Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben
Guten Tag,

ich habe seit Jahren ein Gewerbe und nun hat mir das Finanzamt für die Solaranlage eine zweite Steuernummer zugeteilt.
Leider kann man nicht einfach pro Gewerbe eine Umsatzsteuervoranmeldung / Umsatzsteuererklärung machen, sondern muss es zusammengefasst übermitteln.
Für die Umsatzsteuerübermittlung soll ich die bisherige Steuernummer des älteren Gewerbes nutzen.

Die Umsatzsteuerzahlungen sind aber Betriebsausgaben, nur wie soll ich diese gemeinsam übermittelten Zahlen wieder trennen ?
Der Umsatz ist immer in vollen EUR (also ungenau), die Vorsteuer aber auf den Cent exakt in den Umsatzsteuervormeldungen anzugeben.
Dadurch ergibt sich ich immer eine Ungenauigkeit und die Zahlungen weichen von meinen reelen Zahlen leicht ab.

Die EÜR muss man aber nicht gemeinsam machen, sondern je Gewerbe.
Wie übertrage ich nun die Umsatzsteuerzahlungen in die EÜR, ich finde selbst nach Wochen Recherche dazu keine offizielle Regelung oder Fälle anderer.
Muss ich die Umsatzsteuerzahlungen pro Gewerbe aufteilen, doch wie - oder gebe ich die Umsatzsteuerzahlungen aus den Voranmeldungen / Jahreserklärung nur in der EÜR des Gewerbes an, über das ich laut Steuernummer die Umsatzsteuer übermitteln soll ?

Ergebnis wäre dann aber:
Im ersten Gewerbe, dem älteren, ist der Gewinn dann niedriger als er eigentlich wäre, da es auch die Umsatzsteuerzahlungen für Gewerbe zwei enthält.
Im zweiten Gewerbe, der Solaranlage, würde der Gewinn dann steigen, da die Umsatzsteuerzahlungen aus Betriebsausgabe fehlen.
In Summe gleicht sich das bei der Steuererklärung wieder aus, versaut mir aber meine Statistiken - ich kann also nicht mehr auswerten, wie hoch der tatsächliche Gewinn je Gewerbe ist - es vermischt sich.

Nur wie ich die Umsatzsteuerzahlungen aufteilen soll, wenn man es in beiden EÜR getrennt angeben muss, ist mir nicht klar, da nur eine gemeinsame Abbuchung vom Finanzamt erfolgt.


Ich würde mich über Ratschläge freuen, vielen Dank
es gibt nur einen umsatzsteuerlichen Unternehmer: also USt muss konsolidiert per elster übermittelt werden - Aufteilung muss dann in den jeweiligen EÜR`s getrennt erfolgen! Dann kann sich auch nichts vermischen!

Beispiel: Zahlung USt I/2022  1000,-- - davon 700,-- altes Gewerbe und 300,-- Solaranlage - USt - Zahlung für  Solaranlage als "Privat" oder "Zahlung für Solaranlage" buchen...

Beachten: beide Gewerbe müssen auf denselben Unternehmer lauten: wenn z.B. die Solaranlage in einem Haus betrieben wird, dass Ihnen + Ehefrau gehört, ist das anders!
Hey,

es hilft dir vielleicht es dir mit zwei Bankkonten vorzustellen: Das alte Gewerbe überweist zwar die volle USt, aber dann müsste das Bankkonto der Solaranlage deren Teil der USt-Meldung auf das Konto des alten Gewerbes überweisen. So hätte jeder ein passenden Anteil.

Sanity
kann man machen, muss man aber nicht!
Leider hat mich das Forum nicht über die Antworten informiert, obwohl ich das auswählte - deshalb erst jetzt gesehen, als ich auf gut Glück nachgesehen habe.

Danke für Eure Anregungen, aber wie gesagt ist die Kernursache des Problems folgendes, sonst wäre alles sehr einfach:
"Der Umsatz ist immer in vollen EUR (also ungenau), die Vorsteuer aber auf den Cent exakt in den Umsatzsteuervormeldungen anzugeben."

