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revac schreibt: lässt sich eine von einer Privatperson gekaufte teure Maschine (50Tsd. Euro) problemlos als Betriebsausgabe absetzen |
Selbstverständlich. AfA-Vorschriften sind ggf. zu beachten.
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revac schreibt: Was müsste man ev. noch beachten, damit es keine Probleme mit dem Finanzamt gibt? |
Merkwürdig, dass eine "Privatperson" eine solch teure Maschine verkauft. Aber sei's drum. In einer Rechnung sollte keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Ein Vorsteuerabzug wäre nicht möglich.
Das FA wird im Falle einer Prüfung bei einem solchen Vorgang ganz genau hinsehen. Deshalb sollte der Vorgang so transparent wie nur möglich nachvollziehbar sein. Insbesondere sollte wegen § 160 AO die Identität des Veräußerers belegbar sein.