Rabatt durch Gutschein eines Marktplatzes, Rechnung über vollen Betrag vom leistenden Händler

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Rabatt durch Gutschein eines Marktplatzes, Rechnung über vollen Betrag vom leistenden Händler
Hallo,

ich habe über einen Marktplatz eine Bestellung aufgegeben und direkt an diesen Marktplatz gezahlt. Dieser gewährte einen Rabatt in Form eines Aktionsgutscheins. Nun erhalte ich vom leistenden Händler eine Rechnung über den vollen Betrag.

Zwei Fragen ergeben sich für mich hieraus:

1) Benötige ich über Rechnung und Zahlungsnachweis hinaus einen Beleg um die Vorsteuer geltend zu machen? (diese würde ich selbst aus dem tatsächlich gezahlten Betrag herausrechnen)

2) Stellt diese Konstellation eine ausreichende Anschaffungspreisminderung nach HGB § 255 dar? Im speziellen Fall geht es um die Grenze zur sofortigen Abschreibung eines GWG.

Vielen Dank für Tipps und Hinweise, die mich der Lösung ein Stück näher bringen.
Marc
:wink1:  Hallo Marc,

Zitat
Marc schreibt:
Dieser gewährte einen Rabatt in Form eines Aktionsgutscheins.

D.h. es wurde der verminderte Betrag vom Konto bezahlt?

-> evtl. erhaltene Skonti 19%?

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hi Anni,

vielen Dank für deine Nachricht!

Richtig, der verminderte Betrag wurde vom Konto bezahlt. Ich bin mir nun vor allem unsicher inwieweit ich die vorliegende Rechnung "verwenden" kann.

Diese wäre ja nach § 14 Absatz 4 Satz 1 Nummer 7 UStG unrichtig, oder?

Viele Grüße
Marc
:wink1: Hallo Marc,

Zitat
Marc schreibt:
Ich bin mir nun vor allem unsicher inwieweit ich die vorliegende Rechnung "verwenden" kann.

Warum solltest du diese nicht verwenden können? :denk: Wegen dem Betrag?
Wie bucht ihr Skonto, wenn ihr das abzieht von einer Eingangsrechnung?

Wir erhalten hierüber KEINE separate Rechnung vom Lieferanten. Und wird direkt bei Bankbuchung/Bezahlung gebucht:

Kreditor an Bank
                  Skonto
Natürlich den jeweiligen USt-Satz von der Rechnung berücksichtigen!!

Vg,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hi Anni,

auf der Rechnung ist leider kein gesonderter Hinweis dazu. Allerdings wird dort auf den Marktplatz als Zahlungsdienstleister verwiesen, so dass mir hoffentlich dessen Kostenaufstellung als "Nachweis der Vereinbarung" reicht.

Hast du evtl. noch eine Idee zu meiner GWG-Frage? Ich denke das könnte sich damit in einem Zug erledigen.

Viele Grüße
Marc
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