Damit kann ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung nie exakt die von mir ermittelten, aus beiden Gewerben aufsummierten Einzelwerte angeben - werden somit auch nicht abgebucht.
Ich weiß, dass ich die Zahlen beider Gewerbe in einer Erklärung konsolidieren muss - das Problem ist aber, dass das Finanzamt nicht diese ermittelten Zahlen abbucht, sondern die laut Erklärung von denen selbst ermittelten (Ursache Zitat oben).

Zwei Bankkonten lösen das Problem auch nicht, da das Finanzamt wegen der Konsolidierung die Umsatzsteuer nur von einem Gewerbe, somit einem Bankkonto abbucht. Beide Gewerbe sind ein Konto, da zwei Konten für so eine kleine private Anlage die Kosten nur unnötig erhöht wegen der paar Kontobewegungen. Hin und her überweisen von anteilsmäßigen Umsatzsteuerzahlungen macht das dann noch teurer und ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt das bei einer Person vorschreibt. Das würde die Kosten, die durch getrennte Konten durch Überweisungen / Gutschriften ja noch einmal etwa verdoppeln. Sehe nicht ein, da noch einmal jedes Jahre 75-100 Euro wegzuwerfen. Macht das einer 20 Jahre, sind 1500-2000 Euro vom Solargewinn weg, nur wegen Bankgebühren !
Ist keine GmbH oder sonstige komplizierte Zusammenhänge. Eine Person, 2 Gewerbe - eines noch dazu eben nur ein einfache Solaranlage, keine großen Scheunendächer voll, wo das alles dann Peanuts wären.

Das Problem sind auch nicht die einzelnen Ausgaben / Einnahmen, ist alles fein säuberlich mit sehr anspruchsvoll gestalteten Excel-Tabellen getrennt, sondern nur die vom Finanzamt abgebuchte Umsatzsteuer.
Das erfolgt nur von einem Bankkonto, da für die Umsatzsteuer beider Gewerbe nur eine Steuernummer zuständig ist.

Die Frage ist also weiterhin:
Wie soll ich diese Zahlung aufteilen, damit ich in die EÜR beider Gewerbe einen Wert für "An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" habe, da die zur Konsolidierung verwendeten Einzelwerte und die Gesamtsumme ja niemals vom Finanzamt abgebucht wird, sondern immer etwas mehr oder weniger je nachdem ob ich auf volle Euro aufrunde oder abrunde.
In runde immer so auf volle Euro, damit ich möglichst nahe an der von mir ermittelten Zahllast bin.

Aus diesem Grund ergibt sich am Jahresende auch immer ein kleines +/- von unter 1 EUR an zu wenig oder zu viel bezahlter Umsatzsteuer (meist um die 20-30 Cent).
Wäre alles nicht der Fall, wenn man beide Zahlen mit Nachkommastelle eingeben könnte, ist aber eben leider nicht so und dadurch entsteht die Problematik.

Das Prozentual aufzuteilen anhand dem Verhältnis auf Basis der konsolidierten Zahlen wäre nicht nur viel manueller Zirkus, sondern noch dazu ungenau.
Habe keine Lust mit jeder Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung das Verhältnis einzeln auszurechnen, damit ich die Zahlen für für die EÜR gewichtet bekomme.

Daher eben meine grundsätzliche Frage, was das Finanzamt will - muss man das überhaupt aufteilen, oder wird "An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" einfach nur in der Steuernummer - somit nur der EÜR - für beide Gewerbe zusammen ausgewiesen und nicht auf beide EÜRs beider Gewerbe aufgeteilt. Für die Umsatzsteuer ist schließlich laut Brief nur die vom Finanzamt festgelegte Steuernummer zuständig.
Für andere die vor dem Problem stehen noch ergänzend die einfachste und wohl der offiziell erwartete logischere Lösungsweg.

