E-Bike Leasing

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E-Bike Leasing, Saisonarbeiter
Sehr geehrte Forum-Leser,

wir bieten unseren Mitarbeitern  in unserer Firma E-Bike Leasing an. 1 % Regelung wie bei einem Dienstwagen.  Leasing-Nehmer ist die Firma. Mitarbeiter zahlt vom Gehalt die gesamte Leasingrate.  Mit den Mitarbeitern wird ein Überlassungsvertrag zur Dienstfahrradnutzung abgeschlossen. Bei der Stammbelegschaft läuft dieses Projekt jetzt schon über 1 Jahr reibungslos.

Nun möchten auch unsere Saisonmitarbeiter von diesem Angebot Gebrauch machen. Saisonvertrag von ca. März bis November. Die Monate Dezember bis Februar
arbeitslos gemeldet und ohne Gehalt von der Firma.

Wie könnte hier eine Regelung aussehen. Was geht rechtlich? Ist es möglich die Rate für den Dezember schon vom Gehalt November einzubehalten? Also im November z. B. 2 Raten, damit der finanzielle Vorteil über die Winterzeit nicht verloren geht? Oder gibt es da einen sauberen Trick, den wir anwenden könnten? Danke fürs Lesen und ich bin gespannt auf Antworten.

Viele Grüße von der Nordsee
Hallo Elma,

für die 1% Regel ist das eigentlich ganz einfach. Auf alle Gehälter die 1%-Regel anwenden. Ob der Mitarbeiter das ganze Jahr beschäftigt ist, spielt dabei keine Rolle. Das Fahrrad steht dem Mitarbeiter ja auch nur zur Verfügung während er bei euch beschäftigt ist.
Gibt hier einen Artikel darüber:
https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Steuern/Fahrrad-statt-Firmenwagen.html
Den Überlassungsvertrag müsstet ihr dann entsprechend befristen. Leasing ist für Saisonkräfte ist auch aus meiner Sicht ein Problem. Ihr könntet die E-Bikes für die Saisonkräfte auf die Firma leasen. Der Unterschied wäre dann, dass ihr den Saisonkräften die Leasingrate nicht mehr vom geldwerten Vorteil abziehen müsstet.
https://www.lohn1x1.de/News/Firmenwagen-Nutzungsgebuehr-vom-geldwerten-Vorteil-abziehen.html

Gruß
FHH
Hallo FHH und alle Leser,

vielen Dank für die kompetente Antwort. Das neue Urteil zum Thema Firmenwagen-Nutzungsgebuehr-vom-geldwerten-Vorteil-abziehen war mir noch nicht bekannt. Würde das denn bedeuten, dass unsere AN gar keine 1 % zahlen müssten, da die AN ja die Leasing-Rate (Netto-Betrag) komplett ohne eines Zuschusses vom AG alleine zahlen? Oder mache ich da jetzt einen Gedankenfehler?

Viele Grüße

Elma
Hallo Elma,

wenn ich richtig verstanden habe, ist die Firma Leasingnehmer und beteiligt den Arbeitnehmer in Höhe der Leasingrate an der Finanzierung. Diese Beträge schmälern den geldwerten Vorteil. Also wäre die Leasingrate vom geldwerten Vorteil abzuziehen. Was übrig bleibt, wäre dann der geldwerte Vorteil, den ihr für die Lohnabrechnung verwenden müsst. Wie im Urteil ausgeführt, kann der geldwerte Vorteil nicht negativ werden.

Viele Grüße
FHH
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