Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Mein Kunde war in 2016 Kleinunternehmer, bestellte am 20.12.16 eine Maschine für 1.500 EUR und überwies den kompletten Rechnungsbetrag am 23.12.16. Die Maschine erhielt er am 09.01.17. Seit 01.01.17 ist er umsatzsteuerpflichtig.
Darf ich im Januar die Vorsteuer ziehen?
Vorab schon vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
ich habe folgenden Sachverhalt:
Mein Kunde war in 2016 Kleinunternehmer, bestellte am 20.12.16 eine Maschine für 1.500 EUR und überwies den kompletten Rechnungsbetrag am 23.12.16. Die Maschine erhielt er am 09.01.17. Seit 01.01.17 ist er umsatzsteuerpflichtig.
Darf ich im Januar die Vorsteuer ziehen?
Vorab schon vielen Dank für Eure Rückmeldungen.