Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben
Guten Tag,

ich habe seit Jahren ein Gewerbe und nun hat mir das Finanzamt für die Solaranlage eine zweite Steuernummer zugeteilt.
Leider kann man nicht einfach pro Gewerbe eine Umsatzsteuervoranmeldung / Umsatzsteuererklärung machen, sondern muss es zusammengefasst übermitteln.
Für die Umsatzsteuerübermittlung soll ich die bisherige Steuernummer des älteren Gewerbes nutzen.

Die Umsatzsteuerzahlungen sind aber Betriebsausgaben, nur wie soll ich diese gemeinsam übermittelten Zahlen wieder trennen ?
Der Umsatz ist immer in vollen EUR (also ungenau), die Vorsteuer aber auf den Cent exakt in den Umsatzsteuervormeldungen anzugeben.
Dadurch ergibt sich ich immer eine Ungenauigkeit und die Zahlungen weichen von meinen reelen Zahlen leicht ab.

Die EÜR muss man aber nicht gemeinsam machen, sondern je Gewerbe.
Wie übertrage ich nun die Umsatzsteuerzahlungen in die EÜR, ich finde selbst nach Wochen Recherche dazu keine offizielle Regelung oder Fälle anderer.
Muss ich die Umsatzsteuerzahlungen pro Gewerbe aufteilen, doch wie - oder gebe ich die Umsatzsteuerzahlungen aus den Voranmeldungen / Jahreserklärung nur in der EÜR des Gewerbes an, über das ich laut Steuernummer die Umsatzsteuer übermitteln soll ?

Ergebnis wäre dann aber:
Im ersten Gewerbe, dem älteren, ist der Gewinn dann niedriger als er eigentlich wäre, da es auch die Umsatzsteuerzahlungen für Gewerbe zwei enthält.
Im zweiten Gewerbe, der Solaranlage, würde der Gewinn dann steigen, da die Umsatzsteuerzahlungen aus Betriebsausgabe fehlen.
In Summe gleicht sich das bei der Steuererklärung wieder aus, versaut mir aber meine Statistiken - ich kann also nicht mehr auswerten, wie hoch der tatsächliche Gewinn je Gewerbe ist - es vermischt sich.

Nur wie ich die Umsatzsteuerzahlungen aufteilen soll, wenn man es in beiden EÜR getrennt angeben muss, ist mir nicht klar, da nur eine gemeinsame Abbuchung vom Finanzamt erfolgt.


Ich würde mich über Ratschläge freuen, vielen Dank
es gibt nur einen umsatzsteuerlichen Unternehmer: also USt muss konsolidiert per elster übermittelt werden - Aufteilung muss dann in den jeweiligen EÜR`s getrennt erfolgen! Dann kann sich auch nichts vermischen!

Beispiel: Zahlung USt I/2022  1000,-- - davon 700,-- altes Gewerbe und 300,-- Solaranlage - USt - Zahlung für  Solaranlage als "Privat" oder "Zahlung für Solaranlage" buchen...

Beachten: beide Gewerbe müssen auf denselben Unternehmer lauten: wenn z.B. die Solaranlage in einem Haus betrieben wird, dass Ihnen + Ehefrau gehört, ist das anders!
Hey,

es hilft dir vielleicht es dir mit zwei Bankkonten vorzustellen: Das alte Gewerbe überweist zwar die volle USt, aber dann müsste das Bankkonto der Solaranlage deren Teil der USt-Meldung auf das Konto des alten Gewerbes überweisen. So hätte jeder ein passenden Anteil.

Sanity
kann man machen, muss man aber nicht!
Leider hat mich das Forum nicht über die Antworten informiert, obwohl ich das auswählte - deshalb erst jetzt gesehen, als ich auf gut Glück nachgesehen habe.

Danke für Eure Anregungen, aber wie gesagt ist die Kernursache des Problems folgendes, sonst wäre alles sehr einfach:
"Der Umsatz ist immer in vollen EUR (also ungenau), die Vorsteuer aber auf den Cent exakt in den Umsatzsteuervormeldungen anzugeben."