Man muss es sich so vorstellen als würde man zunächst die Umsatzsteuervoranmeldung /-erklärung je Gewerbe einzeln machen, muss man im Grunde auch (natürlich nicht 2x ans Finanzamt abschicken). Ob nun irgendwie per Excel oder im Elster-Formular oder Steuer-Programm oder auf Papier ist jedem seine Entscheidung.
Damit hat man auch die Zahl "An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" für die EÜR bereits je Gewerbe einzeln und muss nicht erst später die konsolidierte Finanzamt-Abbuchung für die beiden EÜR beider Gewerbe aufteilen.
Erst diese einzeln ermittelten Zahlen konsolidiert man, summiert dieso als für das Elster-Formular auf und schickt es 1x für beide Gewerbe zusammen weg.
In den Einzelwerten ist die Nachkommastellen-Problematik bereits für jedes Gewerbe einzeln eingepreist.
Der vom Finanzamt abgebuchte Betrag entspricht damit zu 100% dem in der konsolidierten Umsatzsteuererklärung /-voranmeldung angegeben Wert, es wird weder mehr noch zu wenig abgebucht, sondern exakt dieser Wert.
Nur die einzelnen Werte je Gewerbe haben weiterhin die übliche minimale Abweichung, zwischen "selbst errechnet" und vom Finanzamt abgebucht, das sich eben dadurch ergibt, dass das Finanzamt beim Netto-Umsatz keine Nachkommastellen angegeben haben möchte - nur den Vorsteuerwert kann man auf den Cent genau bei Elster eingeben.

Bei den Netto-Umsätzen wird nicht mathematisch (5 auf, 4 ab) gerundet, sondern die Nachkommastellen einfach immer ignoriert (macht z.B. auch die Akademische Steuer-Spar-Erkläerung so). Also egal ob 500,9 oder 500,4 schreibt man nur 500 Euro Umsatz in die Umsatzsteuererklärung und es wird nicht mathematisch auf 501 gerundet.

Man rechnet auch NICHT die Gesamtumsätze aller Gewerbe mit den exakten Werten inkl. Nachkommastellen bis zum Endergebnis beider Gewerbe zusammen und lässt erst beim konsolidierten Umsatz für Elster die Nachkommastellen weg, sondern bereits bei den einzelnen Umsätzen.

Somit teilt man die Beträge für die EÜR bereits vorher und muss nicht erst nach Abbuchung vom Finanzamt einen Weg finden, die Summe auf beide Gewerbe entsprechend dem Anteil am Umsatz oder sonstiger Ansätze wie (Gewerbe 1 centgenau, Gewerbe 2 Differenz zur Abbuchung) des jeweiligen Gewerbes bezüglich der jeweiligen EÜR aufteilen.
Ich verstehe zwar nicht, warum die Solaranlage eine eigene Steuernummer braucht aber sei es drum. Es sind 2 Gewerbe und es handelt sich offensichtlich um eine umsatzsteuerliche Organschaft. Das Handling ist eigentlich einfach. Du erstellst für jedes Gewerbe/Steuernummer eine Umsatzsteuervoranmeldung, druckst diese aus, rechnest die Summen der jeweiligen Zeilen zusammen und trägst das in Elster entsprechend ein (sowas würde ich manuell machen). Den Zahlungs- oder Erstattungsbetrag kannst Du entsprechend aufteilen.

Es ist eine Erleichterung vom FA, dass Du die Umsatzsteuer nur auf volle EUR Beträge abführen musst. Eventuelle Differenzen kann man ggf. am Jahresende über sonstige betrieblich Erträge ausbuchen. Ist aber auch nur relevant, wenn man bilanziert. Ansonsten setzt man halt die tatsächlichen Zahlbeträge oder Erstattungsbeträge in der EÜR ein.
@Simon88 - wenigen ein paar Cents lohnt sich keine so lange Diskussion - Rundungen werden immer hier vorkommen und wo Sie diese nun ausgleichen , ist egal - steuerlich wird alles in einen Topf geworfen..., d.h. ob nun das Gewerbe 0,20 mehr Gewinn hat oder die Solaranlage, ist doch egal!
Danke Euch, mein Problem hatte ich wie beschrieben gelöst.

Mir ging es nicht um die x Cent hin oder her, sondern den richtigen "offiziellen" Rechenweg, denn dann bleiben die Zahlen immer plausibel und man erspart sich womöglich Schnüffelei. Mir ist klar, dass sich am Ende immer wieder alles ausgleicht.
Ich möchte schließlich nicht bei jeder Umsatzsteuererklärung / -voranmeldung entscheiden müssen, wie ich das hin- und herschiebe und mir das bis zur Jahreserklärung für die EÜR merken - sondern habe Formeln, die mir alles ausrechnen und ich übertrage dann nur noch die Zahlen ins Steuerprogramm bzw. Elster.
Hatte keine Lust nur wegen der Konsolidierung jedes Jahr 3-4x so viel für das Steuerprogramm für Selbständige auszugeben, wenn die paar Zahlen in wenigen Minuten manuell ins Elster-Formular eingetragen werden können. Das Formular dupliziert man ständig und muss sich dann auch nicht die Füllstellen merken.

