Innergemeinschaftlicher Erwerb, Erwerbsschwelle, Kleinunternehmer

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 3 Nächste
Antworten
Innergemeinschaftlicher Erwerb, Erwerbsschwelle, Kleinunternehmer
Hallo ich habe folgendes Anliegen, und zwar betreibe ich einen eBay Shop und kaufe Ware an bei einem Grosshändler aus Dänemark.
Nun erzählte mir ein Bekannter das ich eine UstID beantragen sollte da ich bis zu einer Grenze von 12500€ keine MwSt abführen müsste.
Also für mich hört sich das ganze nun so an das ich z.B. bei meinem Händler in Dänemark im Jahr Waren kaufen kann bis zu einer Grenze von 12500€ von diesem bekomme ich dank UstID eine Netto-Rechnung diese Buche ich ganz normal als Ausgaben bei mir, und da ich unter den 12500€ liege brauche ich weder eine Jährliche Umsatzsteuer Erklärung machen noch eine Voranmeldung.
Habe nun mal beim FA angerufen und dort mal angefragt leider wusste die Frau das nun auch nicht 100%ig und müsste selber noch mal schauen aber sie war der Meinung das dass so stimmt.
Demnach verstehe ich das jetzt so das ich Waren bekomme zum Nettopreis ohne das ich die 19% noch nachzahlen müsste? Genauso bei Ebay wo ich einen Shop habe diesen habe ich dann auch nur zum Nettopreis genauso Google Adwords?

Wer kennt sich da aus und kann mir mehr dazu sagen, ob es wirklich so ist, habe halt angst das ich es so mache und irgendwann kommt das dicke ende und ich muss tausende von Euros nachzahlen.
Hallo Maitho,

die Frage ist nicht, ob Du Umsatzsteuer zahlst, sondern nur wo. Ganz vermeiden kannst Du die Steuer nicht.

Zitat
Nun erzählte mir ein Bekannter das ich eine UstID beantragen sollte da ich bis zu einer Grenze von 12500€ keine MwSt abführen müsste.

Andersherum wird ein Schuh draus:

Grundsätzlich werden Warenbewegungen zwischen Unternehmern im Bestimmungsmitgliedstaat besteuert. Ausnahmen bilden u.a. Kleinunternehmer. Wenn Du als Kleinunternehmer Waren von insgesamt unter 12.500 Euro in anderen Mitgliedstaaten erwirbst und keine UStID verwendest, zahlst Du ganz normal die ausländische Steuer an den Lieferanten und dieser führt die Steuer in seiner Heimat ab.

Auf diese Sonderregelung für Kleinunternehmer kannst Du aber verzichten, indem Du gegenüber dem Lieferanten eine deutsche UStID verwendest. Dann bekommst Du eine Nettorechnung und musst hier in DE 19 % USt abführen. Im Fall von Dänemark (Steuersatz 25 %) lohnt sich das natürlich. Ein Vorsteuerabzug in DE scheidet allerdings aus. An diese Vorgehensweise bist Du dann zwei Jahre gebunden.

