Second Hand und Kommision

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Second Hand und Kommision
Hallo  :wink1:
habe ich mich jetzt so blöd ausgedrückt das mir keiner mehr hilft? ich hoffe ihr habt es nicht falsch verstanden Ihr sollt mir jetzt nicht alles bis ins kleinste erklären nur weil ich mir ein Steuerberater sparen möchte, nein ganz und garnicht auch beim letzten Projekt habe Ich mich erst mal umgehört und recharchiert und dann bin Ich zum Berater gegangen und habe alles so gesehen komplett abgerundet. So werde Ich das hier auch machen Ich habe ja schon eine gewisse Ahnung in sachen Buchführung nur diese Kommisionssache hört sich doch sehr kompliziert an. Nun habe Ich mir auch noch mal Gedanken gemacht und bin zu dem entschluss gekommen Hauptsächlich sachen an zu kaufen auch schon aus dem Grund weil Ich dadurch mehr Gewin machen könnte als auf Kommision. Daher hätte Ich dazu mal diese fragen kurz an euch:

1. Ich plane überwiegend Kleidung an zu kaufen auf Flohmärkten und bei privat leuten da diese mir aber sicherlich keine Rechnung dazu ausstellen werden und bestimmt auch nicht dürfen weiß Ich nicht so recht wie Ich das dann als Ausgaben angeben kann? OK ich könnte ja einen Quittungsblock mit mir rum schleppen aber müssten da dann alle Artikel aufgelistet sein die Ich kaufe oder was sollte alles auf der Quittung stehen?

2. Wie würde es eigentlich aussehen wenn Ich z.B. auf meiner Homepage eine Art Preisliste erstelle wo drin steht für welche Preise Ich z.B. etwas ankaufen würde (Hose, Pullover ...), nun könnten mir die Leute über ein Kontaktformular eine Liste schicken Ihrer Artikel mit Foto und wenn Ich ein OK gebe können Sie mir diese ganzen sachen zuschicken und Ich überweise bei erhalt der Ware Ihnen den Betrag, dadurch hätte Ich jetzt aber keine Quittung oder eine Rechnung den Ich sehe ja die Leute nicht einmal, wie könnte Ich das am besten lösen? Mit einer Download Rechnung die mir bei gelegt werden muß beim zuschicken?

Ich wäre echt froh über eure Ideen werde es zwar nächste Woche mal mit einem Steuerberater abquatschen aber es ist WE und ich hätte jetzt Zeit mich schon mal ein bißchen da rein zu arbeiten und zu probieren, daher wäre ich euch echt dankbar.
Hallo,

na klar helfen wir dir gern, aber ich und die anderen bestimmt auch, konnten keine neue weitere Frage rauslesen.
Das Thema umfassend zu beantworten ist einfach zu viel, dass geht nur Stück für Stück,

Vom Flohmarkt mach dir einen Eigenbeleg und frag am besten noch nach NAme und Anschrift und mach das mit drauf auf den Beleg,
dann bist du ganz auf der sicheren Seite.

Und mit dem Internet druck halt dann die Email etc einfach aus und nimm das als Beleg. Vorsteuer und UST hast du ja erstmal keine.

Und bei weiteren Fragen einfach los ;-)
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Schließ mich sroko an, auch der Kontoauszug wo die Überweisung zu sehen ist wäre ein Beleg.

Sobald du aber Ust-Plichtig wirst, geht das so nicht mehr!


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ich verstehe das jetzt also so was den Flohmarkt angeht das es eigentlich reicht wenn Ich eine eigene Auflistung tätige nach dem kauf und drauf schreibe was es gekostet hat, und am besten noch die Adresse mit drauf von dem Verkäufer also so eine art Lieferschein?
Aber ich denke mal wenn Ich einen Verkäufer oder am besten noch eine Verkäuferin nach der Adresse frage dann denkt die eher Ich will sie anbaggern ;)
Ist schon ein wenig kompliziert man möchte ja eher unerkannt Handeln auf dem Flohmarkt den so kann man doch günstigere Preise erlangen als wenn man sagt Ich will es weiter verkaufen und brauche Ihre Adresse.

Was das mit dem Internet angeht, da plane Ich ja eine Art Formular wo die Leute Ihre Adresse mit angeben müssen und dort schreiben können was sie zu verkaufen haben und können Fotos hoch laden dazu. Demnach wenn Ich mich auf dieses Geschäft einlasse hätte Ich ja dann auch die Adresse.

Wie ist das den dann wenn Ich mal Ust-Pflichtig werden würde? Das würde bedeuten das Ich auf dem Flohmarkt also eine Quittung erhalten müsste, und mit dem Internet bräuchte Ich dann eine Unterschrift von dem Verkäufer?

Auf jeden Fall danke schon mal für eure Hilfe ist echt Klasse das Forum hier
Also eine Quittung die der Verkäufer auf einem Flohmarkt unterschreibt wäre schon klasse, es geht auch ohne mit einem Eigenbeleg, jedoch bekommst Du mal einen BP der unangenehmen Art dann kann das bei großen Mengen an einkäufen denen keine Verkäufe gegenüber stehen schon zu großen Diskussionen führen, die auch am Ende zu deinen ungunsten laufen könnten.
Okay, ein wenig Spekulation von mir, generell ist hier aber ein Eigenbeleg erlaubt.

Bezgl. einer eventuellen Ust.-Pflicht wird sich bei Einkäufen auf dem Flohmarkt kaum was ändern, jedoch würdest du dann die Differenzbesteuerung beim Verkauf wählen. Ansonsten beim Einkauf von Firmen benötigst Du auf jedenfall Rechnungen um die Vst. auch geltend machen zu können.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Naja gut also werde Ich einen Quittungsblock mit nehmen auf den Flohmarkt ist ja auch kein problem und ich will ja auch auf der sicheren Seite sein. Aber muß dann auf der Quittung jeder gekaufte Artikel drauf stehen oder wie wäre es am besten?

Ich möchte ja eher versuchen das ganze übers Internet also über meine Seite zu machen indem die Leute mein erstelltes Kontaktformular nutzen wo Sie ja auch ihre komplette Adresse angeben müssen, daraus kann Ich ja dann einen eigenbeleg erstellen mit seiner kompletten Adresse und anhand des Kontoauszuges kann man ja dann den überwiesenen Betrag auch sehen. Benötige Ich dann noch ne Unterschrift von dem Verkäufer? Oder reicht das so aus?
Hallo, ich habe mir jetzt über alles nochmals gedanken gemacht und bin doch zu dem Entschluß gekommen gerade zum Start meiner Seite auch Artikel auf Kommission an zu nehmen.
Nun habe Ich das ganze noch nicht hundert prozentig verstanden was Ihr mir dazu alles geschrieben habt daher werde Ich mal kurz erläutern wie Ich den ganzen ablauf plane und hoffe das Ihr mir noch mal genauer erklären könnt wie Ich es dann richtig machen kann.

Der Ablauf:
Es kommt ein Interessent der mir seine Klamotten auf Kommission abgeben möchte. Diese Artikel werde Ich für 3Monate bei mir auf der Seite zum verkauf Anbieten. Sobald Ich die Artikel erhalten habe werde Ich eine Liste erstellen in dieser stehen die Artikel inkl. der Preise für welche Ich diese bei mir einstellen werde. Diese Liste erhält nun der Kunde und einmal Ich.
Um jetzt zum Thema Buchführung zu kommen werde Ich diese Listen in einem extra Ordner abheften als Nachweis über eingegangene Waren.
Nun stelle Ich diese Artikel auf meiner Seite ein für die nächsten 3Monate, nach Ablauf der Zeit werde Ich eine neue Liste (Endabrechnung) erstellen wo ich die Verkauften Artikel drauf auflisten werde inkl. den Einnahmen. Ausserdem werde Ich auf dieser Liste auch meinen Anteil ausgerechnet drauf schreiben. Diese Liste werde Ich ebenfalls in einem extra Ordner abheften. Somit sollte Ich ja alles gescheit aufgelistet haben. Nun habe Ich ja mein Wiso Programm welches Ich aber nicht verlängern werde sondern werde mir ein Buchführungsprogramm zulegen dort werde Ich dann meinen Anteil einfach als Einnahmen verbuchen.

