Abschreibung von Forderungen

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Abschreibung von Forderungen
Ich schon wieder! Bin buchhalterisch ein wenig eingerostet und brauche nochmals Eure Hilfe.
Ich habe eine Forderung aus 2007, die in 2010 noch immer nicht beglichen ist und auch nicht mehr beglichen wird.
Wie buche ich die Forderung nun aus. Sie wurde nie umgebucht auf "zweifelhafte Forderungen", sondern einfach immer als einwandfreie Forderung ins neue Jahr getragen.

Buche ich nun die Abschreibung mit Umsatzsteuer?? Oder die Umsatzsteuer extra auf Ust alte Jahre???
Stehe gerade voll auf dem Schlauch!

Ich danke euch schon mal für euren Rat!

LG die Ponschie
Hallo,

es gibt ja so gesehen keine Frist wann gewechselt werden muss von einwandfrei in zweifelhaft (jedenfalls ist mir keine bekannt).

Daher könnte die Umbuchung ja auch in diesem Jahr erfolgen und die entsprechende Abschreibung.

Gruß Reaper
Ja, dass dachte ich mir schon. Nur was ist mit der Umsatzsteuer? :denk:

Umsatzsteuerlich ist die Buchführung hier ohnehin recht abenteuerlich, da 2009 von der Sollversteuerung zur Istversteuerung gewechselt wurde. Das heißt, wenn ich jetzt die Forderung abschreibe mit Ust, wie wirkt sich das denn dann auf die Ust-Verprobung aus??

Hilfe. Mein Kopf platzt gleich....
Nun hier musst du nachsehen ob die Ust. bei der Umstellung nachgeholt wurde, wenn nicht kann Sie nun auch nicht korigiert werden

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Ansimi,

sorry dass ich mich so blöd anstelle  :oops: , aber was meinst du mit nachgeholt?
Als die Ausgangsrechnung 2007 gebucht wurde, da galt noch die Sollversteuerung, also wurde die Ust damals auch bei Rechnungsstellung gebucht. Inwiefern sollte die Ust denn nachgeholt werden.

Also, hab ich es so richtig verstanden, dass wenn die Ust gebucht wurde, dass sie dann jetzt auch korrigiert werden muss?
Und wenn ja, auf welches Konto? Einfach gegen das Ust-Konto buchen? Oder an "Ust alte Jahre"?

Danke nochmals!!!!
Zitat
ponschie schreibt:
sorry dass ich mich so blöd anstelle smile:oops:
Ne Ne, mein Fehler. Meine Gedanken bezogen sich auf den Weg von Ist nach Soll und Ihr habt umgestellt von Soll auf ist. Sorry, das ist dann wirklich verwirrend. Ich erledige das Antworten oft zwischendurch und da les ich manchmal zu schnell bzw. nehm Standardfälle einfach an.

Du buchst es einfach an Forderungsverluste das eigentl. schon mit einer Ust. Automatik hinterlegt sein sollte. Die Ust. wird im Monat der Korrektur berichtigt, sofern Sie uneinbringlich geworden ist.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
1000 Dank!!  :klatschen:
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