Lies doch mal in § 1a UStG nach, dort insbesondere in Absatz 3 und Absatz 4.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 06.10.2011 14:26:50
Hallo Gustav, habe einen Rückruf vom FA bekommen von einer Frau die für alles zuständig ist was Ust-Voranmeldung und Ust-Erklärung angeht, diese Frau erzählte mir das so:
Da ich Kleinunternehmer bin kann ich eine UstID beantragen für Warenankäufe z.B. in Dänemark. Dadurch bekomme ich von meinem Händler immer eine Netto-Rechnung, dann gibt es eine Grenze von 12500€/Jahr die Ich an Netto Einkäufen tätigen kann ohne das ich eine Ust-Voranmeldung oder Ust-Erklärung machen müsste, das wäre erst der Fall wenn ich die 12500€ überschreite aber dann wäre ich sicherlich auch kein Kleinunternehmer mehr.
Daraufhin sagte ich was nun mit den 19% Ust passiert wie ich die bezahlen müsste, daraufhin sagte die mir das brauch ich nicht bis zu der 12500€ Grenze. Somit würde ich meine Sachen Steuerfrei bekommen.
Sie erklärte mir das irgendwie so das man ja wenn man Umsatzsteuerpflichtig wäre (also kein Kleinunternehmer) auch die 19% zurück bekommen würde und so wäre das in diesem Falle dann auch. Ich frage mehrmals nach weil ich im Internet viele Meinungen gelesen habe über dieses Thema und jedesmal heißt es man muss die Ust zahlen.
Nun weiß ich langsam garnichts mehr was falsch oder richtig ist, ich sagte dann nur noch das ich also meine Wareneinkäufe (Netto) einfach als Betriebsausgaben buche und das wäre alles, ohne Voranmeldung oder Ust-Erklärung, worauf sie sagte genau so ist es.

Nun würde mich nochmal eure Meinung dazu interessieren was die liebe Frau mir vom FA erzählt hat, und wie ihr es für richtig haltet und wie ich es richtig machen müsste? Ich würde eure Meinung gerne noch mal mit dieser Frau besprechen und mal sehen wie dann ihre Meinung dazu aussieht.
Bearbeitet: maitho - 06.10.2011 16:46:45
Hallo,

also so wie es Gustav geschrieben hat ist es richtig, es nochmals zu schreiben würde wohl nichts bringen, deshalb verweise ich auch auf Gustavs Beitrag.

Irgendwo muss immer die UST bezahlt werden entweder du kaufst ohne UST-ID ein als Kleinunternehmer oder z.B Arzt oder halt als Privatverbraucher und zahlst deine UST in Dänemark oder du benutzt die UST-ID und bekommst die Netto Rechnung und führst die deutsche UST hier ab.

Da sieht man mal, das sich das Finanzamt in den komplizierten Gesetzen auch nicht
mehr auskennt.  :klatschen:

Aber ein UST-Prüfer wird dir wohl so etwas verwerfen und nachversteuern, spätestens der kennt sich aus.

Wie groß die Chance ist überhaupt geprüft zu werden tja das ist immer das Rätsel, kann sein du wirst erst in 30 Jahren das erste mal geprüft......

Gruß


Maik
Bearbeitet: sroko - 06.10.2011 20:09:20
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo allerseits,

Schönen Gruß an die Dame vom FA: So einen Schwachsinn habe ich selten gehört. Entschuldigung, aber solche Unkenntnis regt mich auf. In diesem Fall zu Deinen Gunsten, das nächste Mal zu Deinen Lasten. Auf die Richtigkeit von Auskünften des FA muss man sich verlassen können!

Die Regelung in § 1a Abs. 4 UStG soll nicht dazu dienen, dass bestimmte Unternehmer, die normalerweise keine Steuererklärungen abgeben müssen, steuerfrei einkaufen können und damit einen unversteuerten Verbrauch bewirken. Sie dient nur dazu, dass sich u.a. auch Kleinunternehmer ins allgemeine Besteuerungssystem des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs einfügen können.

Auf eine telefonische Auskunft würde ich mich auch nicht verlassen. Wer seine UStID verwendet, dem wird man später nicht glauben, dass er nicht gewusst hat, in DE Steuer abführen zu müssen. Genau für bzw. gegen diese (Betrugs-)Fälle wurde § 1a Abs. 4 Satz 2 UStG übrigens kürzlich neu gefasst.

Gruß
Gustav
Ich glaube die Dame vom FA zielt auf den § 1a Abs. 3 ab.
Denn wenn die Bedingungen dort erfüllt sind erfolgt auch
keine Erwerbsbesteuerung.
Beste Grüße BiBu
Hallo BiBu,

Zitat
Ich glaube die Dame vom FA zielt auf den § 1a Abs. 3 ab.
Denn wenn die Bedingungen dort erfüllt sind erfolgt auch
keine Erwerbsbesteuerung.

