Kilometerpauschale und Meldung an Finanzamt

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Kilometerpauschale und Meldung an Finanzamt
Hallo,

habe folgende Frage.

Unternehmen A erstattet ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer und ihren Angestellten für alle Betriebsfahrten, die mit dem Privatfahrzeug gefahren werden die Kilometerpauschale von 0,30 EUR pro km. Des Weiteren werden auch die Verpflegungsmehraufwendungen in Form von Pauschalen erstattet. Nehmen wir mal an, dass dies in den Verträgen auch so geregelt ist.

Die Arbeitnehmer und der Gesellschafter-Geschäftsführer erstellen nach jeder Betriebsreise eine Reisekostenabrechnung und reichen diese bei der Personalabteilung ein.

1. Muss das Unternehmen A die an die Arbeitnehmer und den Gesellschafter-Geschäftsführer erstattete Kilometerpauschalen und Verpflegungsmehraufwendungen-Pauschalen an das Finanzamt melden oder nicht?

2. Wenn dies gemeldet werden muss, wie wird beim Gesellschafter-Geschäftsführer verfahren, der kein Gehalt bezieht und somit keine Lohnabrechnungen erstellt werden?

3. Müssen die Arbeitnehmer die erhaltenen Pauschalen in ihren Einkommenssteuererklärungen ausweisen oder nicht?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Viele Grüße
Michael
1. direkt gemeldet wird das nicht, aber alle Zahlungen müssen im Lohnkonto der Firma erfasst werden und sind daher nachvollziehbar!
3. wieso sollten sie? wenn nicht zusätzliche Ausgaben als WK geltend gemacht werden und die Pauschalen nicht die gesetzlichen Höhen übersteigen: nein!

2. der Geschäftsführer erhält kein Gehalt? Es handelt sich also um eine GmbH? Und diese hat keinen Stb, der gefragt werden könnte??

E.
Was die Arbeitnehmer kriegen, wird doch dann im Lohn abgerechnet und dann über die LSt entsprechend versteuert.
Das wird dann bei der ESt berücksichtigt.

Warum kriegt der Geschäftsführer kein Gehalt?
Wovon zahlt der denn seine Rechnungen, seinen Lebensunterhalt?
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