ich bin Einzelunternehmer und mache EÜR.
Ich habe eine Rechnung ins Ausland im Dezember 2016 erstellt und diese Einnahmen über die Zusammenfassenden Meldung des Finanzamtes am 5 Januar 2017 pflichtgemäß gemeldet.
Der Kunde hat aber jetzt erst im März 2017 bezahlt. Für die Steuererklärung muss ich diese Einnahme deshalb erst in die EÜR 2017 schreiben.
Das bedeutet aber,
ich habe in der Zusammenfassenden Meldungen 2016 als Einnahmen etwas angegeben was ich erst 2017 wirklich eingenommen habe,
deshalb stimmen die Zahlen der Zusammenfassenden Meldungen von 2016 dann nicht mit den Zahlen der EÜR von 2016 überein,
weil der Ertrag ja erst 2017 in der EÜR steht.
Kann das sein, wird da FA da nicht zurecht sketptisch?
Danke vorab.
Oliver