Hallo zusammen,
wie ihr wisst können sich bei sonstigen selbstständigen Gebäudeteile je nach Nutzung vier selbstständige Wirtschaftsgüter ergeben:
1. eigenbetrieblich genutzter Teil
2. fremdbetrieblich genutzter Teil
3. zu fremden Wohnzwecken genutzter Teil
4. eigenen Wohnzwecken dienender Teil
Steuerrechtlich darf ich ja nur das notwendige Betriebsvermögen ansetzen.
Wird ein Grundstück teilweise für eigenbetriebliche, teilweise für andere Zwecke genutzt, so ist nur der eigenbetrieblich genutzt Teil notwendiges Betriebsvermögen.
Handelsrechtlich darf ich doch aber immer alles ansetzen, egal ob für eigene Wohnzwecke, eigenbetrieblich genutzt oder ?
Vielen Dank vorab.
wie ihr wisst können sich bei sonstigen selbstständigen Gebäudeteile je nach Nutzung vier selbstständige Wirtschaftsgüter ergeben:
1. eigenbetrieblich genutzter Teil
2. fremdbetrieblich genutzter Teil
3. zu fremden Wohnzwecken genutzter Teil
4. eigenen Wohnzwecken dienender Teil
Steuerrechtlich darf ich ja nur das notwendige Betriebsvermögen ansetzen.
Wird ein Grundstück teilweise für eigenbetriebliche, teilweise für andere Zwecke genutzt, so ist nur der eigenbetrieblich genutzt Teil notwendiges Betriebsvermögen.
Handelsrechtlich darf ich doch aber immer alles ansetzen, egal ob für eigene Wohnzwecke, eigenbetrieblich genutzt oder ?
Vielen Dank vorab.