Entscheidend ist die Rundungen wie vorgesehen zu machen, also Nachkommastellen einfach weglassen, nicht nach mathematischen Regeln auf oder ab. Dann bezahlt man auch nie zu viel Umsatzsteuer, sondern minimal zu wenig und das gleicht sich dann mit der Umsatzjahreserklärung aus.
Diese Zahlen je Gewerbe einzeln ermitteln und nicht bis zum Ende durchrechnen und erst dann "runden".
Macht man das so, hat man kein Problem mehr, die geflossenen Beträge je Gewerbe aufzuteilen.
Bei unentgeltlichen Wertabgaben (Privatentnahmen, private Telefongespräche) übrigens ebenso, habe ich mit Programmen wie Steuer-Spar-Erklärung abgeglichen - die werden sich wohl an geltendes Recht halten.

Wenn ich richtig liege, dürfte man am Jahresende je nach Kommastellen-Konstellation dann nur noch folgende Fälle haben: Umsatzsteuernachzahlung 0 Euro oder 19 Cent. Am Ende kann es wegen der abgeschnittenen Nachkommastellen nur noch um 1 Euro fehlen, eben 1 Euro zu wenig Umsatz angegeben - somit 19 Cent noch zu zahlen, oder es stimmt exakt = 0 Euro.
19 Cent Erstattung (also 1 Euro Umsatz zu viel angegeben) dürfte normalerweise nicht möglich sein, da man nicht mathematisch aufrundet (5 auf) - sondern immer ab - also kann nur 19 Cent zu wenig sein.
Wenn man ständig Umsatzsteuervoranmeldungen machen muss und rundet immer bei ,5 auf, wäre auch mal knapp 1 Euro Erstattung möglich, aber dieser Weg ist eben falsch.
Das zur Kontrolle, womöglich für jemanden hilfreich.

Das mit der extra Steuernummer ist einfach Willkür des Sachbearbeiters, gerade bei solch kleinen Anlagen, überflüssig.
Ich lese von genug Leuten, bei denen alles zusammen läuft.
Aber mit zwei getrennten EÜR kann man halt mehr herauslesen und daher will das Finanzamt das wohl so, ansonsten könnte man den Gewinn des einen Gewerbes z.B. beim anderen durch Anschaffungen neutralisieren. Daher will man das wohl alles höchst genau wissen, wie der Gewinn entsteht.
Mit dem Finanzamt streitet man jedenfalls nicht, ich habe das nicht so entscheiden.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


xSuite stellt neue Funktion für E-Rechnungs-Versand aus SAP vor xSuite stellt neue Funktion für E-Rechnungs-Versand aus SAP vor In vielen Ländern weltweit – in Europa u. a. Deutschland, Polen und Frankreich – wird der Versand von E-Rechnungen in den nächsten ein bis fünf Jahren verpflichtend. SAP-Anwenderunternehmen stellt die......

Mit diesen Faktoren gelingt der Sprung beim Gehalt über die 100.000 EUR Marke Mit diesen Faktoren gelingt der Sprung beim Gehalt über die 100.000 EUR Marke Ein Gehalt von über 100.000 Euro muss in zukunftsfähigen Berufen kein Traum bleiben. Mit Daten des Gehaltsreports 2025 hat The Stepstone Group jetzt analysiert, in welchen Berufsgruppen und Branchen ein......

Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft Unterschiedliche Zinssätze für Aussetzungs- und Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft An der unterschiedlichen Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen bestehen ernstliche Zweifel. Dies hat der 4. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Beschluss......


Aktuelle Stellenangebote


Buchhalter:in (m/w/d) Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist ein bundesweit tätiger Verein mit Sitz in Berlin. Seit über 35 Jahren setzen wir uns mit Leidenschaft und Engagement für die Verbesserun......

