EU-Ausländer ohne Arbeitserlaubnis

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EU-Ausländer ohne Arbeitserlaubnis, Versteuerung Aufwandsentschädigung
Hallo, Freunde,
hat denn jemand Ahnung von Steuern?
Bei uns wird ein Rumäne zu arbeiten anfangen, aber im Moment hat er noch keine Arbeitserlaubnis. Es liegt uns viel daran, dass er sich für unseren Betrieb entscheidet, deshalb sieht er sich alles an (er arbeitet nicht) und wir zahlen ihm eine Aufwandsentschädigung in Höhe seines späteren Gehaltes. Wie mache ich das mit den Steuern?
Ich bin für jeden Tip dankbar
Gabi
Hallo gabib,

ich muss ehrlich sagen das ich auch ein wenig ratlos bin. Sorge macht mir nur die sogenannte Aufwandsentschädigung.
In so einem Fall würd ich mich mit dem FA und den KK beraten, wie man hier vorgehen sollte.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Danke, Ansimi,
so mache ich das.
Gabi B
Hallo allerseits,

das Finanzielle kann man mit FA und KK sicher klären. Interessant wäre aber auch noch, was der Zoll zur fehlenden Arbeitserlaubnis sagt.

Schönen Sonntag noch
Gustav
Ja, Gustav, daher "Aufwandsentschädigung" sozusagen für die Anwesenheit und die Arbeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Erlaubnis vorliegt.
Klingt nicht sehr sauber, ich weiß.
Gabi B
Nur wenn er Asyl beantragt hat gibt es probleme oder? ein EU bürger hat doch eigendlich ein Arbeitsrecht? Mal beim
Arbeitsamt  persöhnlich vorsprechen!!
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