Damit kann ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung nie exakt die von mir ermittelten, aus beiden Gewerben aufsummierten Einzelwerte angeben - werden somit auch nicht abgebucht.
Ich weiß, dass ich die Zahlen beider Gewerbe in einer Erklärung konsolidieren muss - das Problem ist aber, dass das Finanzamt nicht diese ermittelten Zahlen abbucht, sondern die laut Erklärung von denen selbst ermittelten (Ursache Zitat oben).

Zwei Bankkonten lösen das Problem auch nicht, da das Finanzamt wegen der Konsolidierung die Umsatzsteuer nur von einem Gewerbe, somit einem Bankkonto abbucht. Beide Gewerbe sind ein Konto, da zwei Konten für so eine kleine private Anlage die Kosten nur unnötig erhöht wegen der paar Kontobewegungen. Hin und her überweisen von anteilsmäßigen Umsatzsteuerzahlungen macht das dann noch teurer und ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt das bei einer Person vorschreibt. Das würde die Kosten, die durch getrennte Konten durch Überweisungen / Gutschriften ja noch einmal etwa verdoppeln. Sehe nicht ein, da noch einmal jedes Jahre 75-100 Euro wegzuwerfen. Macht das einer 20 Jahre, sind 1500-2000 Euro vom Solargewinn weg, nur wegen Bankgebühren !
Ist keine GmbH oder sonstige komplizierte Zusammenhänge. Eine Person, 2 Gewerbe - eines noch dazu eben nur ein einfache Solaranlage, keine großen Scheunendächer voll, wo das alles dann Peanuts wären.

Das Problem sind auch nicht die einzelnen Ausgaben / Einnahmen, ist alles fein säuberlich mit sehr anspruchsvoll gestalteten Excel-Tabellen getrennt, sondern nur die vom Finanzamt abgebuchte Umsatzsteuer.
Das erfolgt nur von einem Bankkonto, da für die Umsatzsteuer beider Gewerbe nur eine Steuernummer zuständig ist.

Die Frage ist also weiterhin:
Wie soll ich diese Zahlung aufteilen, damit ich in die EÜR beider Gewerbe einen Wert für "An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" habe, da die zur Konsolidierung verwendeten Einzelwerte und die Gesamtsumme ja niemals vom Finanzamt abgebucht wird, sondern immer etwas mehr oder weniger je nachdem ob ich auf volle Euro aufrunde oder abrunde.
In runde immer so auf volle Euro, damit ich möglichst nahe an der von mir ermittelten Zahllast bin.

Aus diesem Grund ergibt sich am Jahresende auch immer ein kleines +/- von unter 1 EUR an zu wenig oder zu viel bezahlter Umsatzsteuer (meist um die 20-30 Cent).
Wäre alles nicht der Fall, wenn man beide Zahlen mit Nachkommastelle eingeben könnte, ist aber eben leider nicht so und dadurch entsteht die Problematik.

Das Prozentual aufzuteilen anhand dem Verhältnis auf Basis der konsolidierten Zahlen wäre nicht nur viel manueller Zirkus, sondern noch dazu ungenau.
Habe keine Lust mit jeder Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung das Verhältnis einzeln auszurechnen, damit ich die Zahlen für für die EÜR gewichtet bekomme.

Daher eben meine grundsätzliche Frage, was das Finanzamt will - muss man das überhaupt aufteilen, oder wird "An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" einfach nur in der Steuernummer - somit nur der EÜR - für beide Gewerbe zusammen ausgewiesen und nicht auf beide EÜRs beider Gewerbe aufgeteilt. Für die Umsatzsteuer ist schließlich laut Brief nur die vom Finanzamt festgelegte Steuernummer zuständig.
Für andere die vor dem Problem stehen noch ergänzend die einfachste und wohl der offiziell erwartete logischere Lösungsweg.

