ich bin beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer in meiner 1-Mann-GmbH.
In meinem Anstellungsvertrag steht unter dem Punkt Spesen folgender Satz:
"Dem Geschäftsführer werden angemessene Reise- und Spesenauslagen in dem Umfang erstattet, in dem sie steuerlich anerkannt werden, belegt und tatsächlich ausgelegt worden sind"
Heißt das jetzt ich darf Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten im privaten PKW nicht als Pauschale abrechnen, sondern nur die tatsächlichen Kosten?
Der Anstellungsvertrag wurde mit Unterstützung von Anwalt und Steuerberater ausgearbeitet. Nur sind leider gerade beide im Urlaub, sonst hätte ich sie direkt gefragt.
Soweit ich weiß dürfen doch Gesellschafter-Geschäftsführer gar keine tatsächlichen Kosten abrechnen bei den Verpflegungsmehraufwänden und müssen immer mit der Pauschale rechnen. Aber wenn mein Anstellungsvertrag nur die tatsächlichen Kosten "zulässt" wie soll das dann funktionieren? Oder lege ich den Satz im Vertrag nur falsch aus?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Diese Excel-Vorlage (Tool) ermöglicht die Planung und Überwachung der termingemäßen Lieferung von Dokumenten in einem Projekt. Auf der Grundlage der erfassten Plan- und Ist-Termine wird für jede Berichtsperiode der Status ausgewertet und in einem Dashboard präsentiert. Dieses Werkzeug enthält die dazu erforderlichen Tabellenvorlagen sowie die notwendigen Berechnungsmodelle. Zusätzlich bietet das Werkzeug die Kategorisierung der Dokumente nach bis zu vier frei wählbaren Merkmalen, so dass die Auswertung nach verschiedenen Selektionskriterien möglich ist. Preis 22,00 EUR .... 











Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.
Gern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein