Bewertung Warenbestand

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Bewertung Warenbestand, Bewertung Warenbestand
Ich hätte eine Frage zu der Bewertung des Warenbestandes.

Beispiel:

Warenbestand 31.12.21   1000 Stück  Einzelpreis 800 € (niedrigster Einkaufswert per 31.12.21)  =   800.000 €

Bis zur Bilanzerstellung stellt man fest das sich der Einkaufswert einpendelt auf den alten Wert (vor Corona) auf ca. 200 €,
d.h. der höhere Einkaufswert bis 31.12.21 war geschuldet durch die Coronaphase.

Die Bilanzerstellung erfolgt in 08/22 wo man mekrt das sich der Einkaufspreis zwischen 180 € - 220 € beträgt, sich also
auf den Wert vor Corona im Durschnitt auf 200 € einpendelt.

Meiner Ansicht nach müsste man doch den Wert per 31.12.21 mit 180 € pro Stück ansetzen oder?

Was meint Ihr?
Es gilt das Abschlussstichtagsprinzip. War das am 31.12.2021 abzusehen, dass die Preise sinken werden?  Z.B. dass Corona quasi zu Ende gehen wird?
Zitat

Warenbestand 31.12.21   1000 Stück  Einzelpreis 800 € (niedrigster Einkaufswert per 31.12.21)  =   800.000 €

Bis zur Bilanzerstellung stellt man fest das sich der Einkaufswert einpendelt auf den alten Wert (vor Corona) auf ca. 200 €,
d.h. der höhere Einkaufswert bis 31.12.21 war geschuldet durch die Coronaphase.

wenn der warenwert unter die anschaffungskosten gesunken ist, muss handelsrechtlich eine
abschreibung auf den beizulegenden zeitwert erfolgen. steuerrechtlich hat man ein wahlrecht
und kann die differenz zwischen anschaffungskosten und teilwert abschreiben.
--> § 6 Abs.1 Nr.2 EStG.

Zitat
Meiner Ansicht nach müsste man doch den Wert per 31.12.21 mit 180 € pro Stück ansetzen oder?
das ist gesetzlich festgelegt. es gibt verbrauchsfolgeverfahren, die anzuwenden sind:
steuerlich ist FiFo verboten, daher nimmt man dann entweder das LiFo-verfahren oder die
durchschnittsmethode - dann hat man es einheitlich.
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