Eröffnungsbilanz für ein bereits bestehendes Einzelunternehmen

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Eröffnungsbilanz für ein bereits bestehendes Einzelunternehmen
Ich bin ganz neu hier im Forum und hoffe dass mit jemand einen Tip für mein Problem geben kann:

Ich betreibe seit mehrere Jahren eine Internetseite als Gewerbe (Einzelunternehmen) und bin nun für dieses Jahr in die Buchhaltungspflicht gerutscht.

Das Geschäftsmodell ist denkbar einfach: auf der Einkommenseite bekomme ich Provisionen von Online Shops und App Stores für die Werbung von Kunden und auf der Kostenseite stehen Webhosting, Tools und Freelancer. Bisher hab ich meine komplette Buchhaltung und Steuererklärung mit Lexoffice selbst erledigt und würde das gerne auch weiterhin selbst erledigen. Die Komplexität und Anzahl der Buchungen hält sich echt in Grenzen und ich habe gerne selbst den Überblick über meine Zahlen.

Ich hab gestern zur Erstellung und Einreichung einer Eröffnungsbilanz im Internet gestöbert und bin auf https://ebilanzplus.de/ gestoßen was einen echt guten Eindruck macht.

Nur zum Inhalt der Bilanz bin ich mir nicht sicher, die letzte Rechnungswesen Vorlesung ist ca. 15 Jahre her :-).

Mein (vermutlich naiver) erster Ansatz war dass es sich eigentlich um eine Bilanz voller Nullen handeln müsste?

Es existiert keinerlei Anlagevermögen: ich benutze meinen eigenen privaten Laptop, habe keine Büroeinrichtung gekauft und meine selbsterstellte Webseite darf ich nicht aktivieren nach meiner Recherche.

Umlaufvermögen: es existierten keine Vorräte, Rohstoffe oder dergleichen und ich habe auch keine Forderungen gegenüber meinen Kunden (Affiliate Plattformen). Die Kasse wird als Gewinn direkt an mich als Privatperson ausgeschüttet?

Vermutlich übersehe ich hier etwas?

Generell: ist die Erstellung einer Bilanz und GuV für einen lernwilligen Laien (habe Wirtschaftsmathematik studiert, aber da gab es genau eine ReWe Vorlesung) für ein so simples Unternehmen möglich, oder sollte ich mich nun doch um einen Steuerberater kümmern?

Vielen Dank im Voraus für jede Antwort!
vor 15 Jahren war das noch genauso wie heute -

"In die Buchführungspflicht gerutscht" bedeutet: der Gewinn war über 50.000,--  und es muss bilanziert werden?

Erwarten Sie hier eine komplette "Vorlesung" zur Erstellung einer EB? Wenn Sie eine EDV-Buchhaltung nutzen, ist eine Bilanz mit GuV durchaus leistbar mit entsprechendem Wissen - es gibt doch bestimmt dazu auch Schulungen oder Sie lassen sich mal von einem Stb beraten - die Kosten hierfür sind Betriebsausgaben.
Hallo TheAndy,

hab mir den Link angesehen.hat auch auf mich einen guten Eindruck gemacht.
Ja natürlich ein Steuerberater kostet Geld, dafür hast du aber auch einen Ansprechpartner. (normalerweise, wenn es ein guter ist)
Es geht natürlich auch ohne, aber dann ist viel Recherchearbeit notwendig und am Anfang kann ein wenig Anleitung nicht schaden.

Wer hat dir denn zu einer Bilanz geraten, Bekannte aus deinem Umfeld ?
Oder hat dich das Finanzamt dazu aufgefordert ?
Oder bist du selbst zu der Erkenntnis gekommen, weil du dir manches angelesen hast. ?

Ja es kann schon mal sein, dass es keine Vorjahreswerte gibt, dann muss man halt 0 eingeben.
Aber ich würde schon als selbständiger Einzelunternehmer geschäftliches und Privates trennen und mir für das Geschäftliche
ein eigenes Notebook kaufen. Es geht natürlich auch anderes.

LG
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