Fragen zur 10-Tages-Regelung in Bezug auf EÜR und USt-Voranmeldung

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Fragen zur 10-Tages-Regelung in Bezug auf EÜR und USt-Voranmeldung
Hallo zusammen  :wink1:

Ich habe nochmals Fragen zur 10 Tages Regelung.

1) Gilt diese für nur für Ausgaben oder auch für Einnahmen?

Also Beispiel: Ich schreibe eine Rechnung Ende Oktober. Fällig Ende Dezember. Gezahlt wird am 08.01.
Frage 1: Gilt ein Kunde, den ich ständig bediene zu einer regelmäßigen Einnahme?
Frage 2: Für die monatliche USt-Voranmeldung, da gilt der Januar - richtig? (Es könnte ja sein, ich mache meine UST-Anmeldung für Dezember ja schon am 02.01)
Frage 3: Gilt hier für die EÜR der Dezember oder der Januar?


2) Ich dachte immer ich kann mít dem Zeiptunkt der Abgabe der UST-Voranmeldung ein bisschen spielen.
Beispiel: Nehmen wir an Ende Dezember werden ganz viele Rechnungen gezahlt. Ich möchte aber die Zahlung der Vorsteuer ins neue Geschäftsjahr bringen um damit den Gewinn zu drücken. Verstehe ich es dann richtig, dass ich dafür eigentlich erst am 10.01. die Ust-Voranmeldung abgebe und das Finanzamt zieht es dann in der Regel erst am 13.01 ein. Damit bucht man das ins neue Jahr? Oder zählt die Fällig keit?

3) In Bezug auf 2 und der Jahres-Ust-Meldung: Da muss ich doch immer für das Jahr gezahlte/erstattete Ust heranziehen oder? Also egal wann das Finanzamt abbucht?

Danke für eure Antworten

Grüße,
Hanny
Hallo,

1) die 10-Tage-Regel ist eine Regel aus dem Einkommensteuergesetz - sie gilt damit nicht für die Umsatzsteuer.

Kunden, die du regelmäßig bedienst, mit denen du aber keinen Vertrag o.ä. abgeschlossen hast, fallen nicht unter die 10-Tage-Regel. Typische Beispiele sind Miete, laufende Beiträge (nicht Jahresbeiträge), etc.
Die im Januar bis zum 10.1. abgegebenen UStVA-Summe ist im Vorjahr zu erfassen, wenn sie vom Finanzamt eingezogen wird. Hier gilt die Fälligkeit - es gibt hierüber eine Menge zu finden im www. Wenn du selber zahlst, gilt dein Zahlungsdatum. Aber Achtung: wenn der 10.1. auf einen Samstag oder Sonntag fällt, gilt erst am folgenden Montag als gezahlt und die 10-Tage-Regel kommt nicht zum Tragen.

Daher
Frage 1: nein
Frage 2: die Januarzahlung (also Anmeldung Dezember) ist im Dezember zu erfassen, da der 10.1.2018 ein Mittwoch ist.
Frage 3: es gilt das Zahlungsdatum, also 2018. Die EÜR ist zahlungsbasiert

2) der Zeitpunkt der UStVA ist gesetzlich geregelt - es ist spätestens der 10. des Folgemonats. Und du musst hier alle im Monat erhaltenen Beträge angeben, egal ob du am 1. oder am 10. abgibst. Bei Sollversteuerern gelten damit alle bis einschließlich Monatsletzten geschriebenen Rechnungen und alle bis zu diesem Datum erhaltenen Rechungen als anzugebende Beträge. Bei Istversteuerern kann die Vorsteuer schon bei Rechnungseingang angegeben werden, die Ausgangsrechnungen aber erst bei Zahlung. "Spielen" mit dem Datum der Abgabe bringt dir rein überhaupt nichts.
Das hat auch nichts mit deinem Ziel "Gewinnreduzierung" zu tun - abgesehen davon, dass Erträge, die du ins nächste Jahr "schiebst", dort versteuert müssen, du hast höchstens einen kleinen Liquiditätsvorteil. Wie gesagt, darfst du die Vorsteuer schon bei Rechnungseingang ansetzen, musst es aber nicht. Das heisst aber auch nicht, dass du Rechnung A erst im nächsten Jahr für die Vorsteuer erfasst, weil sie sehr hoch ist und Rechnung B schon in diesem Jahr, weil der Betrag klein ist. Es gilt das Gebot der Kontinuität, das heisst, gleiches musst du gleich buchen, im Klartext: entweder alle Eingangsrechnungen für die Vorsteuer in dem Monat des Rechnungseingangs oder alle Rechnungen im Monat der Zahlung. Damit dürfte deine angedachte "Verschiebung" schon einigen Restriktionen unterliegen.

3) Die UStE wird ja immer erst zu einem Zeitpunkt abgegeben, zu dem die 10-Tage-Regel sicher nicht mehr greift. Für die EÜR zählt einzig und allein der Monat und das Jahr der Zahlung - du machst keine Bilanz.
Hallo sogehts,

noch eins ist mir unklar:

Beispiel 1, Frage 2. Ich mache am 2.1. meine Ust-Voranmeldung für Dezember. Am 8,1. zahlt ein Kunde eine Rechnung von mir. Ich Versteuere nach Ist. Du schreibst die Januar-Zahlung muss im Dezember erfasst werden? Wieso das denn? Ich habe doch schon am 2.1 meine Voranmeldung für den Dezember gemacht und die Rechnung wird am 8.1. gezahlt.