Richtig, aber dann darf der Lieferant auch keine Nettorechnung ausstellen, sondern muss die Steuer seines Heimatlandes berechnen. Die Dame vom FA geht aber davon aus, dass der Däne netto fakturiert und maitho hier keine Erwerbsbesteuerung vornehmen muss. Das funktioniert so nicht.

Schönen Abend noch
Gustav
Hallo,

Die Frage ist zwar schon etwas älter, aber bei mir gerade aktuell. Ich wollte noch mal nachfragen ob ich das jetzt richtig verstanden habe.
Also:
Kleinunternehmer
Keine UstID
Innergemeinschaftlicher Erwerb (Ebay Rechnungen) weit unter 12500.

Da ich unter den 12500 Euro bin brauche ich mir um die Umsatzsteuer keinen Kopf zu machen,
buche meine Ebay Rechnung wie jede andere Rechnung aus Deutschland?
Und muss hier in Deutschland auch keine zusätzlichen 19% auf die Rechnung Zahlen?

Richtig?

Schöne Grüße
Thomas
Du musst als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen, egal ob du in Dtl. oder anderswo kaufst.

Erklärung:
Du würdest - wärst du umsatzsteuerpflichtig - in Dtl. und für EU-Geschäfte 19% Umsatzsteuer bezahlen. (In anderen Ländern gibt es andere Steuersätze, die auch dort sowohl für Inlands- als auch EU-Geschäfte gleich hoch ist).
Würdest du in Dtl. Umsatzsteuer bezahlen, könntest du Vorsteuer anrechnen für deine Einkäufe hier. Das kannst du aber nicht.
D.h. auch, würdest du EU-Geschäfte tätigen und müsstest in Dtl. 19% USt. bezahlen, könntest du diese 19% sofort als Vorsteuer (also in gleicher Höhe) abziehen, so dass die Differenz gleich 0 wäre.

Also musst du dir über eine Umsatzsteuervoranmeldung keinen Kopf machen.
Hallo,

ich weiß nicht ob du gerade von dem selben Thema redest wie wir.
Auch ein Kleinunternehmer zahlt Umsatzsteuer, der unterschied ist er bekommt sie nicht zurück.
Und da ist das Problem bei Auslandsgeschäften, dort würde der Kleinunternehmer im ausland Umsatzsteuer bezahlen und in DE noch mal 19%.
Und so wie ich das verstanden habe hat man dafür die 12500 Euro Grenze eingeführt, wenn man drunter bleibt zahlt man nur die ausländische Umsatzsteuer.

Schöne Grüße
Thomas
Seiten: 1 2 3 Nächste
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Arbeitsmarkt 2024: Immer mehr Menschen wollen den Job wechseln Arbeitsmarkt 2024: Immer mehr Menschen wollen den Job wechseln Zu hohe Arbeitsbelastung, zu wenig Gehalt, ein besseres Angebot von einem anderen Unternehmen: Immer mehr Menschen wollen den Job wechseln. Das ist Ergebnis einer Studie der digitalen Recruiting-Plattform......

Bundesregierung bringt Jahressteuergesetz 2024 auf den Weg Bundesregierung bringt Jahressteuergesetz 2024 auf den Weg Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen und damit in den parlamentarischen Prozess eingebracht. Bundeswirtschaftsminister Christian Lindner zufolge ist das Gesetz ......

Bundesfinanzhof klärt Anspruch auf Auskunft nach der DSGVO Bundesfinanzhof klärt Anspruch auf Auskunft nach der DSGVO Der Bundesfinanzhof hat sich erstmals mit den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs gegenüber der Finanzverwaltung befasst. Demnach können Steuerpflichtige vom......


Aktuelle Stellenangebote


Buchhalter mit Abschluss- und Projektverantwortung (w/m/d) Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdi......

Junior Accounting Specialist (w/m/d) Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdi......

