Hallo,
wir übernehmen die Studiengebühren für unseren BA-Studenten. Zahlung und evtl. Rückzahlung sind vertraglich geregelt, der Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei zu zahlen. Die Originalrechnung ausgestellt auf unseren Mitarbeiter haben wir zu der Lohnakte genommen und den Betrag an die Hochschule gezahlt.
Müssen wir die übernommenen Gebühren über die Lohnabrechnung Oktober als Nettobezug abrechnen und ziehen sie wie einen Vorschuss wieder ab?
Vielen Dank und Grüße
wir übernehmen die Studiengebühren für unseren BA-Studenten. Zahlung und evtl. Rückzahlung sind vertraglich geregelt, der Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei zu zahlen. Die Originalrechnung ausgestellt auf unseren Mitarbeiter haben wir zu der Lohnakte genommen und den Betrag an die Hochschule gezahlt.
Müssen wir die übernommenen Gebühren über die Lohnabrechnung Oktober als Nettobezug abrechnen und ziehen sie wie einen Vorschuss wieder ab?
Vielen Dank und Grüße