Fahrrad statt Firmenwagen

Wolff von Rechenberg
Es muss nicht immer ein Firmenwagen sein. Steuerlich absetzbar ist auch das Dienstfahrrad. Die Ein-Prozent-Regel für Dienstwagen gilt ebenso für den Drahtesel. Das Firmenfahrrad kann für Unternehmen eine interessante Alternative sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei DHPG. Dabei können Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nur Steuern sparen.

Steuerberater: Fahrrad interessante Alternative zum Firmenwagen

Nur selten zählen Fahrräder zum Fuhrpark von Unternehmen. Das könnte sich in Zukunft ändern. Rückwirkend ab 2012 gilt eine der Ein-Prozent-Regel für Dienstwagen auch für Dienstfahrräder vergleichbare einfache Regel für Fahrräder und E-Bikes. Im Unterschied zum Dienstwagen muss der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil für ein Dienstfahrrad oder ein E-Bike nur mit 0,25 Prozent des Listenneupreises versteuern. Diese 0,25-Prozent-Regel gilt seit 2020.
Wichtig: In dieser Weise begünstigt der Staat E-Bikes nur, wenn sie Fahrrädern gleichgestellt sind. Das heißt, wenn der Elektroantrieb nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt.


"Ob das Dienstfahrrad tatsächlich auch für Fahrten zum Kunden genutzt wird, spielt für die Finanzbehörden eine untergeordnete Rolle", sagt Steuerberater Dr. Lutz Engelsing von der DHPG in Bonn. "Die Angestellten dürfen das Zweirad weitestgehend für private Zwecke nutzen." Im Gegenzug müssen sie 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Das ist vergleichbar der bekannten Ein-Prozent-Regel für Dienstwagen. Anders als beim Firmenwagen müssen Radpendler den gefahrenen Weg zur Arbeit jedoch nicht zusätzlich versteuern. 

Als Dienstfahrrad eignen sich vor allem hochwertige Bikes

Grundsätzlich sind sowohl der Kauf als auch das Leasing von Fahrrädern denkbar. Die Finanzierungskosten muss nicht unbedingt das Unternehmen schultern, Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Kosten auch untereinander aufteilen. Eine weitere Option: Mitarbeiter können ihr Dienstfahrrad komplett selbst finanzieren, indem sie es über das Unternehmen leasen. Die monatliche Leasingrate wird im Rahmen einer Gehaltsumwandlung direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Damit sinkt das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers und er spart Steuern. 

Aber: „Die Steuervorteile kompensieren den betriebsinternen Verwaltungsaufwand erst ab einem Anschaffungspreis von rund 1.500 Euro“, warnt DHPG-Berater Dr. Engelsing. Als Dienstfahrräder kommen deshalb insbesondere hochwertige Modelle in Frage.Wenn Unternehmen alle Steuervorteile ausschöpfen, können Arbeitnehmer so erstklassige Bikes bis zu 40 Prozent unter dem Marktpreis erwerben. Für Arbeitgeber ist das Leasing von Dienstfahrrädern steuerneutral. Ungeachtet der Steuervorteile für Arbeitnehmer bietet ein Dienstfahrrad zudem vielfältige Anreize für Arbeitgeber.

  • Kurze geschäftlich veranlasste Fahrten lassen sich per Rad oft schneller als mit dem Auto zurücklegen.
  • Zeitraubende Verkehrsstaus und Parkplatzsuchen sind meist passé.
  • Unternehmen können unter Umständen auch Pkw-Stellplätze einsparen und laufende Kosten senken.
  • Obendrein demonstrieren Unternehmen mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln Nachhaltigkeit und fördern die Gesundheit ihrer Mitarbeiter.


0,25-Prozent-Regel für Fahrrad oder E-Bike

So sponsert der Fiskus Fahrräder Der Fiskus macht keinen steuerlichen Unterschied mehr zwischen Autos und Fahrrädern. Dies erhöht den Anreiz für Unternehmen, ihren Mitarbeitern Zweiräder als Dienstfahrzeuge zu überlassen.
  1. Welche Modelle eignen sich? Alltagsfahrräder taugen nicht zum Dienstfahrrad. Es kommen vor allem hochwertige Modelle in Betracht, wie E-Bikes, Pedelecs, Rennräder, Mountainbikes oder Falträder. Ab einem Bruttolistenpreis von rund 1.500 Euro lohnt es sich, über ein Dienstfahrrad nachzudenken. Je höher der Bruttolistenpreis des Rades ist, desto höher wirken sich die Steuervorteile für die Arbeitnehmer aus.
  2. Welche Kosten sind absetzbar? Neben den Anschaffungskosten findet auch Zubehör Berücksichtigung, wenn es fest mit dem Rad verbunden ist. Dazu zählt etwa ein eingebauter Tacho. Nicht berücksichtigt werden Gepäcktaschen, Ersatzreifen oder abnehmbare Schlösser. Auch eine spezielle Diebstahlversicherung wird steuerlich anerkannt. In die Leasingrate sind meist alle absetzbaren Positionen eingerechnet.
  3. Was ist steuerlich zu beachten? Bekommt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Dienstrad gestellt, muss dieser den geldwerten Vorteil nur mit 0,25 Prozent des Preises monatlich versteuern. Maßgeblich für die Besteuerung ist nicht der tatsächliche Kaufpreis, sondern der Bruttolistenpreis des Herstellers. Die Freigrenze für Sachbezüge von monatlich 50 Euro darf nicht in Anspruch genommen werden. 

Diskutieren Sie mit im Forum.

(Stand: 2023)



Quelle: DHPG
letzte Änderung W.V.R. am 15.02.2023
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  PantherMedia / Roland Maier


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg betreut als Redakteur die Fachportale der reimus.NET sowie das Controlling-Journal. Der gelernte Zeitungsredakteur arbeitete als Wirtschafts- und Verbraucherjournalist für verschiedene Onlinemedien und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
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22.04.2015 09:12:03 - Stefanie

Interessanter Artikel und leicht verständlich geschrieben.
Wie sieht das jedoch aus, wenn ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, der nicht angestellt aber für die Gesellschaft tätig ist, das Dienstrad nutzt? Ist für diesen Fall ebenfalls ein Überlassungsvertrag zu erstellen, bzw. kommt dieser in Verbindung mit der 1%-Versteuerung zur Geltung?
[ Zitieren | Name ]

30.08.2018 19:19:41 - Gast

Hallo

wie viele Fahhräder darf ein Arbeitnehmer erhalten?
Ich habe mal gehört, das es nicht mehr als eine bestimmte Menge an Rädrn sein darf.

Vorab schon einmal Vielen Dank
[ Zitieren | Name ]

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