Differenz bei Verbindlichkeiten

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Differenz bei Verbindlichkeiten
Hallo zusammen,

ich befasse mich gerade mit einer Bilanzanalyse und wollte in dem Zuge eine Strukturbilanz erstellen.

Das Problem sind die Verbindlichkeiten. Für die Strukturbilanz benötige ich ja die genauen Laufzeiten der Verbindlichkeiten. Im Jahresabschluss gibt es eine Aufstellung dazu:

Verbindlichkeiten laut Bilanz: 10.000.000 €

Verbindlichkeiten gesamt: 10.000.000 €
Laufzeit
bis 1 Jahr: 6.000.000 €
1 - 5 Jahre: 4.500.000 €
Über 5 Jahre: 1.500.000 €

Das ergibt jedoch eine Summe von 12.000.000 €
Was mache ich jetzt mit der Differenz von 2.000.000 €?
Bilanz Verbindlichkieten Fristigkeiten angeben

Angaben zu den Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 285 Nrn. 1a und 2 HGB)
Im Anhang muss der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren angegeben werden (§ 285 Nr. 1a HGB).

[COLOR=#000099]Verbindlichkeitenspiegel:[/COLOR]
Bei Kapitalgesellschaften verlangt das HGB folgende Angaben zu den Verbindlichkeiten
(bzw. zu jeder einzelnen Kategorie von Verbindlichkeiten):
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit [COLOR=#FF0033]bis zu einem Jahr[/COLOR] sowie der Betrag
der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit [COLOR=#FF0033]von mehr als einem Jahr[/COLOR] (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB);
der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit[COLOR=#FF0033] von mehr als 5 Jahren[/COLOR] (§ 285 Nr. 1 a) i.V.m. Nr. 2 HGB)

Achtung:
Oftmals ist bei veröffentlichten Bilanzen der Betrag > 5 Jahre in dem Betrag > 1 Jahr enthalten!

Die Angaben, die DU bei Dir gemacht hast ergeben tatsächlich keinen Sinn!
Die Teilsummen der Fristigkeit müssen dem Bilanzwert entsprechen!
Bitte nochmals genau lesen....



Gruß
PJane
Bearbeitet: Patrick Jane - 12.10.2021 09:32:56
PJ
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