sicher ist dieses Forum da um zu helfen aber hier muss ich mich Bilibu Meinung anschliessen.
In der Gastronomie ist die Buchhaltung besonders genau auszuführen. Gastronomen werden sehr gern vom Finanzamt geprüft. (die allgemeine Einstellung des Finanzamtes" alle Gastronomen sind Steuerhinterzieher")
Das Finanzamt hat die Möglickeit über den Einkauf der Waren zu kalkulieren, welche Umsätze erzeihlt werden müssten. (§162 AO) Diese Kalkulation wird immer dann auch als Grundlage verwendet, wenn die Buchhaltung Lücken oder Fehler ausweist. Diese Kalkulation ist aber oft alles andere als realistisch. Der Umsatz geht dann oft in ungeahnte Höhen und die Umsatzsteuerzahlast wird neu ermittelt. Wenn das passiert sind viele Gastronomen am Ende.
Ich kann grundsätzlich allen Gastronomen nur davon abraten, ihre Buchhaltung allein zu erstellen, wenn Sie nicht tatsächlich über die Fähigeiten verfügen. Besonders das Steuerrecht muss zwingend beachtet werden. Hier sollte, auch wenn es teuer ist eine Steuerkanzlei ran. Die sollte dann aufklären, welche Aufzeichnungen zusätzlich vorgenommen werden müssen, die in anderen Wirtschaftsbereichen nicht üblich sind. (Schwundbuch, Schankverluste, ...)
Auch ich muss laut deiner Fragestellung feststellen, dass schon bei einfachen Buchungsvorgängen Unsicherheiten bestehen. Deshalb sehe ich hier die oben beschriebene Gefahr.
Grüße