Referent (m/w/d) Konzernrechnungswesen Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilunge......

Mitarbeiter (w/m/d) Finanz- und Rechnungswesen Ihre Aufgaben: Prüfung und Erfassung von Lieferantenrechnungen, Durchführung der wöchentlichen Zahlläufe und Kontenabstimmung, Anlagenbuchhaltung, Mitarbeit an Monats- und Jahresabschlüssen (nach ......

Leiter* Finanzbuchhaltung / Head* of Accounting & Finance DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern......

Bürokauffrau / Steuerfachangestellter (m/w/d) ACURA Zahnärzte Gruppe ist eine dynamische Unternehmensgruppe in Healthcare Segment mit Sitz in Frankfurt am Main, welche in 2018 als Start-Up privater Träger gegründet wurde und mit aktuell über 1500......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Kreditorenbuchhalter:in (m/w/d)
Als internationale gemeinnützige Organisation ist es unser Ziel, weltweit so vielen Blutkrebspatient:innen wie möglich eine zweite Chance auf Leben zu geben und Zugang zu Stammzelltransplantationen zu verschaffen. Um noch mehr Patient:innen zu helfen, brauchen wir regelmäßig Verstärkung von engag... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d) in Teilzeit
Wir sind ein dy­na­misch wach­sen­des, in­ha­ber­geführtes Pro­duk­ti­ons­un­ter­neh­men mit Schwer­punkt im Au­to­motive-­Bereich und Teil einer er­folg­rei­chen mittel­ständi­schen Un­ter­neh­mens­gruppe. Wir sind als mittel­ständi­sches Un­ter­neh­men seit 2001 ak­tiv und be­schäftigen der­zei... Mehr Infos >>

Junior Accounting Specialist (w/m/d)
Mit über 15.000 Mitarbeitenden ist Bechtle eines der erfolgreichsten IT-Unternehmen und Marktführer in unserer Branche. Die Kombination aus Direktvertrieb von IT-Produkten mit umfassenden Systemhausdienstleistungen macht uns zum zukunftsstarken IT-Partner für Mittelstand, Konzerne und öffentliche... Mehr Infos >>

Bereichsleiter Rechnungswesen und Controlling (m/w/d)
Die DLG e.V. versteht sich als Impulsgeber für den Fortschritt in der Land- und Ernährungswirtschaft. Sie unterstützt Persönlichkeiten, Organisationen und Unternehmen aus Landwirtschaft, Ernährungshandwerk und Industrie, Wissenschaft und Verwaltung, um Innovationen zielgerichtet umzusetzen. Dazu ... Mehr Infos >>

Leiter* Finanzbuchhaltung / Head* of Accounting & Finance
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten und vielfältigen Teams, welches weitere echte Persönlichkeiten... Mehr Infos >>

(Senior) Projektcontroller:in (m/w/d)
Wir sind das führende Netzwerk von Stadt­werken in Europa. Wir stehen für Unab­hängig­keit und neue Wege. Im Wett­bewerb bieten wir unseren Partnern Kompetenz in Erzeugung, Handel und Vertrieb. Wir bündeln Akti­vi­täten und gestalten Energie­märkte. So unter­stützen wir Stadt­werke darin, eigen­s... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter:in (m/w/d)
Als eine der größten und renommiertesten deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des gewerb­lichen Rechts­schutzes steht Maiwald für höchste Professio­nali­tät und Quali­tät. In den branchenrelevanten Rankings werden wir regelmäßig als eine der Top Kanzleien aus­gezeichnet. Die Grundpfeiler dieses Erf... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Als Mitglied eines engagierten 13-köpfigen Teams bringen Sie Ihr professionelles Fachwissen für das Rechnungswesen ein. Sie sind tätig in der Buchhaltung und übernehmen hier vielseitige Aufgaben und Verantwortung in den Bereichen Hauptbuch und Nebenbücher. Zu Ihren Aufgaben zählen insbesondere fo... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>