Mittelabrufe für Gehälter

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Mittelabrufe für Gehälter, Was vom Gehalt darf ich als Mittelabruf in Rechnung stellen
Hallo liebes Rechnungswesen-Forum,
wie ihr durch meine Überschrift bereits gemerkt habt, ich bin nicht vom Fach. Nichtsdestotrotz ist mir irgendwie die Aufgabe in den Schoß gefallen die Mittelabrufe für meinen Verein zu machen. Ich arbeite für einen Verein der vom Bund und Land gefördert wird, was bedeutet wir können unsere Sach- und Personalkosten der Zuständigen Behörde in Rechnung stellen. Ich hänge gerade an den Personalkosten. Ich weiß nicht was vom Gehalt eines Mitarbeiters ich als Mittelabruf der Förderung in Rechnung stellen darf. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich einfach das Brutto-Gehalt angeben darf, da ich ( als Arbeitgeber) dadurch auch das Geld zurückbekommen würde, was der Arbeitnehmer privat an Steuern zahlt. Meine Vermutung wäre also, dass ich entweder das Netto-Gehalt + die Krankenkassenbeiträge des Arbeitgebers abrechnen darf oder eben die Gesamtkosten der Arbeitsstelle - die Steuern und Beiträge des Arbeitnehmers.

wäre das so richtig?

Grüße
Benny
Hallo,

der Bruttolohn und der AG-Anteil sind die Personalkosten, die erstattet werden.
Also bekommt der Arbeitgeber die Steuern (Lohnsteuer/Soli/Kirchensteuer) und die Krankenkassenbeiträge wieder, die der Arbeitnehmer bezahlt?! Jetzt bin ich verwirrt...
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