Weihnachtsgeld berechnen

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Weihnachtsgeld berechnen, Berechnung des Weihnachtsgeldes ( inkl. Zulagen, Urlaub etc)
Liebe Mitglieder,
wer kann mir weiterhelfen bezüglich Weihnachtsgeldberechnung.
Folgender Fall:
Ein Mitarbeiter bekommt monatlich Stundenlohn ausbezahlt und bekommt im Dezember Weihnachtsgeld als Art Sonderzahlung und Resturlaub ausbezahlt.
Er hat monatlichen unterschiedlichen Lohn. Im März und im August bekam der Mitarbeiter Urlaub(anteilsmäßiger Urlaub ca. 3  Wochen) bezahlt, sowie kleinere Pauschalen für extra Arbeit. Wie errechnet sich die Sonderzahlung?
Ich würde von Jan-Dez den bruttolohn heranziehen und durch 12 teilen. Frage ist: Muss ich auch den Urlaub, der schon anteilsmäßig ausgezahlt wurde, sowie den Resturlaub, der noch im Dezember ausbezahlt werden soll plus die Pauschalen dazurechnen?

Vorerst danke für die Rückmeldungen.

Grüße
Peter  :denk:
Hallo Peter,
was sieht euer Tarifvertrag für das Weihnachtsgeld vor? Das Weihnachtsgeld ist zunächst mal eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. In den Unternehmen, in denen Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, ist der in der Regel durch einen Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung begründet. Da müsste dann auch drin stehen, wie sich das Wiehnachtsgeld berechnet.
Gruß
HaWeBe
Hallo HaWeBe,
danke für die schnelle Antwort.
Es steht in keinem Vertrag etwas von einem Weihnachtsgeld. Lediglich erhält der Mitarbeiter eine Vereinbarung, wo er unterschreiben soll, dass er eine Art Sonderzahlung in Form eines Monatsgehaltes erhält, die freiwillig und einmalig ist (bin mir bewusst, dass wenn es jedes Jahr sich wiederholt, eine betriebliche Übung wird). Wie genau das formuliert ist, müsste ich nächste Woche in der Arbeit nochmal nachschauen. Hoffe, dass die Info ausreicht.
Danke vorerst.
Gruß
Peter :)
Hallo Peterp,

ich habe keine Erfahrung mit Weihnachtsgeld aus Stundenlohn. Wenn der Lohn als verstetigter Monatslohn gezahlt wird, legt man üblicherweise das arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte Monatsgehalt zugrunde. Urlaub und Überstunden werden dabei nicht angerechnet. Aber schau lieber noch einmal in eure Vereinbarung.

Gruß
HaWeBe
Hallo Peterp,

ich kann es dir nur berichten, wie wir es betriebsüblich (ohne Tarifvertrag dgl.) tun:

Weihnachtsgeld wird bei uns anhand der letzten 3 Monate berechnet. Hier wird das Brutto-Arbeitsentgelt (ohne Überstunden, Sonderzahlungen und VWL, dgl.) der letzten 3 Monate für den Durchschnitt herangezogen.
Da wir intern nur 50 % Weihnachtsgeld erhalten, wird das Durchschnittsbrutto durch zwei geteilt.

Beim Urlaubsgeld sieht dies hier wieder anders aus:

Hier wird auch das Durchschnittsbrutto der vorangegangenen 3 Monate zugrunde gelegt.

Das 3-Monatsbrutto (zusammengezählt der letzten 3 Monate) wird dann
durch 65 Arbeitstage
mal 30 Urlaubstage
mal 50% gerechnet.

Ist der Anspruch der Urlaubstage natürlich nicht 30 Tage, so ist dies mit dem Wert des zustehenden Urlaubsanspruches zu ersetzen.

Das Weihnachts- als auch Urlaubsgeld wird (bei uns betriebsüblich) anhand des Bruttos (ohne Überstunden, Sonderzahlungen, VWL, Einmalzahlungen, Extrazahlungen, dgl.) gezahlt.

Hoffe ich konnte dir hiermit ein bisschen weiterhelfen.



VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
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