auch zwangsläufig des GewStG hinaus !
Ob ein Unternehmer nun Gewerbetreibender oder Freiberufler oder einen Katalogberuf ausübt, spielt für die Umsatzsteuer praktisch keine Rolle.

Nun umfasst gem. § 2 (1) S. 2 UStG das Unternehmen die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Daher kann zwangsläufig ein Unternehmer nur ein Unternehmen haben.
Die nach dem EStG vorzunehmende Trennung von verschiedenen Betrieben einerseits und verschiedenen Einkunftsarten andererseits gilt nicht für die umsatzsteuerliche Beurteilung.
Die Tätigkeiten die dein Mandant ausübt, finden -umsatzsteuerlich gesehen- in einem einheitlichen Unternehmen statt. Es ist daher auch völlig egal von welchem „Unternehmenskonto" die Umst abgeführt wird, denn umsatzsteuerlich gehören sie ja alle zu einem Unternehmen. Zudem müssen die Umsätze aus allen Bereichen des Unternehmens in einer Umsatzsteuererklärung zusammengefasst werden.

Die Buchung die du nun unbedingt vornehmen möchtest, hat faktisch nur ertragssteuerliche Auswirkung. Buchst du z.B. von einem Konto das dem Gewerbebetrieb zugeordnet auf ein Konto das der selbständigen Tätigkeit zugeordnet ist, wird das das Vermögen des Gewerbebetriebes und somit den Gewinn und somit die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei deinem Mandanten mindern. Umgekehrt steigt ertragssteuerlich gesehen natürlich der Gewinn im Rahmen seiner selbstständigen Tätigkeit und somit die Einkünfte aus § 18 EStG. Dies gilt natürlich nur, wenn die Vorgänge überhaupt den Gewinn beeinflussen  ;) .
Willst du also allein aus umsatzsteuerliche Gründen diese Buchung vornehmen, ist das eigentlich überflüssig.

Übrigens sind steuerbare Umsätze innerhalb dieses einheitlichen Unternehmens ausgeschlossen; es handelt sich hier vielmehr um sog. Innenumsätze (vgl. Abschnitt 2.7 (1) UStAE). Das aber nur am Rande.

MfG

Aza

Huch ich sehe gerade, daß du ja noch einen Beitrag geschrieben hast und vorallendingen das du aus einer Person 2 Mandanten gemacht hast. Aber ist das nicht unpraktikabel ?
Über deine Buchungsüberlegung muss ich erstmal nachdenken, sorry. Vielleicht hat ja auch jemand anderes außer Neele und Bibu eine Meinung dazu  :?: .

Kurz und schmerzlos:
Nach Rücksprache mit einem befreundeten Steuerberater, bleibt festzuhalten. Ja du kannst das so buchen. Eleganter wäre es wahrscheinlich, das über Privat zu erfassen - er ist ja Einzelunternehmer-, also so wie Neele und Bibu das bereits gesagt haben. Ob man nun Privateinahme/ Privateinlage oder das Verrechnungskonto wählt ist letztlich egal. Im Rahmen des Abschlusses landen die Salden in beiden Fällen im Kapital.
Die Buchhaltungen zu trennen ist möglich. Ob es unpraktikabel ist oder nicht hängt von der Situation des jeweiligen Mandanten ab und lässt sich pauschal nicht beantworten.

Gut wenn man Steuerberater und Juristen im privaten Freundeskreis hat, da kann man mal echt schnell und problemlos eine Frage klären  :) .

Schönen Abend noch

Aza
Bearbeitet: Aza - 17.11.2011 19:31:00
Wow, vielen Dank für die Mühe Aza!
Ich hab die Buchführung heute fertig gestellt und es schließlich folgendermaßen gebucht:

Konto A: Verrechnungskonto an Bank 3000 Euro, USt-VZ an Verrechnungskonto 2000 Euro und bei Überweisung Bank an Verrechnungskonto 1000 Euro.
Konto B wie oben.

Mal schauen, was meine Ausbilderin davon hält...:)

Vielen lieben Dank auf jeden Fall für Eure Hilfe und einen schönen Abend noch!!

Gruß

calamaja
Hallo,

ich habe immer wie folgt gebucht:

UST-VZ 2000,00 und Privateinlage 1000,00 an Bank 3000,00. Den Vorschlag von BibU würde ich aber bevorzugen und statt Privateinlage sein genanntes Konto verwenden.

Gruß Reaper
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