Man muss es sich so vorstellen als würde man zunächst die Umsatzsteuervoranmeldung /-erklärung je Gewerbe einzeln machen, muss man im Grunde auch (natürlich nicht 2x ans Finanzamt abschicken). Ob nun irgendwie per Excel oder im Elster-Formular oder Steuer-Programm oder auf Papier ist jedem seine Entscheidung.
Damit hat man auch die Zahl "An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" für die EÜR bereits je Gewerbe einzeln und muss nicht erst später die konsolidierte Finanzamt-Abbuchung für die beiden EÜR beider Gewerbe aufteilen.
Erst diese einzeln ermittelten Zahlen konsolidiert man, summiert dieso als für das Elster-Formular auf und schickt es 1x für beide Gewerbe zusammen weg.
In den Einzelwerten ist die Nachkommastellen-Problematik bereits für jedes Gewerbe einzeln eingepreist.
Der vom Finanzamt abgebuchte Betrag entspricht damit zu 100% dem in der konsolidierten Umsatzsteuererklärung /-voranmeldung angegeben Wert, es wird weder mehr noch zu wenig abgebucht, sondern exakt dieser Wert.
Nur die einzelnen Werte je Gewerbe haben weiterhin die übliche minimale Abweichung, zwischen "selbst errechnet" und vom Finanzamt abgebucht, das sich eben dadurch ergibt, dass das Finanzamt beim Netto-Umsatz keine Nachkommastellen angegeben haben möchte - nur den Vorsteuerwert kann man auf den Cent genau bei Elster eingeben.

Bei den Netto-Umsätzen wird nicht mathematisch (5 auf, 4 ab) gerundet, sondern die Nachkommastellen einfach immer ignoriert (macht z.B. auch die Akademische Steuer-Spar-Erkläerung so). Also egal ob 500,9 oder 500,4 schreibt man nur 500 Euro Umsatz in die Umsatzsteuererklärung und es wird nicht mathematisch auf 501 gerundet.

Man rechnet auch NICHT die Gesamtumsätze aller Gewerbe mit den exakten Werten inkl. Nachkommastellen bis zum Endergebnis beider Gewerbe zusammen und lässt erst beim konsolidierten Umsatz für Elster die Nachkommastellen weg, sondern bereits bei den einzelnen Umsätzen.

Somit teilt man die Beträge für die EÜR bereits vorher und muss nicht erst nach Abbuchung vom Finanzamt einen Weg finden, die Summe auf beide Gewerbe entsprechend dem Anteil am Umsatz oder sonstiger Ansätze wie (Gewerbe 1 centgenau, Gewerbe 2 Differenz zur Abbuchung) des jeweiligen Gewerbes bezüglich der jeweiligen EÜR aufteilen.
Ich verstehe zwar nicht, warum die Solaranlage eine eigene Steuernummer braucht aber sei es drum. Es sind 2 Gewerbe und es handelt sich offensichtlich um eine umsatzsteuerliche Organschaft. Das Handling ist eigentlich einfach. Du erstellst für jedes Gewerbe/Steuernummer eine Umsatzsteuervoranmeldung, druckst diese aus, rechnest die Summen der jeweiligen Zeilen zusammen und trägst das in Elster entsprechend ein (sowas würde ich manuell machen). Den Zahlungs- oder Erstattungsbetrag kannst Du entsprechend aufteilen.

Es ist eine Erleichterung vom FA, dass Du die Umsatzsteuer nur auf volle EUR Beträge abführen musst. Eventuelle Differenzen kann man ggf. am Jahresende über sonstige betrieblich Erträge ausbuchen. Ist aber auch nur relevant, wenn man bilanziert. Ansonsten setzt man halt die tatsächlichen Zahlbeträge oder Erstattungsbeträge in der EÜR ein.
@Simon88 - wenigen ein paar Cents lohnt sich keine so lange Diskussion - Rundungen werden immer hier vorkommen und wo Sie diese nun ausgleichen , ist egal - steuerlich wird alles in einen Topf geworfen..., d.h. ob nun das Gewerbe 0,20 mehr Gewinn hat oder die Solaranlage, ist doch egal!
Danke Euch, mein Problem hatte ich wie beschrieben gelöst.

