Hallo,
letztes Jahr wurde die Rechnung für die Weihnachtsfeier der Firma für die Mitarbeiter von ca. 1000 € auf das Konto 6130 freiwillige soziale Leistungen im Dezember gebucht. Der Geschäftsführer zahlte bei der Feier 50 Euro Trinkgeld aus seiner eigenen Tasche und hat vergessen im alten Jahr den Trinkgeldbetrag sich von der Kasse zahlen zu lassen. Er bekommt nun die 50 Euro im neuen Jahr aus der Kasse bezahlt. Werden die 50 Euro noch abgegrenzt?
Danke im voraus. Peter
letztes Jahr wurde die Rechnung für die Weihnachtsfeier der Firma für die Mitarbeiter von ca. 1000 € auf das Konto 6130 freiwillige soziale Leistungen im Dezember gebucht. Der Geschäftsführer zahlte bei der Feier 50 Euro Trinkgeld aus seiner eigenen Tasche und hat vergessen im alten Jahr den Trinkgeldbetrag sich von der Kasse zahlen zu lassen. Er bekommt nun die 50 Euro im neuen Jahr aus der Kasse bezahlt. Werden die 50 Euro noch abgegrenzt?
Danke im voraus. Peter