
Ergo: EÜR als Freiberufler mit einem überschaubaren Zoo an Einnahmen und Ausgaben. Kein KfZ, keine Miete, kein Personal, nur die üblichen Ausgaben (kleine Mieten, Altersvorsorge, Versicherung, Literatur). Bei den Einnahmen unterschiedliche Quellen (EC-Cash, PVS, Kassenärztl. Vereinigung etc.).
Nun habe ich mich in den letzten Wochen/Tagen intensiv ins Thema eingelesen und einiges an Software ausprobiert (lexoffice, WISO EÜR&Kasse, WISO Mein Büro, Kassenbuch9 von Softwarenetz, Papierkram etc.). Diese Lösungen bieten extrem unterschiedliche Kostenrahmen an, WISO EÜR sogar einen speziellen 6stelligen für Ärzte, andere wiederrum nur Begriffe ohne Kontonummern (Lexoffice, Mein Büro). Häufig können auch eigene Konten angelegt werden.
Und hier meine Fragen:
# Eigentlich kann ich den Kontenrahmen doch frei wählen oder gar einen kleinen sinnvoll (!) ergänzen. Mein Eindruck ist, dass gerade die großen Lösungen teilw. riesige Kontenrahmen anbieten, um auch größere Betriebe mit doppelter Buchhaltung damit bedienen zu können. Stimmt dieser Eindruck? In unserem Fall dürften wir wohl mit rund 30 Konten recht gut hinkommen, vermutlich auch mit weniger (keine Bilanzierung etc.).
# Wenn ich beleghaft buche (also bspw. alle Belege chronologisch hinter den Kontoauszug, der alles abbildet), dann sollte das von vielen Programmen angebotene Digitalisieren von Belegen doch überflüssig sein, oder? Rechnungen werden vor Ort erstellt, nicht in der Buchhaltung. Digital erhaltene Eingangs-Rechnungen müssen allerdings digital aufbewahrt werden, hier ist mir bis jetzt noch nicht klar, wie das genau aussehen muss (bei einer Cloud-Lösung dürfte das FA wohl zufrieden sein, das Original liegt aber auch im Mail-Postfach).
# Darf ich für 2020 auch bspw. die Software 'Kassenbuch9' verwenden, mit dem zwar klassisch gebucht werden kann (auch mit sehr flexiblen Regeln), das aber 'nur' eine Einnahmen und Ausgaben-Liste, Journale, sowie Kontensummen 'Einnahmen und Ausgaben' anbietet. Hier kann ich auch eigene Konten ergänzen. Oder muss das Programm offiziell 'EÜR' können? Mit ist klar, dass diese Listen vom Stb korrekt gelesen und in die EÜR eingetragen werden müssen.
Vielen Dank für alle Hinweise!!