wohin bucht ihr Parkentgelte, kein Firmenwagen

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wohin bucht ihr Parkentgelte, kein Firmenwagen
Hallo Zusammen  :wink1:


wir haben eine GmbH. Die Geschäftsfahrten werden mit dem Privat PKW erledigt, dafür 0,30 EUR/ km pauschale angesetzt und ausbezahlt.
Anfallende Parkentgelte gebe ich in die Kasse als Ausgabe. Unsere Steuerkanzlei bucht die Parkentgelte unter 3510 (Verbindlichkeit gg. Gesellschafter)
mit folgender Begründung:  

" für die Buchführung ist das Einkommensteuergesetz maßgebend.
In diesem Fall müssen wir uns aber die Lohnsteuerrichtlinien anschauen (da Arbeitnehmer nie besser gestellt werden dürfen wie Unternehmer und auch anders herum).

(Lohnsteuerrichtlinien als Anhang wurde drangehängt) Auf Seite 2 steht genau beschrieben, dass nur die 0,30 € und unvorhersehbare Kosten wie Unfallkosten etc. absetzbar sind."

 
....bleiben wir bei dem gesetzlichen Stand, dass die Parkentgelte nicht abzugsfähig sind.

Ich bin der Meinung, dass dies unter 6673 gebucht werden sollte  aber doch nicht Verbindlichkeiten gg. dem Gesellschafter.

Habe dort jetzt mehrfach nachgefragt und man sagte mir, dass diese Parkkosten nicht als Ausgaben gebucht werden können. Es wäre mit den 0,30 EUR / km abgegolten. Man bleibe bei dem gesetzlichen Stand, dass die Parkentgelte nicht abzugsfähig sind, aber wenn ich es ausdrücklich möchte, dann buchen Sie es gerne als Kosten ein.

Ich konnte im Internet nichts verbindliches vom Gesetzgeber finden.

Wer kann mir helfen?

herzlichen Dank im voraus .
Hallo Mary,

M.E. hängt das davon ab wofür die Parkkosten enstanden sind. (100% betriebl. oder nicht)
Das alle betriebl. Kosten mit der 0,30 Euro Regel abgegolten sind ist mir so auch nicht bekannt. :denk:
Euer Stb. scheint sich dort aber sehr sicher zu sein, um absolute Sicherheit zu erhalten,  würd ich mich einmal mit dem FA kurzschließen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Danke Andreas,

Ja, 100% betrieblich. Waren Kundentermine die im Fahrtenbuch exakt hinterlegt sind.
Das ist eine gute Idee mit FA, die müssten es ja genau wissen. Weisst du, ob man das schriftlich beantragen kann? Oder gibt das FA nur unverbindlich am telefon information?

Gruss

Mary
Hallo Mary,

unverbindlich. Müsste aber trotzdem erstmal reichen, mach Dir dazu eine Telefonnotiz mit Datum, Uhrzeit und Ansprechpartner, dann übergeht das normalerweise ein BP  nicht.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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