Mir ging es nicht um die x Cent hin oder her, sondern den richtigen "offiziellen" Rechenweg, denn dann bleiben die Zahlen immer plausibel und man erspart sich womöglich Schnüffelei. Mir ist klar, dass sich am Ende immer wieder alles ausgleicht.
Ich möchte schließlich nicht bei jeder Umsatzsteuererklärung / -voranmeldung entscheiden müssen, wie ich das hin- und herschiebe und mir das bis zur Jahreserklärung für die EÜR merken - sondern habe Formeln, die mir alles ausrechnen und ich übertrage dann nur noch die Zahlen ins Steuerprogramm bzw. Elster.
Hatte keine Lust nur wegen der Konsolidierung jedes Jahr 3-4x so viel für das Steuerprogramm für Selbständige auszugeben, wenn die paar Zahlen in wenigen Minuten manuell ins Elster-Formular eingetragen werden können. Das Formular dupliziert man ständig und muss sich dann auch nicht die Füllstellen merken.

Entscheidend ist die Rundungen wie vorgesehen zu machen, also Nachkommastellen einfach weglassen, nicht nach mathematischen Regeln auf oder ab. Dann bezahlt man auch nie zu viel Umsatzsteuer, sondern minimal zu wenig und das gleicht sich dann mit der Umsatzjahreserklärung aus.
Diese Zahlen je Gewerbe einzeln ermitteln und nicht bis zum Ende durchrechnen und erst dann "runden".
Macht man das so, hat man kein Problem mehr, die geflossenen Beträge je Gewerbe aufzuteilen.
Bei unentgeltlichen Wertabgaben (Privatentnahmen, private Telefongespräche) übrigens ebenso, habe ich mit Programmen wie Steuer-Spar-Erklärung abgeglichen - die werden sich wohl an geltendes Recht halten.

Wenn ich richtig liege, dürfte man am Jahresende je nach Kommastellen-Konstellation dann nur noch folgende Fälle haben: Umsatzsteuernachzahlung 0 Euro oder 19 Cent. Am Ende kann es wegen der abgeschnittenen Nachkommastellen nur noch um 1 Euro fehlen, eben 1 Euro zu wenig Umsatz angegeben - somit 19 Cent noch zu zahlen, oder es stimmt exakt = 0 Euro.
19 Cent Erstattung (also 1 Euro Umsatz zu viel angegeben) dürfte normalerweise nicht möglich sein, da man nicht mathematisch aufrundet (5 auf) - sondern immer ab - also kann nur 19 Cent zu wenig sein.
Wenn man ständig Umsatzsteuervoranmeldungen machen muss und rundet immer bei ,5 auf, wäre auch mal knapp 1 Euro Erstattung möglich, aber dieser Weg ist eben falsch.
Das zur Kontrolle, womöglich für jemanden hilfreich.

Das mit der extra Steuernummer ist einfach Willkür des Sachbearbeiters, gerade bei solch kleinen Anlagen, überflüssig.
Ich lese von genug Leuten, bei denen alles zusammen läuft.
Aber mit zwei getrennten EÜR kann man halt mehr herauslesen und daher will das Finanzamt das wohl so, ansonsten könnte man den Gewinn des einen Gewerbes z.B. beim anderen durch Anschaffungen neutralisieren. Daher will man das wohl alles höchst genau wissen, wie der Gewinn entsteht.
Mit dem Finanzamt streitet man jedenfalls nicht, ich habe das nicht so entscheiden.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (6 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Was der Deutsche Steuerberaterverband für die Ausgestaltung der EU-Brieftasche (European Business Wallet) fordert Was der Deutsche Steuerberaterverband für die Ausgestaltung der EU-Brieftasche (European Business Wallet) fordert Die EU-Kommission möchte mit der EU-Brieftasche für Unternehmen eine vertrauenswürdige digitale Identität schaffen. Der DStV begrüßt das Instrument, stellt in seiner Stellungnahme aber konkrete Forderungen......

Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 der Insolvenzordnung sind keine Betriebsausgaben Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 der Insolvenzordnung sind keine Betriebsausgaben Ausgleichszahlungen, die der (Insolvenz-)Schuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit in die Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen ......

BFH-Urteil: Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn BFH-Urteil: Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn Das Urteil vom 03.03.2026 (Az. VIII R 8/24) des Bundesfinanzhofs (BFH) betrifft die Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen einer inländischen Tochterkapitalgesellschaft an ihre EU-Muttergesellschaft.......


