z. B Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen 500.000 € ausgewiesen
tatsächlich oder IST Verbindlichkeiten wären gewsesn 510.000 €
Die Diff kommt daher das man Rechnungen nicht komplett ausbezahlt hat (Einbehalt) aber nur die gekürzte Rechnung
gebucht hat:
z.B. RE 15.000 €
abzüglich 10.000 € Einbehalt.
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5.000 € wurden in den Aufwand gebucht und bezahlt.
Im neuen Jahr wird dann nach Klärung der Rest bezahlt.
Also wird im neune Jahr / Folgejahr jetzt der Rest 10.000 € in den Aufwand gebucht und bezahlt.
Das ist doch so nicht richtig?
Soweit ich mich erinnern kann wurde mir mal gesagt das falsch ausgewiesene Positionen in diesem Fall die Verbindlichkeiten
zu Nichtigkeit des Jahresabschlussen führen kann.
Für Eure Meinung / Hilfe wäre ich sehr dankbar.