Kassenbuch und Z-Bericht

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Kassenbuch und Z-Bericht, Kassenbuch und Z-Bericht Abweichung
Hallo Leute,

ein neuer Mandant hat mir alle Z-Berichte für einen Monat zugesendet und mir fiel auf das er kein Kassenbuch geführt hat. Also habe ich ihm zunächst einmal gesagt das er eins führen muss mit allen Einnahmen und Ausgaben die er aus der Kasse getätigt hat.  Er hat mit den Einnahmen aus der Kasse auch ab und zu Lieferanten gezahlt.

Und da bin ich über ein Problem gestolpert denke ich. Laut Z-Bericht gab es keine Entnahmen. Wenn wir nun also ein Kassenbuch führen bzw. Schreiben mit den Entnahmen für die Lieferanten gibt es ja eine Abweichung zwischen Kassenbestand auf Z-Bericht und Kassenbestand Kassenbuch. Wie ist das Problem zu lösen?

Die Ausgaben für die Lieferanten über Privateinlage buchen? Oder gibt es eig kein Problem und ich kann das ganze über Kasse buchen und die Abweichung ist i.O. da der Z-Bericht nur als Nachweis für die Erlöse wichtig ist?

Es handelt sich um eine Gastronomie mit EÜR, SKR 04.

Danke im Voraus für die Unterstützung :D .
LG
Hört sich ein wenig danach an, als wären die Lieferanten aus Einnahmen bezahlt worden, die offiziell nicht existieren. Also nur ein Teil der Bareinnahmen in der Kasse erfasst wurden. Tja, dann würde ich sicherheitshalber dazu raten, die Zahlung der Lieferanten aus dem privaten Geldbeutel zu deklarieren bzw. eine Privateinlage o.ä. zu nutzen.  ;)
Hallo dauerbucher,

ne die Einnahmen wurden vollständig erfasst es wurden nur nie Entnahmen erfasst. Was aber in jeder Registrierkasse möglich ist oder? Im Ergebnis hat er einen hohen Kassenbestand laut Z-Bericht ( z-Bon).

wie sollte man dies am besten bereinigen? :denk:
Ja da musst Du Dir was ausdenken. Diese elektronischen Bons ersetzen ja quasi ein manuell geführtes Kassenbuch. Man bringt die Entnahmen auch nachträglich nicht in die Z-Bons rein. Da gehört ja normalerweise täglich ein Kassenabschluss gemacht und dann muss die ausgewiesene Summe mit dem Kassenbestand ja übereinstimmen, sonst könnte man sich den ganzen Firlefanz sparen.

Ich würde dann eher den Weg gehen und das über das Privateinlage/entnahme Konto buchen zeitnah wann die Rechnungen bezahlt wurden und dann eine Entlastungsbuchung über das Privatkonto, damit der Saldo zum Zeitpunkt X wenigstens (und ab dann immer) korrekt ist. Was ein Finanzprüfer dazu später meint, lassen wir mal offen. Der Punkt ist, mit einer nicht ordnungsgemäßen Kassenführung gibt man dem Finanzamt sofort eine Angriffs- und Argumentationsfläche. Wenn Entnnahmen nicht korrekt erfasst wurden, gilt das vielleicht auch für einen Teil der Einnahmen. Mit den üblichen Folgen wie Schätzung o.ä.


Wichtige Anforderungen an die Kassenführung (auszugsweise):

Kassensturzfähigkeit: Kassenaufzeichnungen sind so zu führen, dass der Soll- jederzeit mit dem Ist-Bestand der Kasse abgeglichen werden kann.

Z-Bons: Tagesendsummenbons (oder auch Kassenabschlussbeleg) müssen folgende Pflichtangaben enthalten: fortlaufende und automatisch generierte Nummer des Bons, Name des Geschäfts(-inhabers), Datum/Uhrzeit des Ausdrucks, Bruttoeinnahmen pro Umsatzsteuersatz, Storno-/ Retourbuchungen, Entnahmen bzw. alle weiteren Eingriffsvorgänge in die Kasse, Zahlungsart und Ausdruck des Nullstellungszählers. Die Z-Bons sind zusammen mit Kassenbuch oder den Kassenberichten aufzubewahren

Hier bei der IHK auch gerne etwas ausführlicher.
https://www.ihk.de/nordschwarzwald/recht/aktuelles/steuerliche-anforderungen-an-registrierkassen-3178868
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