Aktuelle Stellenangebote


Analyst Finanz- und Rechnungswesen (w/m/d) Seit der Gründung im Jahr 1963 hat HYDAC eine beeindruckende Entwicklung durchlaufen – Von einem Spezialisten für Speichertechnik zu einem globalen Unternehmen mit über 20 Produktbereichen. In den ver......

Beteiligungscontroller (m/w/d) Wir sind Marktführer für ganzheitliche Lösungen rund um die Fahrzeugwäsche. Mit smarten, digitalen Technologien, einem breiten Portfolio an Maschinen, bester Waschchemie und einem erstklassigen Servic......

Senior Finanzbuchhalter (m/w/d) Seit Generationen kümmert sich BRUNATA-METRONA München um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken kö......

Mitarbeiter im Rechnungswesen (m/w/d) Als moderne Baugenossenschaft mit rund 1.700 eigenen Wohnungen sind wir in der attraktiven Landes­hauptstadt Stuttgart seit 1893 der kompe­tente Partner für Wohnungs­vermietungen. Unser Kerngeschäft i......

Finanzbuchhalter (m/w/d) Die Firmengruppe Flückiger steht für ein inhaber­geführtes Familien­­unter­nehmen mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Wissen, Erfahrung und Kompetenz unserer Mitarbeiter/-innen sind seit Jahrzehnten uns......

Plant Controller / Werkscontroller (m/w/d) Bühler Motor steht für anspruchsvolle, auf Kunden­anforderungen maß­geschneiderte und dauerhaft zuverlässige elektromechanische und elektrohydraulische Antriebslösungen. Weltweit 1.050 Mitarbeiterinne......

KI, die Ihre Arbeit im Rechnungswesen erleichtert

Bild_CoPilot_200x150px.png
Sie haben Praxisfragen im Rechnungswesen? Klären Sie diese einfach im Dialog mit dem neuen KI-Assistenten CoPilot Finance. Er liefert Ihnen präzise Antworten, indem er auf die rechtssicheren Fachinhalte von Haufe Finance Office zugreift. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie 4 Wochen kostenlos.   

Jetzt kennenlernen!

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Senior Finanzbuchhalter (m/w/d)
Seit Generationen kümmert sich BRUNATA-METRONA München um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stelle... Mehr Infos >>

Örtlicher Bestandsmanager (m/w/d)
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Finanz- und Rechnungswesen / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Seit fünf Jahrzehnten stehen wir als Familienunternehmen METZ CONNECT für Präzision, Zuverlässigkeit und Erfindergeist im Bereich der elektrischen Verbindungstechnik. Mit rund 850 Mitarbeitenden an Standorten in Europa, Asien und Nordamerika entwickeln, produzieren und vertreiben wir Systeme für ... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Als traditionsreiches Unternehmen in der Papierindustrie mit klarem Fokus auf Nachhaltigkeit und technologischer Weiterentwicklung, wo seit über 170 Jahren mit rund 300 Mitarbeitenden jährlich ca. 240.000 Tonnen Papier und 80.000 Tonnen grafische Pappe produziert werden, suchen wir zum nächstmögl... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
BUTZBACH – THE DOOR COMPANY. Wir bauen Tore. Große Tore. Kleine Tore. Schnelle Tore. Spezielle Tore. Aber vor allem bauen wir langlebige und qualitativ hochwertige Tore. Unser Versprechen an unsere Kunden ist, dass wir für ihre Probleme eine individuelle Lösung finden. Und dass sie diese Lösung j... Mehr Infos >>

Referent Bewertungen (w/m/d)
Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Auszu­bildenden und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­produkte und ... Mehr Infos >>

Controllerin / Controller (m/w/d) Schwerpunkt Projekt und Vertrieb
Ob beim Bahnfahren, Parken, Tanken bzw. Laden oder bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs – mit großer Wahrscheinlichkeit hast du dabei schon unsere Technik genutzt. Seit über 150 Jahren entwickeln wir innovative und nachhaltige Systeme für eine Mobilitätsinfrastruktur, die weltweit Mensche... Mehr Infos >>

Referent*in Finanzabteilung
An der Hochschule Emden/Leer, die sich als innovative, richtungsweisende Zukunfts­hochschule versteht, ist in der Finanz­abteilung (FA) am Campus Emden zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung – zunächst befristet... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>