Ich mal wieder.
Folgendes:
Ein Chef will sein Gasthaus an die Tochter übergeben. Noch wissen weder Kunden noch Finanzamt davon. Die Tochter führt das Unternehmen momentan in Vertretung. Übernahme ist offiziell erst nach Unterzeichnung des Pachtvertrages.
Wie läuft das nun mit der Buchhaltung. Die Tochter finanziert nu Gehälter und Wareneinkäufe über Ihr momentanes Privatkonto. Das Finanzamt weiß noch nicht das Chef die Firma übergibt.. Das heißt alles läuft momentan noch unter seinem Namen. Die Tochter will natürlich das eingebrachte a zurück und b für ihre eigene Buchhaltung nutzen. Die ja aber meiner Meinung nach erst nach der offiziellen Übergabe aktiv werden darf.
Wie verbuche ich denn nun die ganzen Zahlungen und Einnahmen in der Buchhaltungs des Chefs und später bei der Tochter?
Buche ich es beim jetzigen Chef als Darlehen oder als Privateinlage. Es fließt kein Geld von der Tochter auf das momentane Geschäftskonto.
Die Rechnungen so wie die Pacht wird lediglich anstelle des Geschäftskontos von Ihrem bezahlt. Sie ist aber wie gesagt noch nicht Firmeninhaberin.
Sie möchte jetzt das ich die Buchhaltungen trenne. Darf ich das überhaupt? Sie hat noch keine eigene Steuernummer. Ich müsste ja dann zwei Vorsteuermeldungen für eine Firma machen. Ist das erlaubtß
Ich weiß nicht mehr weiter, bitte helft mir
Wie buche ich das ganze dann ggf. später bei Ihr wenn überhaupt?
hilfeeeeeeeeee