Kreditoren-Buchhalter (m/w/div.) Die Firmengruppe Schütz Dental steht für innovative Zahnmedizin und den Complete Digital Workflow. Wir sind weltweit marktführend in Herstellung und Vertrieb von dentaler CAD/CAM-Technologie, Implanta......

Kaufmännischer Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung mit Schwerpunkt Kreditoren Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Ausz......

Steuerfachangestellte (m/w/d) WIR SIND eine zukunfts­orientierte, dynamisch wachsende, mittelgroße Steuer­beratungs­ge­sell­schaft im Herzen Frankfurts. Als Mitglied der ETL Gruppe, dem größten deutschen Verbund von Steuerberatung......

Controller*in (m/w/d) Kaufmännisches Controlling Das sind wir: Modernes Akut­kranken­haus in kommunaler Trägerschaft, Maximal­versorger, 833 Betten, 16 Kliniken, zwei Institute und ein medizinisches Versorgungs­zentrum. Unsere größte Stärke: Rund 2.......

Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) mit Perspektive Buchhalter (m/w/d) Die AGR Gruppe ist mit rund 950 Beschäftigten ein mittel­ständisch strukturiertes Unter­nehmen im Eigen­tum des Regional­verbandes Ruhr (RVR). Mit unseren fünf Geschäfts­feldern Kreis­lauf­wir......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter*in Buchhaltung
Wir sind eines von 84 Instituten und Forschungs­stellen der Max‑Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der Grundlagen­forschung. Gegenwärtig sind unsere rund 270 Mitarbeiter*innen in vier Abteilungen und zwei Max‑Planck-Forschungs­gruppen aufgeteilt.... Mehr Infos >>

Buchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Stellen Sie sich vor, Sie sind Teil eines bodenständigen Unternehmens, das seit 1936 mit Herz und Verstand Landwirte, Gartenbauer und Gewerbetreibende begleitet. Wir legen viel Wert darauf, nah am Menschen zu sein: nah an unseren fast 600 Mitarbeitenden und nah an unseren Mandantinnen und Mandant... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter / Buchhalter (w/m/d), z. B. Betriebswirt, Steuerfachwirt (w/m/d)
Die Zech-Unternehmens­gruppe­ wird von der Zech Management als zentralem Dienstleister bei ihrer Ent­wicklung unterstützt: Mit unseren über 450 Mitar­bei­terinnen und Mitar­beitern erbringen wir unterschied­liche Services - vom Rech­nungs­wesen über die IT bis zum Personalwesen. Mehr Infos >>

Objektbuchhalter:in (m/w/d)
DGIM ist seit 20 Jahren ein aufstrebendes familiengeführtes Immobilienunternehmen und im Sektor Health Care, seit Jahren der bundesweit führende Property Manager. In unserer Unternehmensgruppe betreuen wir mit über 180 Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit in unsere acht Niederlassungen üb... Mehr Infos >>

Risikocontroller (m/w/d) für das Risikomanagement Factoring
Die activ factoring AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Österreichs größte und erfolgreichste Regionalbank. Wir sind einer der führenden Factoring-Dienstleister in Deutschland und auch Ansprechpartner für maßgeschneiderte Lösungen zur Fo... Mehr Infos >>

Stellvertretende Abteilungsleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Landesärztekammer Hessen. Wir sind die Rentenversicherung für hessische Ärztinnen und Ärzte und sichern in einem kapitalgedeckten Finanzierungssystem die Alters-, Ber... Mehr Infos >>

Controller*in (m/w/d) Kaufmännisches Controlling
Das sind wir: Modernes Akut­kranken­haus in kommunaler Trägerschaft, Maximal­versorger, 833 Betten, 16 Kliniken, zwei Institute und ein medizinisches Versorgungs­zentrum. Unsere größte Stärke: Rund 2.500 engagierte Kolleginnen und Kollegen. Wir sind einer der größten Ausbildungs­betriebe der Stad... Mehr Infos >>

Finanzkoordination für Drittmittelprojekte (m/w/d)
Die Ludwig-Maximilians-Universität München ist eine der führenden Univer­sitäten in Europa mit einer über 500-jährigen Tradition. Sie steht für anspruchs­volle aka­demische Aus­bildung und heraus­ragende For­schung. Das Referat beschäftigt sich mit Drittmitteln, die eine wichtige Finanzierungs­qu... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Software-Tipp

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>