Hallo zusammen,
ich komme gerade in dem folgenden Sachverhalt nicht mehr weiter.
Wir haben ein Handwerksunternehmen, welches eine monatlich aussagefähige BWA erhalten möchte und somit auch unfertige Leistungen erfasst.
Diese haben wir nun mit den Herstellkosten, in unserem Fall kalkulatorische Stundenlöhne und Materialkosten, erfasst.
Soweit so gut. Jetzt haben wir das Problem, dass bspw. ein Auftrag mit einem Auftragswert 100.000 € mit HK von 30.000 € gebucht ist, und der Projektfortschritt aber lt. Auskunft bei 60 % liegt. Dasselbe gibt es außerdem mit Projekten die bspw. 100.000 € Auftragswert haben und als fertiggestellt betrachtet werden und nur HK i.H.v. 50.000 € erfasst wurden. Nur die Rechnung wird erst im nächsten Monat gestellt.
Für mich würde das ja erstmal bedeuten, dass der Rest als Gewinn verbucht werden müsste oder dass evtl. die Stundensätze nicht richtig kalkuliert sind. Da ich den Gewinn nicht mit den HK buche, frage ich mich wie ich trotzdem eine aussagefähige BWA erhalte. Oder muss ich diese gesondert für mich erstellen, damit ich nach aktuellen Bilanzierungs- und Buchhaltungsvorschriften keinen Fehler in meiner Buchhaltung mache?
Ich hoffe hier kann mir jemand weitere Denkanstöße geben. Bei weiteren Fragen zu dem Sachverhalt fragt mich bitte.
Beste Grüße
ich komme gerade in dem folgenden Sachverhalt nicht mehr weiter.
Wir haben ein Handwerksunternehmen, welches eine monatlich aussagefähige BWA erhalten möchte und somit auch unfertige Leistungen erfasst.
Diese haben wir nun mit den Herstellkosten, in unserem Fall kalkulatorische Stundenlöhne und Materialkosten, erfasst.
Soweit so gut. Jetzt haben wir das Problem, dass bspw. ein Auftrag mit einem Auftragswert 100.000 € mit HK von 30.000 € gebucht ist, und der Projektfortschritt aber lt. Auskunft bei 60 % liegt. Dasselbe gibt es außerdem mit Projekten die bspw. 100.000 € Auftragswert haben und als fertiggestellt betrachtet werden und nur HK i.H.v. 50.000 € erfasst wurden. Nur die Rechnung wird erst im nächsten Monat gestellt.
Für mich würde das ja erstmal bedeuten, dass der Rest als Gewinn verbucht werden müsste oder dass evtl. die Stundensätze nicht richtig kalkuliert sind. Da ich den Gewinn nicht mit den HK buche, frage ich mich wie ich trotzdem eine aussagefähige BWA erhalte. Oder muss ich diese gesondert für mich erstellen, damit ich nach aktuellen Bilanzierungs- und Buchhaltungsvorschriften keinen Fehler in meiner Buchhaltung mache?
Ich hoffe hier kann mir jemand weitere Denkanstöße geben. Bei weiteren Fragen zu dem Sachverhalt fragt mich bitte.
Beste Grüße