Dienstwagen Pauschalbesteuerung Arbeitsweg

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Dienstwagen Pauschalbesteuerung Arbeitsweg, Berücksichtigung der Pauschalierung beim geldwerten Vorteil des Arbeitsweges
Hallo liebe Gemeinde,

ich habe ein sehr spezielles Thema, bei dem ich leider im Detail leider keine Infos finde. Folgender Sachverhalt:

Der AN hat ein Gehalt von 5.000 € brutto. Vor einigen Jahren hat AN im Rahmen einer Gehaltserhöhung (150 €) diese Gehaltserhöhung umgewandelt (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG) in einen pauschalbesteuerten Fahrtkostenzuschuss (FKZ), den er seitdem netto ausgezahlt bekommt. Somit erhält AN 5.000 € brutto, die ganz normal versteuert werden, sowie 150 € netto FKZ, den der Arbeitgeber pauschalbesteuert. Soweit alles easy...  :D

Nun wurde dem AN ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Dieser Sachbezug wird ganz normal mit 1% des BLNP sowie 0,03% der einfachen Fahrtstrecke Arbeitsweg als geldwerter Vorteil versteuert. Soweit ebenfalls alles okay. Wie verhält es sich nun aber mit dem pauschalbesteuerten FKZ?

Dieser kann m.W.n. beim geldwerten Vorteil für den Arbeitsweg berücksichtigt werden und reduziert diesen doch, oder? Nachfolgend die derzeitige Abrechnung sowie die Abrechnung mit der möglicherweise korrekten Berücksichtigung des FKZ.

Derzeitige (fehlerhafte?) Abrechnung (alles fiktive Werte, die nur zur Veranschaulichung der Systematik dienen):

Brutto                  5.000
gwV 1%                 500
gwV 0,03%            300
Steuer brutto      5.800

Steuer/SV           -2.000
abzgl. gwV             -800
pauschB. FKZ       +150
Auszahlung        3.150

Abrechnung inklusiver der möglicherweise korrekten Berücksichtigung des FKZ:

Brutto                   5.000
gwV 1%               + 500
gwV 0,03%          + 300
pauschB. FKZ      - 150
Steuer brutto     5.650

Steuer/SV           - 1.700
abzgl. gwV             - 650
pauschB. FKZ       + 150
Auszahlung        3.450

Irgendwie scheint es mir in der derzeitigen Abrechnung widersprüchlich, dass der Arbeitsweg (der ja vor und nach Stellung des Dienstwagens gleich geblieben ist), vor dem Dienstwagen pauschalbesteuert wurde, aber jetzt mit Dienstwagen beim geldwerten Vorteil voll steuerlich berücksichtigt wird zuzüglich der Pauschalsteuer durch den Arbeitgeber, die ja ebenfalls weiterhin anfällt. Oder befinde ich mich bei dieser Argumentation komplett auf dem Holzweg? ;o)

Ich hoffe, Ihr könnt mir hier ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Falls noch weitere Details zur Klärung hilfreich oder erforderlich sein sollten, einfach schreiben.

Vielen Dank und viele Grüße
Alex
Hallo, Alex

was ist an der aktuellen Abrechnung falsch? Der pauschalierte Lohn mindert nicht bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer, was in deinem Vorschlag der Fall ist.
Der AG führt die 15% ab und  der AN kriegt Brutto wie Netto.
Dank' Dir für die schnelle Antwort. ;o) Irgendwie "fühlt" es sich für mich inhaltlich nicht stimmig an. Wird der Arbeitsweg bei der jetzigen Handhabung nicht unterschiedlich steuerlich berücksichtigt?  :denk: Einmal beim Sachbezug voll mit 0,03% und einmal beim Barlohn pauschalbesteuert mit 15%+x für den AG? Müsste nicht der Betrag, der beim Barlohn pauschalbesteuert wurde, beim gwV für den Arbeitsweg in Abzug gebracht werden? Es handelt sich doch inhaltlich um ein und denselben Arbeitsweg.

Vielleicht mal andersherum gefragt. Grundsätzlich gibt es ja die Möglichkeit für den Arbeitgeber ein Besteuerungswahlrecht, für den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfällt.
Angenommen, der AN hätte zuvor keinen pauschalierten FKZ durch Gehaltsumwandlung, wie würde denn dann die Rechnung aussehen, wenn der AG die pauschalbesteuerte Variante wählen würde?

Viele Grüße
Alex
Bearbeitet: H42720 - 24.04.2019 13:33:17
[CODE]Müsste nicht der Betrag, der beim Barlohn pauschalbesteuert wurde, beim gwV für den Arbeitsweg in Abzug gebracht werden? Es handelt sich doch inhaltlich um ein und denselben Arbeitsweg.[/CODE]

ja, müsste und der wurde schon in Abzug gebracht bzw. nicht berücksichtigt. Du hast dich  selber widersprochen. Der AN kriegt 5.000 Euro + 150 Euro, die pauschal besteuert werden.
Irgendwie verstehe ich es immer noch nicht. Sorry. Oder ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht. In meinem ersten Beispiel wurde doch eben kein Abzug der 150 € beim gwV von 0,03% berücksichtigt. Oder stehe ich so sehr auf dem Schlauch.  :denk:  Aber ich habe gerade hier im Forum einen Thread aus Anfang 2018 gefunden, der genau das thematisiert. Ich versuche auch dort mal kurz mein Glück.

Vielen Dank trotzdem für deine Mühe
Alex
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