Nun ist die große frage wäre das so vom Ablauf her korrekt und kann man dann sagen das Ich eine übersichtliche Buchführung habe? Muß ich in meinem Buchführungsprogramm etwas beachten z.B. wie Ich das nun verbuche ...
Ich hoffe Ihr könnt mir da noch mal kurz unter die Arme greifen und kurz helfen bei diesem doch komplizierten Thema zumindest für mich  ;)
Danke
Hallo ich habe mal wieder eine frage zu meinem Thema, und zwar würde mich mal interessieren wie es ist wenn ich plötzlich kein Kleingewerbe mehr sein darf aufgrund einer überschreitung des Umsatzes zum Jahresende. Ihr sagtet ja ich müsste oder sollte dann die differenzbesteuerung wählen, nun habe Ich mir schon einiges drüber durch gelesen und Ich habe es bis jetzt so verstanden das ich das anwenden kann wenn Ich z.B. auf dem Flohmarkt Klamotten Ankaufe und diese dann bei mir verkaufe also als Beispiel:
Ich kaufe für 10€ eine Hose auf dem Flohmarkt diese verkaufe Ich dann bei mir für 15€ im Shop somit brauche Ich nur Ust auf die 5€ bezahlen.
Ich denke soweit habe Ich das ganze nun auch verstanden, aber wie ist das wenn Ich Klamotten auf Kommission annehme? Ich bekomme von den Leuten Klamotten zugeschickt die Ich in meinem Shop verkaufen soll das ganze läuft über meinen Namen und Ich schreibe auch die Rechnung wie schon mal besprochen. Aber wie kann ich bei solchen Artikeln später die Differenzbesteuerung anwenden? Ich kaufe ja nichts an daher habe Ich ja auch keinen Einkaufspreis wie berechne Ich da dann die differenz?
Und wie ist das wenn Ich von privat einen Karton Klamotten ankaufe für sagen wir mal 100Teile für 100€ nun habe Ich ja auch nicht für jeden Artikel einen Einkaufspreis sondern nur für das ganze Paket wie macht man das dann?

Und dann noch ne kurze frage zu den Quittungen, und zwar wenn Ich mal kein Kleingewerbe mehr sein sollte und kaufe dann von Privat Klamotten an dann benötige Ich ja eine Quittung dafür das ist ja auch nicht das problem wenn Ich bei den leuten die Sachen persönlich abhole, aber Ich biete ja auch ein Formular auf meiner Seite an worüber man mir ein Angebot machen kann und wenn Ich OK sage kaufe Ich die Sachen dann an aber wie bekomme Ich dann von den Leuten ein Beleg der fürs FA zufriedenstellend ist? Wäre das dann so das Ich wieder ein Eigenbeleg erstellen muß? Habe ja diesmal auch die komplette Adresse von dem Kunden und sobald Ich dem das Geld Überweise lege Ich einen Kontobeleg dem Eigenbeleg bei? Oder reicht es wenn Ich nur ein Eigenbeleg erstelle und wenn mal eine Prüfung anstehen sollte wollen die ja bestimmt auch die Kontodaten sehen und können doch dann bestimmt auch die Überweisung an den Kunden sehen, oder sehe Ich das falsch?

Ich hoffe das Ihr mir da helfen könnt auch wenn es noch nicht so ganz wichtig für mich ist aber Ich informiere mich lieber immer frühzeitig und bin vorbereitet auf das was kommen kann, Danke
Bei der Verkaufskommission bleibt das rechtliche Eigentum beim Kommittenten.
Es wird vom Kommissionär durch Ermächtigung im Kommissionsvertrag an den Kunden übertragen.
Im kaufmännischen Sinne ist der Verkaufskommissionär lediglich der Vermittler.

Also bitte genau  den § 25a UStG dazu lesen, dann erfährst du auch
wann die Differenzbesteuerung Anwendung findet. Wie der Ankauf der Hundert
Teile für 100,- Euro gehandhabt wird steht im § 25a Abs. 4 UStG.
Beste Grüße BiBu
:wink1:
hallo,
also so lange du als Kleinunternehmer tätig bist, wirst du auch keine Differenzbesteuerung anwenden, da du ja von der USt befreit bist.
Sobald du USt-pflichtig bist, kannst du Differenzbesteuerung anwenden. Das gilt nur dann, wenn du die Klamotten ohne USt gekauft hast- also von Privatperson, Kleinunternehmer oder Unternehmer, der nicht USt-pflichtig ist. Nur dann kannst Du die Differenzbesteuerung anwenden.
Was das Buchen angeht.... ich sehe das ganz einfach. Du bist doch EÜR, kein Bilanzierer- also mach dir nicht schwer mit Debitoren und Kreditoren...Dauert viel zu lange...
Bearbeitet: emka - 11.04.2011 20:38:25

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