Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Gehalt.
Und zwar bezogen auf den Gesellschafter einer UG, der nicht Geschäftsführerdes Unternehmens ist.
Ich hatte irgendwo mal gelesen, dass es wohl die Möglichkeit für den Gesellschafter gäbe, sich ein monatliches Gehalt vor Körperschafts- und Gewerbesteuer zu zahlen.
Besteht diese Möfglichkeit tatsächlich? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen bzw. Maßgaben?
Der Gesellschafter ist hauptberuflich woanders angestellt und gesetzlich krankenversichert.
Viele Grüße Jan
ich habe eine Frage zum Thema Gehalt.
Und zwar bezogen auf den Gesellschafter einer UG, der nicht Geschäftsführerdes Unternehmens ist.
Ich hatte irgendwo mal gelesen, dass es wohl die Möglichkeit für den Gesellschafter gäbe, sich ein monatliches Gehalt vor Körperschafts- und Gewerbesteuer zu zahlen.
Besteht diese Möfglichkeit tatsächlich? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen bzw. Maßgaben?
Der Gesellschafter ist hauptberuflich woanders angestellt und gesetzlich krankenversichert.
Viele Grüße Jan