Mitarbeiterverpflegung

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Mitarbeiterverpflegung, Verpflegung höher als Pauschale
Hallo zusammen,

unsere Mitarbeiter sind oft unterwegs & unser Chef erlaubt normal essen zu gehen statt den 14€ Halbtagspauschale. Es wird auch immer mit Firmenkarte gezahlt, sprich man muss kein Reisekostenformular für Erstattung ausfüllen da nicht privat vorausgezahlt wird.

Verbucht man das normal auf Reisekosten Verpflegung auch wenn es 25€ statt den 15€ kostet oder was muss man da beachten wenn das Essen höher ausfällt?


Danke im Voraus & Grüße
60 Eurro pro Mahlzeit lohnsteuerfrei, wenn der MA Länge als 8 Stunden unterwegs ist. Kürzung  Verpflegungspaudchale.

Zitat
Pandora schreibt:
wenn es 25€ statt den 15€ kostet

Was meinst du damit?
Verpflegungspauschale beträgt 14€ wenn man ohne Übernachtung außerhalb arbeitet. Unser Chef zahlt jedoch eine Mahlzeit, die auch mehr als 14€ kosten darf. 20 oder auch 25€ egal. Wie bucht man das? Die 25€ normal über Verpflegungspauschale oder muss man da was beachten
Hallo Pandora,

in deinem Fall würde ich für jeden Mitarbeiter ein Reisekostenformular ausfüllen, damit die Aufzeichnungspflichten erfüllt sind und über Reisekosten Mitarbeiter Verpflegungsmehraufwand 14 € buchen.


Den tatsächlichen "Bewirtungsbeleg" sprich die Rechnung vom Restaurant würde ich gar nicht berücksichtigen.
Da kann man auch nicht von  betriebsinterne Arbeitnehmerbewirtung ausgehen, weil es sich nicht um  betriebsinterne Fortbildungen, Weihnachtsfeiern oder andere
Betriebsfeste handelt.

Macaslaut meint die Abrechnung über den Sachbezugswert von 11,10€ pro Tag 8 Werte 2025)(bei Vollverpflegung, Frühstück, Mittagessen, Abendessen).
Die Sachbezugswerte können nur angesetzt werden, wenn der Wert der Mahlzeit 60€ nicht übersteigt.

Also so wie es für mich aussieht, willst du hier die einzelnen verschiedenen Methoden untereinander vermischen und das geht nicht.
Zitat
Pandora schreibt:
Die 25€ normal über Verpflegungspauschale oder muss man da was beachten

Ja, ganz normal gegen das Konto "Verpflegung Arbeitnehmer".  Das einzige, was zu beachten ist: Die Verpflegungspauschlale von 24 Euro werden  dabei gekürzt: Für Frühstück -um 5,8 Euro, Für Mittagessen oder Abendessen- jeweils um 9,6 Euro. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer, der mehr als 8 Stunden am Tag  auf reisen ist, drei Mahlzeiten pro Tag jeweils bis zu 60 Euro ( insgesamt 180 Euro pro Tag)  lohnsteuerfrei zu Verfügung stellen.
Bearbeitet: Macaslaut - 03.09.2025 08:22:32
Zitat
Macaslaut schreibt:
... Die Verpflegungspauschlale von 24 Euro ...

wurde vor einer ganzen Weile schon auf 28EUR erhöht.
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