Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Bewertung von Vorräten nach IAS 2. Mir fällt grundsätzlich auf, dass die IFRS im englischen Original nicht in Anschaffungs- und Herstellungskosten unterscheiden. In der Übersetzung werden i.d.R. beide Begriffe verwendet, jedoch ist im Original nur von "cost" die Rede.
In IAS 2 werden jedoch beide Begriffe als "cost of purchase" und "cost of conversion" benannt. Gleichzeitig wird die Bezeichnung "cost of inventories" mit AHK übersetzt.
Ich folgere daraus, dass in den IFRS (speziell IAS 2) die exakte Abgrenzung von Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht die Bedeutung hat, die ihr im Handelsrecht zukommt. Was ich nicht weiß ist, ob das tatsächlich so ist und wenn ja warum?
Meine Erklärung bei Vorräten (Bsp. Rohstoffe) wäre das matching principle. Danach werden Aufwendungen erst dann erfolgswirksam verbucht, wenn sachlich zuzuordnende Erträge realisiert werden. Wenn bspw. Stahl beschafft wird und dann in den Herstellungsprozess eingeht um etwa Autos zu produzieren - dann wäre die Unterscheidung doch weniger bedeutend, da die AHK gemeinsam als Aufwand erfasst werden, sobald Eträge erzielt werden.
Für jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar!
ich habe eine Frage zur Bewertung von Vorräten nach IAS 2. Mir fällt grundsätzlich auf, dass die IFRS im englischen Original nicht in Anschaffungs- und Herstellungskosten unterscheiden. In der Übersetzung werden i.d.R. beide Begriffe verwendet, jedoch ist im Original nur von "cost" die Rede.
In IAS 2 werden jedoch beide Begriffe als "cost of purchase" und "cost of conversion" benannt. Gleichzeitig wird die Bezeichnung "cost of inventories" mit AHK übersetzt.
Ich folgere daraus, dass in den IFRS (speziell IAS 2) die exakte Abgrenzung von Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht die Bedeutung hat, die ihr im Handelsrecht zukommt. Was ich nicht weiß ist, ob das tatsächlich so ist und wenn ja warum?
Meine Erklärung bei Vorräten (Bsp. Rohstoffe) wäre das matching principle. Danach werden Aufwendungen erst dann erfolgswirksam verbucht, wenn sachlich zuzuordnende Erträge realisiert werden. Wenn bspw. Stahl beschafft wird und dann in den Herstellungsprozess eingeht um etwa Autos zu produzieren - dann wäre die Unterscheidung doch weniger bedeutend, da die AHK gemeinsam als Aufwand erfasst werden, sobald Eträge erzielt werden.
Für jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar!