ich habe mal eine Frage und zwar sind wir ein Putzunternehmen das Fassadenarbeiten ausführt.
Wie in dieser Branche üblich werden Mängel in form von Mängelanzeigen angezeigt und in Form von Belastungsanzeigen abgezogen (falls zeitnah nach der Ausführung).
Bislang habe ich die Belastungsanzeigen wenn Sie aus den laufenden Jahr waren über Erlösschmälerungen gebucht. Konten lt. SKR 03 gleich #8700, 8720 usw. je nachdem ob 13 b oder steuerpfl..
Nun bekommen wir teils auch welche aus Vorjahren. Muss ich die genauso im laufenden Jahr buchen weil dieser Mangel erst in lfd. Jahr aufgetreten war und halt auch im Vorjahr nicht bekannt.
Über Vorschläge. Anregungen oder Bestätigungen wäre ich sehr dankbar.
bis dahin alles gute Buchhaltungsfreunde
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