Aufbewahrungsfrist Datengrundlage AUsgangsrechnung

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Aufbewahrungsfrist Datengrundlage AUsgangsrechnung
Hallo,
ich arbeite in einer IT Firma und aktuell entwickeln wir eine eigene Software, in welcher unsere Kunden dann aktiv werden können und anschließend werden je nach genutztem Volumen, Ausgangsrechnungen erstellt. Dass es für die Ausgangsrechnungen eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahre gibt ist uns klar.

Wie sieht es aber mit der Grundlage, also den Daten im System, aufgrund derer die Rechnungen erstellt werden aus? Wie lange müssen die nachgehalten werden?

Gruß und Danke
Dominik
Naja ich würde sagen auch mindestens 10 Jahre.  8-)
DominikA,
Zitat
DominikA schreibt:
Hallo,
ich arbeite in einer IT Firma und aktuell entwickeln wir eine eigene Software, in welcher unsere Kunden dann aktiv werden können und anschließend werden je nach genutztem Volumen, Ausgangsrechnungen erstellt. Dass es für die Ausgangsrechnungen eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahre gibt ist uns klar.

Wie sieht es aber mit der Grundlage, also den Daten im System, aufgrund derer die Rechnungen erstellt werden aus? Wie lange müssen die nachgehalten werden?

Gruß und Danke
Dominik

meinst du die von euch programmierte software oder die buchhaltung in der edv?
Zitat
DominikA schreibt:
Hallo,
ich arbeite in einer IT Firma und aktuell entwickeln wir eine eigene Software, in welcher unsere Kunden dann aktiv werden können und anschließend werden je nach genutztem Volumen, Ausgangsrechnungen erstellt. Dass es für die Ausgangsrechnungen eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahre gibt ist uns klar.

Wie sieht es aber mit der Grundlage, also den Daten im System, aufgrund derer die Rechnungen erstellt werden aus? Wie lange müssen die nachgehalten werden?

Gruß und Danke
Dominik

Rein technisch reichen die Ausgangsrechnungen aus, wenn es um die 10 Jahre geht. Aber hier ist ein kleines Problem... wenn die Datengrundlage für die Ausgangsrechnungen weg ist und das Finanzamt der Meinung ist, dass z.B. die Leistungsbeschreibung auf der Rechnung unklar oder ungenügend ist... das könnte euren Kunden den Vorsteuerabzug inklusive Zinsen versauen. Insbesondere wenn ihr nach 8 Jahren die Rechnung nicht mehr korrigieren könnt.

Es kommt also darauf an, wie detailiert eure Rechnung ist (wenn ihr eine Amazon Web Service Rechnung gesehen habt, wisst ihr, was ich meine), aber auch darauf, wie hoch die einzelnen Rechnungen sind. 50 Euro im Monat ist etwas anderes als einige Tausend.

Ich würde eine Beispiel-Ausgangsrechnung durch einen Steuerberater prüfen lassen, ob es irgendein Risiko gibt, dass das Finanzamt etwas daran auszusetzen hat, Wenn dieser Nein schreibt, dann die Antwort Archivieren und die Daten sollten weg können. Wenn er ein Risiko sieht.... lieber auf Nummer sicher gehen.

Sanity
Es gibt eine Belegaufbewahrungspflicht und die zugrunde liegenden Daten sind die Belege für die Ausgangsrechnung. Diese Frist beträgt 6 Jahre und mindestens so lange sind die Daten aufzubewahren. Die Programmdokumentation ist im Übrigen 10 Jahre aufbewahrungspflichtig, wobei der Beginn erst nach der letzten Verwendung des Programmes ist. Also eine sehr vile längere Zeit als für die Ausgangsrechnungen selber.
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