Grüße
hanny
Hallo Hanny,

die Zahlung des Kunden geht doch erst in die UStVA 1/2018 ein! Hat doch hier für das Jahr 2017 nichts mehr zu suchen - weder die Zahlung noch die Umsatzsteuer. Nur der Betrag der UStVA 12/2017 geht in die EÜR 2017 ein.
Du musst unterscheiden zwischen der Zahlung für die UStVA und den Zahlungen deiner Kunden - das sind zwei ganz unterschiedliche Sachverhalte. Die Zahlung am 8.1. geht nicht mehr in deine UStVA 12/2017 ein! Die 10-Tage-Regelung gilt nur und ausschließlich im Einkommensteuerrecht und damit für die EÜR, nicht für die UStVA!
Seiten: 1
Antworten

News


Fachkräftemangel: Diese Branchen sind am meisten betroffen Fachkräftemangel: Diese Branchen sind am meisten betroffen Die Indexstudie von Pens.com/de zeigt, dass die Branche mit dem höchsten Fachkräftemangel das Ingenieurwesen ist, mit einem Gesamtwert von 8,24 von 10 Punkten. Dieser Wert ergab sich aus insgesamt 80.602......

Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......


Aktuelle Stellenangebote


Buchhalter (m/w/d) Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Wind plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks, Biogasanlagen sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit mehr als 25 Jahren bieten die hausintern......

Controller (m/w/d) Die Firma Windmöller steht für Fortschritt durch innovative und qualitativ hochwertige Produkte und einen ausgezeichneten Service für unsere Kunden. Unsere Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Holz......

Steuerassistent / Steuerfachwirt (m/w/d) Die LGG Steuerberatung GmbH ist ein modernes, erfahrenes Dienst­leistungs­unter­nehmen in den Bereichen Buchführung, Abschluss­erstellung und Steuer­beratung. Unser Hauptsitz befindet sich in Stuttgart,......

Lohnbuchhalter (m/w/d) Wir schicken 530 Lkw und 530 Anhänger durch ganz Europa. Täglich fallen dabei eine Menge Unter­lagen an: Werk­statt­auf­träge, Mängel­listen, HU- und SP-Nach­weise, Kontakt­daten, Fahrzeug­daten. Alle......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) Als Mitglied des Kurtz Ersa Konzerns sind wir ein Tochter­unter­nehmen mit 150 Mit­ar­bei­tenden. Wir planen, kon­struieren und bauen Auto­ma­ti­sie­rungs- und Pro­duktions­systeme für die Hand­habung......

Spezialistin / Spezialist (w/m/d) für Organisations- und Qualitätsmanagement Die BSR ist das größte kommunale Entsorgungs­unternehmen in Deutschland. Mit umfangreichen Entsor­gungs­dienstleistungen und einem sauberen Stadtbild leisten wir einen Beitrag für die Lebensqualität i......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Spezialistin / Spezialist (w/m/d) für Organisations- und Qualitätsmanagement
Die BSR ist das größte kommunale Entsorgungs­unternehmen in Deutschland. Mit umfangreichen Entsor­gungs­dienstleistungen und einem sauberen Stadtbild leisten wir einen Beitrag für die Lebensqualität in Berlin. Wir orientieren uns an Wirtschaftlichkeit sowie an hohen sozialen und ökologischen Stan... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/x)
Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und engagierten Mitarbeitern sind wir stolz darauf, innovativ und zukunftsorientiert zu arbeiten und ... Mehr Infos >>

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Finanz-/Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) ist eine internationale, gemeinnützige Stiftung für Hochschulakkreditierung mit Stiftungssitz in Zürich und Office in Bonn. Der Auftrag der Stiftung ist die gemeinnützige Förderung von Qualität und Transparenz ... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter (m/w/d)
Als Qualitätsadresse unter den Kommunikationsagenturen und aufgrund unserer über 35-jährigen Expertise zieren viele große Namen die lange Liste unserer anspruchsvollen Kundenmandate. Die Qualität unserer Arbeit schlägt sich nicht nur in unseren Beratungsleistungen nieder, sondern auch in einer pr... Mehr Infos >>

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft
Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel und Cádiz verwaltet. Wir entwickeln Büro- und Wohnprojekte im In- und Ausland und stehen für ein... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Kosten­rechnung (w/m/d)
Der Geschäftsbereich Finanzen und Controlling ist verant­wortlich für das Finanz- und Rechnungs­wesen des Forschungs­zentrums Jülich. Er gliedert sich in fünf Fach­bereiche und beschäftigt über 60 Mitarbeitende. Im Geschäfts­bereich werden alle Geschäfts­vorfälle buch­halterisch und kosten­rechne... Mehr Infos >>

Leiterin Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die Stadtreinigung Hamburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Wir möchten den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen erhöhen. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fac... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>