Reihengeschäft über Drittland

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Reihengeschäft über Drittland, B2C von Drittland nach Drittland
Hallo zusammen,

seit Tagen versuche ich Infos zu folgendem Anliegen zu finden, aber leider gibt es für die Begriffe Reihengeschäft und Dreiecksgeschäft nur B2B Beispiele. Unter dem Thema Dropshipping gibt es noch weniger Infos und nur Beispiele mit Kunden in Deutschland. Vielleicht habe ich ja Glück und es gibt hier Jemanden der mir etwas weiterhilft.

Ein Privat-Kunde (USA) bestellt bei mir ein Produkt und ich erhalte die Bezahlung.
Dann kaufe ich es bei meinem Lieferanten (China) und dieser verschickt es direkt zum Kunden.


Klingt einfach aber einige Details bereiten mir Kopfzerbrechen:

1. Wie buche ich die Einnahme? Da ich die Ware nicht selbst verschicke, kann ich sie wahrscheinlich nicht als "8120 steuerfreie Ausfuhrlieferung" buchen, oder?

2. Wie buche ich die Ausgabe? "3559 Wareneingang Drittland" passt nicht so richtig, da bei mir keine Ware ankommt und ich daher auch keine Einfuhrumsatzsteuer zahle.

3. Ist es richtig, dass ich die Rechnung des Lieferanten netto bezahle und 19% Vorsteuer in DE abführe? Stelle ich dem Kunden dann die US oder DE USt in Rechnung?

Beste Grüße und vielen Dank schonmal für das Lesen.
Hallo, Tbenner

für die Reiehnegeschäfte mit den Endabnehmer als Privatpersonen gelten dieselben Vorschriften wie für die Unternermer.
Hallo Macaslaut,

danke für den Hinweis! Wie würdest du die Einnahmen bzw. Ausgaben dann verbuchen?
1. Verkauf  Konto 4338 SKR04.  Nach dem deutschen Recht ist der Ort in USA.  Wie es dort mit der Umsatzsteuer aussieht, wissen nur die Steuerberater, die sich auf solche  Fälle spezialisieren.
2. Eingangsrechnung von Chinesen: Leg das Konto ( analog 5552 SKR04) an und schreib statt " Dreieckgeschäft" -"Reihengeschäft  Drittland".
Bearbeitet: Macaslaut - 07.05.2019 19:50:04
Vielen Dank für die Antwort.

1. Das Konto 4338 hatte ich auch erst für die Einnahme in Betracht gezogen. Hatte mich aber dagegen entschieden, da "sonstige Leistungen" an Privatperson (im Gegensatz zu B2B) im Land des Unternehmers besteuert werden (Quelle). Ansonsten könnte noch das Konto 4140 in Frage kommen, würde das vielleicht eher passen?

2. Das Konto 5552 ist eine sehr gute Idee für die Ausgaben! Entfällt dann die USt weil es sich um Waren handelt oder gilt es auch als "sonstige Leistungen" und ich muss aufgrund des Reverse-Charge-Verfahren 19% abführen?
4338 ist natürlich Quatch, da es keine Leistung ist.  Weiß ich auch nicht, welches Konto da passen würde. 4140 - für die steuerfreie Umsätze. Diese Lieferung ist nicht steuerfrei sondern nicht  steuerbar, da der Ort in USA ist.  
2. Das ist natürlich auch  eine Lieferung und keine Leistung - kein Rev.Charge. Die Lieferung ist aber auch nicht steuerbar, da die mit Inland gar nicht zu tun hat. In Deutschland  fällt keine Umsatzsteuer an. Wie gesagt, wie das in USA verfahren wird, wissen nur die Steuerberater, die solche Kunden haben.
Bearbeitet: Macaslaut - 09.05.2019 20:12:37
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