Rückstellungen / Verbindlichkeiten Lief. u. Leistungen

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Rückstellungen / Verbindlichkeiten Lief. u. Leistungen, Rückstellungen / Verbindlichkeiten Lief. u. Leistungen
Ich habe das eigenartige Gefühl das sich das Thema "Rückstellungen zu Verbindlichkeiten L+L" sich sehr verwässeert in der Praxis.

Zumindes kannte ich das so nicht und habe das nie so praktiziert.

Bei mir wurden grundsätzlich alle Verbindlichkeiten per 31.12 bzw. Ende des Wirtschaftsjahres eingebucht.
Rechnungen die noch unklar oder nicht geprüft waren wurden gebucht und zur Zahlung gesperrt.

Somit hatte ich auch die Möglichkeiten bei der Saldenabstimmung bzw. Saldenbestätigungen durch den Wirtschaftsprüfer ohne Probleme das Thema abzuhandeln.

Jetzt stelle ich fest das es Unternehmen gibt die einfach eine Rückstellung bilden für die Rechnungen die noch nicht geprüft sind aber im Hause sind.

Wie geht den so was?
Ist da irgendwas an mir vorbeigegangen?
Ich habe doch auch einen falschen Ausweis in der Bilanz?

Was meint Ihr dazu?
RÜCKSTELLUNGEN VERSUS VERBINDLICHKEITEN


Hallo

Grundlagen:

§ 249
(1) HGB: Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden
(2) HGB: Für andere als die in Absatz 1 bezeichneten Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden.

genauer:
Rückstellungen (§ 249 HGB) sind periodenübergreifende Verbindlichkeiten, deren Kostenursache im aktuellen Geschäftsjahr liegt und deren Zeitpunkt, die Höhe und das Bestehen der Inanspruchnahme ungewiss, aber wahrscheinlich, ist.

Die Frage:
[COLOR=#FF0033]Bei mir wurden grundsätzlich alle Verbindlichkeiten per 31.12 bzw. Ende des Wirtschaftsjahres eingebucht.
Rechnungen die noch unklar oder nicht geprüft waren wurden gebucht und zur Zahlung gesperrt.
[/COLOR]

Ich interpretiere:
Rechnung lag am 31.12 bereits vor
Daher erfolgte die Einbuchung als Verbindlichkeit
Rechnungen die noch unklar.... (dennoch lag eine Rechnung vor)

In diesen Fällen lagen Sie mit der Behandlung als Verbindlichkeit richtig! Eine Rechnung lag vor
Rückstellungen (§ 249 HGB) sind periodenübergreifende Verbindlichkeiten, deren Kostenursache im aktuellen Geschäftsjahr liegt und deren Zeitpunkt, die Höhe und das Bestehen der Inanspruchnahme ungewiss, aber wahrscheinlich, ist.

Begründung:
Sowohl die Höhe, als auch die Fristigkeit und die Ursache sind in der Rechnung ausgewiesen.

Diese Sachverhalte sind auch nicht für Rückstellungen gedacht, sondern klare Verbindlichkeiten!

Denn:
Was würden Sie buchen, wenn ein Rechtsanwalt die Firma vertritt, im Nov und Dez Stunden geleistet hat, aber die Rechnung erst zum März kommt?
Hier wäre eindeutig eine Rückstellung zu bilden, Verursachung im alten Jahr, Höhe und Fälligkeit ungewiss!

Gruß
Patrick Jane
PJ
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