Wie verbuche ich Einkauf von Lebensmittel und anschließend Verkauf durch die Gastronomie?

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Wie verbuche ich Einkauf von Lebensmittel und anschließend Verkauf durch die Gastronomie?
Hallo jennymarco127,

sicher ist dieses Forum da um zu helfen aber hier muss ich mich Bilibu Meinung anschliessen.

In der Gastronomie ist die Buchhaltung besonders genau auszuführen. Gastronomen werden sehr gern vom Finanzamt geprüft. (die allgemeine Einstellung des Finanzamtes" alle Gastronomen sind Steuerhinterzieher")
Das Finanzamt hat die Möglickeit über den Einkauf der Waren zu kalkulieren, welche Umsätze erzeihlt werden müssten. (§162 AO) Diese Kalkulation wird immer dann auch als Grundlage verwendet, wenn die Buchhaltung Lücken oder Fehler ausweist. Diese Kalkulation ist aber oft alles andere als realistisch. Der Umsatz geht dann oft in ungeahnte Höhen und die Umsatzsteuerzahlast wird neu ermittelt. Wenn das passiert sind viele Gastronomen am Ende.
Ich kann grundsätzlich allen Gastronomen nur davon abraten, ihre Buchhaltung allein zu erstellen, wenn Sie nicht tatsächlich über die Fähigeiten verfügen. Besonders das Steuerrecht muss zwingend beachtet werden. Hier sollte, auch wenn es teuer ist eine Steuerkanzlei ran. Die sollte dann aufklären, welche Aufzeichnungen zusätzlich vorgenommen werden müssen, die in anderen Wirtschaftsbereichen nicht üblich sind. (Schwundbuch, Schankverluste, ...)

Auch ich muss laut deiner Fragestellung feststellen, dass schon bei einfachen Buchungsvorgängen Unsicherheiten bestehen. Deshalb sehe ich hier die oben beschriebene Gefahr.

Grüße
Es ist schon wirklich schade manche Kommentare zu lesen. Ein kleiner Hinweis, dass man bei der Gründung eines Gastronomiebetriebes vorher steuerliche Beratung einholen sollte und zwar nicht nur in Bezug auf die Buchung der Rechnungen hätte genügt. Die Überheblichkeit und Arroganz welche teilweise hier ausgeübt wird entsetzt mich. Ich habe dieses Forum immer als Hilfe und Unterstützung angesehen. Leider scheinen einige zu meinen,wenn die Themen hier nicht auf Steuerberater- oder Wirtschaftprüferniveau liegen sich darüber aufregen zu müssen und andere zu belehren. Diesen Personen möchte ich nur sagen, dass Ihr bestimmt aucht nicht in allen Themengebieten an der Spitze liegt und auch in simplen Themen auf andere angewiesen seit und dann bestimmt froh wäret wenn es ein solches Forum gebe.
Liebe Beteiligte,

bitte seid so nett und schreibt nur noch sachdienliche Antworten für den Sachverhalt. Von der Frage abschweifende Beiträge werde ich folgend ausblenden. Notfalls wird das Thema geschlossen.
Viele Grüße Neele :-)
Hi,

ok. Zum Thema  ;)

Im Grunde sind deine Buchungssätze richtig was den Wareneingang und deine Verkaufserlöse angeht.

Du betreibst ein Bistro. So wie ich mir das vorstelle laufen deine Umsätze vermutlich nur über die Kasse ohne Verkauf gegen Rechnung, richtig? Dann würde ich das Forderungskonto nicht bebuchen sonder einfach Kasse an Umsatzerlöse/Umsatzsteuer.

Beim Wareneingang  Wareneinsatz
X Vorsteuer 7/19% an Kasse bei Barzahlung oder Verbindlichkeiten bei Kauf auf Rechnung.

Bitte unbedingt die unterschiedlichen Steuersätze beachten!

Vermutlich machst du mit deinem Bistro eine EÜR oder bist du Bilanzierer? Rechtsform?
Vielleicht bist du ja auch Kleinunternehmer und bräuchtest gar keine Umsatzsteuerbuchungen? Schonmal daran gedacht?

Das mit dem Fibu-Kurs finde ich sehr gut! Und bitte, tu DIR den gefallen und lass dir zumindest am Anfang helfen. Wie oben bereits jemand schrieb, sind Gastrobetriebe, auch aus meiner Erfahrung, beliebtes Ziel der Betriebsprüfung. Und das ist kein Spaß, kann ggfls. im Finanz. Ruin enden.

Gruß
Bilibu
Bearbeitet: Bilibu - 09.05.2012 15:53:59
Hallo liebe Forumbesucher und vor allem zu diesem Thema,

ich finde es sehr schön, dass die Anfragestellerin im Nachgang so schöne Antworten
bekommen hat.

Da macht es doch Spaß in einem Forum zu sein!

Allen einen schönen Abend.

Viele Grüße an alle,

Chris  :D  :wink1:
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