Ich habe nochmals Fragen zur 10 Tages Regelung.
1) Gilt diese für nur für Ausgaben oder auch für Einnahmen?
Also Beispiel: Ich schreibe eine Rechnung Ende Oktober. Fällig Ende Dezember. Gezahlt wird am 08.01.
Frage 1: Gilt ein Kunde, den ich ständig bediene zu einer regelmäßigen Einnahme?
Frage 2: Für die monatliche USt-Voranmeldung, da gilt der Januar - richtig? (Es könnte ja sein, ich mache meine UST-Anmeldung für Dezember ja schon am 02.01)
Frage 3: Gilt hier für die EÜR der Dezember oder der Januar?
2) Ich dachte immer ich kann mít dem Zeiptunkt der Abgabe der UST-Voranmeldung ein bisschen spielen.
Beispiel: Nehmen wir an Ende Dezember werden ganz viele Rechnungen gezahlt. Ich möchte aber die Zahlung der Vorsteuer ins neue Geschäftsjahr bringen um damit den Gewinn zu drücken. Verstehe ich es dann richtig, dass ich dafür eigentlich erst am 10.01. die Ust-Voranmeldung abgebe und das Finanzamt zieht es dann in der Regel erst am 13.01 ein. Damit bucht man das ins neue Jahr? Oder zählt die Fällig keit?
3) In Bezug auf 2 und der Jahres-Ust-Meldung: Da muss ich doch immer für das Jahr gezahlte/erstattete Ust heranziehen oder? Also egal wann das Finanzamt abbucht?
Danke für eure Antworten
Grüße,
Hanny