Lieferantenrechnung zum Jahreswechsel, Leistungszeitraum

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Lieferantenrechnung zum Jahreswechsel, Leistungszeitraum, Buchungssätze: Rechnung altes Jahr, Lieferung neues Jahr
Hallo liebe Nutzer des Forums,

ich habe eine Lieferantenrechnung mit Datum 27.12.2023 erhalten und überlege gerade, in welche Leistungsperiode ich sie buche. Die Ware wurde am 27.12.2023 aus Finnland versendet und ist bei uns Anfang 2024 per Spedition eingegangen.

Eigentlich ist ja das Leistungsdatum der Tag der Lieferung (Lieferscheindatum), also 2024. Oder muß ich hier die Lieferung über einen Drittanbieter berücksichtigen? Dann wäre das Leistungsdatum das Versanddatum, also 2023.

Außerdem schauen die Prüfer ja auch immer, ob die Steuer periodengerecht verbucht wurde. Kann ich die Rechnung vor diesem Hintergrund überhaupt in 2024 buchen? Und wenn ja, mit welchem Buchungssatz?


Danke für Euer Feedback.
gibt es USt-ID?

ist das evtl. ein §13b - Sachverhalt?
Ja, die finnische VAT No. ist auf der Rechnung.
Das buchen wir als innergemeinschaftlicher Erwerb.
Beim innergemeinschaftlichen Erwerb entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Ausstellung der Rechnung (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG), d.h. umsatzsteuerlich müsste der Vorgang im Dezember 2023 erfasst werden. Wenn Ihr voll zum Vorsteuerabzug berechtigt seid, wird kein Prüfer etwas zu meckern haben, wenn die Sache für Januar 2024 gebucht wird. Da es in diesem Fall nicht zu einer Zahllast kommt, ist es egal, in welchem Monat das Nullsummenspiel erfasst wird.
Danke für deine Erläuterungen gustav. Ich habe den Vorgang jetzt in 2023 gebucht. ARAP an Kreditor. Die Zahlung der Rechnung ist zwar erst in 2024 erfolgt, aber ich wüßte kein anderes Gegenkonto.
Zitat
Berlin_is_calling schreibt:
ARAP an Kreditor.

Wenn du schon die Rechnung  im 2023 buchst, dann gegen ein Anzahlungskonto. Bei ARAP werden in der Regel die Dauerleistungen abgegrenzt.
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