hoffe auf Steuerexperten und Vereinsinsider. Ich habe mir folgende Frage gestellt:
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der auch einen wirtschaftlichen Betrieb hat und daher auch im Besitz einer Umsatzsteuer ID ist. Ich habe jetzt aus dem Ausland eine Anfrage bekommen nach unseren Rechnungsdaten, da sie uns eine Rechnung schicken wollen. Diese Rechnung betrifft unseren ideellen Bereich in dem wir umsatzsteuerbefreit sind und natürlich auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Wenn wir bisher eine Rechnung aus dem europäischen Ausland bekommen haben die unseren ideellen Bereich betraf, habe ich unsere Umsatzsteuer ID mit angegeben. Der Rechnungsaussteller hat dann die Rechnung netto ausgestellt und auf Reverse charge hingewiesen und wir haben dann in der Umsatzsteuervoranmeldung die Umsatzsteuer gezahlt aber nicht die Vorsteuer gezogen.
Ich frage mich nun, ob wir die UsT-ID überhaupt mit angeben müssen wenn die Rechnung für unseren ideellen Bereich ist. Wenn wir diese nicht mit angeben (praktisch als Privatperson/Endabnehmer zählen was wir im ideellen Bereich ja sind) müsste der Rechnungssteller seine Rechnung doch mit der Umsatzsteuer seines Landes ausweisen. Das könnte für uns doch günstiger sein als wenn wir den Umsatz hier versteuern??
Frage ist nun, MUSS ich die Umsatzsteuer ID mit angeben oder habe ich als Verein ein "Wahlrecht"?
Ich hoffe mir konnte jemand folgen und hat einen Tipp für mich.
Danke schon mal wieder
Eure Amelie