Rechnung aus versehen doppelt als Betriebsausgabe gebucht
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Hi zusammen,
ich habe nach Abgabe der EÜR festgestellt, dass eine Rechnung doppelt gebucht wurde (Betriebsausgabe - sonstiges). Bezahlt wurde die Rechnung nur einmal. Nun kann ich die EÜR nicht mehr ändern, da Steuerbescheid schon da. Wie kann ich die Rechnung wieder im dem neuen Jahr korrigieren - periodenfremde Einnahme oder ähnliches?
Wäre super, wenn jemand eine Meinung bzw. Idee oder sogar weiß wie man das rechtliche sicher korrigiert.
Danke und Gruß
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margarete
Aktives Mitglied
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wenn der Bescheid schon bestandskräftig ist: nein!
Tipp wenn unabänderbar: bei künftiger BP hoffen, dass andere erhöhende Tatsachen gefunden werden und dann kann man ändern!
M.
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Die zweite Rechnung ist doch - da unbezahlt - noch nicht in der EÜR erfasst! Hier gehen doch nur Zahlungen ein, keine "ich möchte haben-"Buchungen. Also kann im neuen Jahr auch storniert werden - wir haben keine Bilanz mit GuV, sondern eine vereinfachte Gewinnermittlung über Einnahmenüberschussrechnung, für die immer noch § 11 EStG gilt.
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margarete
Aktives Mitglied
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nochmal zur Klarstellung: es handelt sich um eine Einnahme, die 2 x als Einnahme gebucht wurde, aber nur einmal als Einnahme vorhanden war im Vorjahr??
Oder war es eine Betriebsausgabe - wie oben in 1. steht? Dann ist es keine Einnahme, sondern eine Ausgabe, die 2 x gebucht wurde - und dann muss sogar eine berichtigte EÜR gemacht werden, da sonst Steuerverkürzung!
Also bitte nochmal an Graf die Bitte: Sachverhalt genau schildern!
M.
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gustav
Moderator
Beiträge: 721
Punkte: 9741
Registrierung: 22.12.2009
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Die Steuerfestsetzung dürfte trotz formeller Bestandskraft änderbar sein. Der Stpfl. setzt ein Schreiben an das FA auf, schildert den Sachverhalt und beantragt, die Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zu ändern. Eine gegenläufige Erfassung als Einnahme im Folgejahr wäre falsch.
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margarete
Aktives Mitglied
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wenn es eine doppelte Ausgabe war, dann muss er das sogar tun: berichtigte EÜR für Vorjahr und hoffen, dass es keinen Ärger gibt - ist aber Selbstanzeige und daher alles gut - strafrechtlich - aber NZ mit Zinsen!.
Graf interessiert wohl das Thema nicht mehr?
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Warum denn so kompliziert? In einer Einnahmenüberschussrechnung werden nur gezahlte Beträge gezeigt - solande die Rechnung nicht bezahlt ist, geht sie nicht in die EÜR ein, es dürfte also aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu einer Steuerverkürzung gekommen sein. Es gibt nur wenige Programme, bei denen man hier als EÜ-Ersteller eine Abgrenzung buchen muss, damit die Rechnung nicht in der EÜR erscheint.
Lassen wir doch erst einmal @Graf die Möglichkeit, zu erklären, was nun wirklcih passiert ist.
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