Hallo liebes Forum,
ich erstelle derzeit eine EÜR nach Grundsätzen der Ist-Versteuerung. Jetzt lese ich ständig, dass die Vorsteuer unabhängig von Soll- und Ist-Versteuerung in dem Monat abzugsfähig ist, wann die Leistung erbracht ist und eine korrekt ausgestellte Rechnung eingegangen ist. So schön so gut.
Bezieht sich dies lediglich auf das Umsatzsteuerrecht und damit nur die Voranmeldungen? Oder kann ich auch die Vorsteuerbeträge aus Rechnungen mit Leistungsdatum Dezember 01 und Zugang Dezember 01, die im Januar 02 gezahlt wurden, in der EÜR als Betriebsausgabe 01 erfassen?
Je mehr ich im Netz lese, desto verwirrter werde ich.
Vielen Dank für Mithilfe!!
LG
Julien
ich erstelle derzeit eine EÜR nach Grundsätzen der Ist-Versteuerung. Jetzt lese ich ständig, dass die Vorsteuer unabhängig von Soll- und Ist-Versteuerung in dem Monat abzugsfähig ist, wann die Leistung erbracht ist und eine korrekt ausgestellte Rechnung eingegangen ist. So schön so gut.
Bezieht sich dies lediglich auf das Umsatzsteuerrecht und damit nur die Voranmeldungen? Oder kann ich auch die Vorsteuerbeträge aus Rechnungen mit Leistungsdatum Dezember 01 und Zugang Dezember 01, die im Januar 02 gezahlt wurden, in der EÜR als Betriebsausgabe 01 erfassen?
Je mehr ich im Netz lese, desto verwirrter werde ich.
Vielen Dank für Mithilfe!!
LG
Julien