Hallo zusammen,
habe mich extra angemeldet, da ich im Internet und beim Steuerberater nur teilweise fündig wurde und immer wieder widersprüchliche Aussagen finde.
Ich versuche mein Problem zuerst mal irgendwie zu vereinfachen um erst nach Klärung auf die Details einzugehen.
Wahrscheinlich habe ich vermehrte Probleme durch das unterschiedliche Zusammenspiel EÜR und Umsatzsteuer und dadurch, dass ich seit letztem Jahr eine Software für die EÜR nutze und mich ohne Erfahrung schwer mit den Buchungen tue.
Ganz simpel gefasst geht es um den Wareneinkauf über eine Crowdfundingplattform, sprich die erste Zahlung und die Lieferung der Ware können schon mal einige Jahre auseinanderliegen.
Soweit so gut, Ausgaben und Einnahmen können ja auch mal auseinander liegen, das Problem entsteht dann dadurch, dass ich ja für jede Zahlung die Vorsteuer mit definieren muss, die aber bei der ersten Zahlung noch nicht feststeht, da ich die Rechnung erst kurz vor der Lieferung der Ware, also meistens in einem anderen Jahr bekomme. Dann stellt sich per Rechnung erst raus, ob die Zahlsumme netto als innergemeinschaftlicher Erwerb oder brutto innerhalb Deutschlands bezahlt wurde.
Meine Frage wäre also zunächst mal, wie bucht/korrigiert man eine Zahlung in der EÜR über die Jahre, wenn später erst die Steuerwerte dazu feststehen?
Als Nebenfrage:
Ich versuche in Zukunft schon im Vorherein herauszufinden, ob die Zahlung brutto oder netto ist. Frage ist, ob ich das nach dieser Vermutung auch buchen darf, wenn es noch keine Rechnung gibt?
Danke für die Hilfe!
habe mich extra angemeldet, da ich im Internet und beim Steuerberater nur teilweise fündig wurde und immer wieder widersprüchliche Aussagen finde.
Ich versuche mein Problem zuerst mal irgendwie zu vereinfachen um erst nach Klärung auf die Details einzugehen.
Wahrscheinlich habe ich vermehrte Probleme durch das unterschiedliche Zusammenspiel EÜR und Umsatzsteuer und dadurch, dass ich seit letztem Jahr eine Software für die EÜR nutze und mich ohne Erfahrung schwer mit den Buchungen tue.
Ganz simpel gefasst geht es um den Wareneinkauf über eine Crowdfundingplattform, sprich die erste Zahlung und die Lieferung der Ware können schon mal einige Jahre auseinanderliegen.
Soweit so gut, Ausgaben und Einnahmen können ja auch mal auseinander liegen, das Problem entsteht dann dadurch, dass ich ja für jede Zahlung die Vorsteuer mit definieren muss, die aber bei der ersten Zahlung noch nicht feststeht, da ich die Rechnung erst kurz vor der Lieferung der Ware, also meistens in einem anderen Jahr bekomme. Dann stellt sich per Rechnung erst raus, ob die Zahlsumme netto als innergemeinschaftlicher Erwerb oder brutto innerhalb Deutschlands bezahlt wurde.
Meine Frage wäre also zunächst mal, wie bucht/korrigiert man eine Zahlung in der EÜR über die Jahre, wenn später erst die Steuerwerte dazu feststehen?
Als Nebenfrage:
Ich versuche in Zukunft schon im Vorherein herauszufinden, ob die Zahlung brutto oder netto ist. Frage ist, ob ich das nach dieser Vermutung auch buchen darf, wenn es noch keine Rechnung gibt?
Danke für die Hilfe!